
Anstelle einer Taufe kann ein Kind auch im Gottesdienst gesegnet werden
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Segnungsfeiern
Segen ist freier Zuspruch von Gottes Gnade.
Deshalb ist der Segen Gottes Bestandteil des Gottesdienstes sowie des
ganzen Lebens. Im reformierten Glaubensverständnis handelt es sich dabei
um die Bitte um den Segen Gottes, weil der Segen Gottes nicht einfach in
der Verfügung des Menschen liegt. Segenshandlungen und der Zuspruch des
Segens sind nicht an ein Amt gebunden.
Wenn Eltern z.B. ihr Kind nicht taufen lassen möchten, können sie es auch im Gottesdienst segnen lassen. Jede Person oder Familie kann aber auch in anderen Lebenssituationen um einen Segen oder eine besondere Feier bitten.
In der Taufe (Segnung des Täuflings), Trauung (Segnung des Brautpaares) und Konfirmation (Segnung des Jugendlichen) hat der Segen eine besondere Bedeutung.
Der Segen Gottes bzw. die Bitte um den Segen Gottes kommen besonders am Schluss des Gottesdienstes und in der seelsorgerlichen Begleitung von Menschen zum Ausdruck.
Jede Person, Paar oder Familie kann um gottesdienstliche Segensfeiern zu besonderen Lebenssituationen und Lebensübergängen bitten.
Die Aargauer Landeskirche sieht diese Möglichkeit zum Beispiel auch für homosexuelle Paare vor, sofern die Pfarrerin oder der Pfarrer zu einer solchen Feier bereit sind.