Die Kirchengutsverwaltung ist für die Finanzverwaltung der Kirchgemeinde zuständig. Aufzeichnungspflicht, Buchführung und Rechnungslegung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Kirchgemeinde kann die Aufgabe der Kirchengutsverwaltung verschieden ausführen lassen, insbesondere durch:
- Anstellung einer Kirchengutsverwalterin oder einen Kirchengutsverwalters durch die Kirchenpflege
- Übertragung des Mandats durch die Kirchenpflege an ein Treuhandbüro
- Übergabe des Mandats durch die Kirchenpflege an die Finanzverwaltung einer Einwohnergemeinde