Geschichte Diakonie und Diakonat - von der Pfarrhelferin zur professionellen Sozialdiakonin

Im Kanton Aargau gab es seit den siebziger Jahren in vielen mittleren und grösseren Kirchgemeinden zunehmend Arbeitsstellen für Gemeindehelferinnen und Gemeindehelfer.

So engagierte sich die Reformierte Landeskirche Aargau seit 1991, seit Beginn der Deutschschweizerischen Diakonatskonferenz (DDK), für einheitliche Ausbildungs- und Anstellungsbedingungen und führt in der DDK bis heute den Vorort. 1991 beschloss die reformierte Synode in Frick das Grundlagenpapier der DDK, dessen Artikel 1 lautet: «Die Mitgliedkirchen anerkennen den Dienst am Wort und den sozial-diakonischen Dienst als gleichwertige kirchliche Dienste.»

Aufbauend auf dieser Grundlage entwickelte sich in der Reformierten Landeskirche Aargau 1993 das erste Kapitel von Diakonischen Mitarbeitenden in der Schweiz. Ebenso wurde erstmals im Aargau die Ordination von Diakonischen Mitarbeitenden durch eine Landeskirche eingeführt (November 1992). Im Zuge des Zukunftsprojekts der Aargauer Landeskirche «Kirche 2002» wurde die Diakonie gleichwertig wie das Pfarramt wahrgenommen. Entsprechend sind die Anstellungsbedingungen von Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen vergleichbar mit denjenigen von Pfarrpersonen.

Die beiden unterschiedlichen Berufsgruppen werden in der Reformierten Landeskirche Aargau als «Ordinierte Dienste» bezeichnet und nehmen seit dem 2003 gemeinsam ihre Verantwortung in der Partnerschaftlichen Gemeindeleitung (PGL) wahr. Ausserdem wurde vom Diakonatskapitel die Stiftung «Diakonie-Rappen» gegründet, die kirchlichen Mitarbeitenden Beiträge für soziale Einzelfall-Hilfe zur Verfügung stellt.

verfasst von
Sigwin Sprenger, Mellingen

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