Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone

Diakonie ist konkretes soziales Handeln, in der Welt, integriert in das Leben der Kirche - in das persönliche Glaubensleben. Diakonie steht symbolisch für die Hände und Füsse der Kirche. Die Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen sind neben Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Mitarbeitenden der Gemeinde in besondere Weise für die Diakonie der Kirchgemeinde zuständig.

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit und Anstellung der Sozialdiakone und -diakoninnen sind im Dienst- und Lohnreglement für die ordinierten Dienste (DLD) festgelegt.

Berufsbild Sozialdiakonie

Der Dachverband SozialdiakonIn hat ein Berufsbild erstellt, das der Vorstand des Aargauer Diakonatskapitels allen Kirchenpflegepräsidien und den Verantwortlichen des Ressorts Sozialdiakonie zugeschickt hat.

Berufsbild Sozialdiakonie (PDF)

Unterlagen für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone

Die wichtigsten Unterlagen für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone finden Sie auf WikiRef. Dazu gehören: Organisationsstatut OS, Kirchenordnung KO, Dienst- und Lohnreglement für die ordinierten Dienste DLD, Reglement Pädagogisches Handeln, Antrag/Vorgehen Spitalseelsorgeausweis, Weiterbildungsreglement WBR und Verordnung zum WBR, Verhaltenskodex für kirchliche Mitarbeitende zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen, Broschüre Landeskirchliche Dienste, Zeitung a+o für Mitarbeitende der Reformierten Landeskirche Aargau, Aktueller Jahresbericht, Liste der Amtsstellen im Aargau.

Aus- und Weiterbildung

Holangebot

Fachberatung und Supervision für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone

Holangebot "Fachberatung und Supervision" (PDF)

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