Wenn Sie in die Reformierte Kirche (wieder) eintreten möchte, können Sie der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts eine schriftliche Mitteilung (Brief) oder das ausgefüllte Beitrittsformular (s.u.) schicken, oder Sie wenden sich persönlich an einen Angestellten der Gemeinde. Die Kirchgemeinde (Pfarramt oder Kirchenpflege) nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vollzieht den Eintritt. Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Eltern den Eintritt schriftlich erklären.
Hat Sie einer der 12 guten Gründe für die Mitgliedschaft in der Kirche überzeugt? Hat Sie eine kirchliche Feier angesprochen oder berührt? Als Kirche sind wir für Sie und für die Menschen da – in jedem Lebensalter. Sollten Sie nicht mehr Mitglied unserer Kirche sein - Sie können es jederzeit wieder werden und solidarisch dazu beitragen, dass Ihre Kirche ihren Dienst für Sie, für Ihr Dorf oder Stadt und für diese Gesellschaft leisten kann.
Gilt das, was Sie damals zum Austritt bewogen hat, heute noch? Würden Sie gerne mit jemandem darüber reden?
Vollzug des Eintritts
Je nach dem, wie Sie es wünschen, kann der Eintritt bzw. die Aufnahme in die Kirche durch den Pfarrer oder die Pfarrerin im kleinen, persönlichen Rahmen oder in einem Gottesdienst vollzogen werden. Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin die Möglichkeit einer Taufe mit Ihnen besprechen. Die Taufe ist aber nicht notwendige Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Schriftliche Eintrittserklärung
Wenn Sie im Aargau wohnen (das 16 Altersjahr vollendet haben), können Sie das Beitrittsformular handschriftlich (oder das Worddokument am Computer) ausfüllen, unterschreiben und unterzeichnet an die Kirchgemeinde des Wohnortes senden.
Diese finden Sie anhand der Auswahl der politische Gemeinde ihres Wohnortes unter Aargauer Kirchgemeinden A-Z.