Kirchenaustritt

Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde, in der das Mitglied wohnt. Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Kollektive Austrittserklärungen sind ungültig.

Die Austrittserklärung kann der Kirchenpflege per Brief geschickt oder dem Sekretariat persönlich übergeben werden. Auch möglich ist der Einwurf in den Hausbriefkasten der Kirchgemeinde. Der Austritt wird mit Eingang des Briefes oder zu einem späteren, im Austrittsschreiben gewünschten Datum wirksam.

Die Kirche interessiert sich für die Gründe

In der Regel fragen der Pfarrer oder die Pfarrerin oder ein anderes Mitglied der Kirchenpflege beim Austretenden nach den Gründen und Erfahrungen, die zu diesem Entschluss geführt haben. Dieses Gespräch dient nicht dazu, um die Person von ihrem Entschluss abzubringen, sondern dazu, eigene Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.

Folgen des Austritts

Bevor Sie aus der Kirche austreten, bedenken Sie doch bitte, dass die Kirche auch in Ihrem Dorf oder in Ihrer Stadt für Menschen in verschiedenen Lebenslagen und Notsituationen Hilfe anbietet und soziale und kulturelle Aufgaben wahrnimmt. Wir danken Ihnen auf jeden Fall für Ihre bisherige Mitgliedschaft in der Reformierten Kirche. Sie haben mit Ihren Beiträgen ermöglicht, dass die Reformierte Kirche für die Menschen da sein kann.

Sie verzichten mit dem Austritt auch auf alle Dienste dieser Gemeinschaft: Auf die Taufe eines Kindes, die kirchliche Trauung und auf ein kirchliches Begräbnis. Allenfalls ist es sinnvoll, Ihre Familienangehörigen über Ihre Wünsche in bestimmten Lebenssituationen nach dem Austritt zu informieren.

Sollten Sie Ihre Meinung einmal ändern, ist eine erneute Aufnahme in die Reformierte Landeskirche jederzeit möglich.

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