Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt durch persönliche, schriftliche Erklärung an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde, in der das Mitglied wohnt. Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Kollektive Austrittserklärungen sind ungültig.
Die Austrittserklärung kann der Kirchenpflege per Post und Einschreiben geschickt werden oder dem Sekretariat gegen Empfangsquittung persönlich übergeben werden. Auch möglich ist der Einwurf in den Hausbriefkasten der Kirchgemeinde. Der Austritt wird mit beim Einschreiben mit dem Aufgabedatum wirksam oder zu einem späteren Zeitpunkt, der im Austrittsschreiben genannt ist.
Die Kirche interessiert sich für die Gründe
In der Regel fragen der Pfarrer oder die Pfarrerin oder ein anderes Mitglied der Kirchenpflege beim Austretenden nach den Gründen und Erfahrungen, die zu diesem Entschluss geführt haben. Dieses Gespräch dient nicht dazu, um die Person von ihrem Entschluss abzubringen, sondern dazu, eigene Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.
Folgen des Austritts
Wenn Sie sich überlegen aus der Kirche auszutreten, bedenken Sie bitte, dass diese Gemeinschaft sich in Ihrem Dorf oder in Ihrer Stadt für die Menschen in verschiedenen Lebenslagen und Notsituationen Hilfe anzubieten und soziale und kulturelle Aufgaben wahrnimmt. Auf jeden Fall danken wir Ihnen für Ihre bisherige Mitgliedschaft in der Reformierten Kirche. Sie haben es mit Ihren Beiträgen der Reformierten Kirche ermöglicht, für die Menschen da zu sein.
Sie verzichten mit dem Austritt auch auf alle Dienste dieser Gemeinschaft: Auf die Taufe eines Kindes, die kirchliche Trauung, die Möglichkeit Gotte oder Götti zu werden und auf ein kirchliches Begräbnis. Allenfalls ist es sinnvoll, Ihre Familienangehörigen über Ihre Wünsche in bestimmten Lebenssituationen nach dem Austritt zu informieren.
Sollten Sie Ihre Meinung einmal ändern, ist eine erneute Aufnahme in die Reformierte Landeskirche jederzeit möglich.