Medienmitteilung – 165 Mitglieder des Kirchenparlamentes mussten sich an der ganztägigen Synodesitzung am Mittwoch im Grossratssaal in Aarau mit gewichtigen Rechtstexten befassen, dem neuen Dienst- und Lohnreglement für alle nicht ordinierten Berufsgruppen in den Kirchgemeinden und dem neuen Organisationsstatut, der Verfassung der Reformierten Landeskirche Aargau.
Nach insgesamt sechs Stunden waren alle Vorlagen bereinigt. Auch der ausgeglichene Voranschlag 2009 der Zentralkasse wurde trotz ungewöhnlich langer Diskussion ohne Änderungen einstimmig genehmigt. Nebenbei setzte die Synode damit auch ein Zeichen für wachsendes Umweltbewusstsein.
Mit Rückstellungen von je 50 000 Franken im Budget 2009 und aus dem Ertragsüberschuss der Rechnung 2008 (mit insgesamt 83 671 Franken) hat die Synode für den geplanten Fonds zur Unterstützung von ökologisch nachhaltigen Projekten bei Gebäuden der Kirchgemeinden 100 000 Franken provisorisch bewilligt. Die 100 000 Franken sollen ein erster Schritt auf dem Weg der reformierten Kirche zu einem sorgfältigeren Umgang mit der Schöpfung sein. Der eigentliche Fonds mit dem Reglement, das die Verwendung der Gelder regelt, soll im Juni 2009 der Synode vorgelegt werden, erklärte Kirchenrat Hans Rösch, Dossier Finanzen. Er sieht ein Kapital von einer halben bis einer Million Franken als Zielsumme für den Fonds.
Budget 2009 trotz Änderungsanträgen einstimmig angenommen
Obwohl diese Rückstellung von 50 000 Franken im ausgeglichenen Budget 2009 einiges zu reden gab, wurde das Budget in der vorgelegten Form einstimmig genehmigt. Bei einem gleich bleibenden Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,4 Prozent sieht das Budget 2009 Ausgaben und Einnahmen in Höhe von je 11 312 900 Franken vor. Die Mindestbesoldungen der Angestellten in den Kirchgemeinden werden zum vollständigen Ausgleich der vom Mai 07 bis Mai 08 aufgelaufenen Teuerung um 3 Prozent erhöht.
Einheitliches Anstellungsrecht für nicht ordinierte kirchliche Mitarbeitende
Nach langer und detailreicher Diskussion verabschiedete die Synode mit einigen Korrekturen fast einstimmig das neue Dienst- und Lohnreglement für nicht ordinierte Mitarbeitende der Kirchgemeinden (DLM). Die vorgelegten Lohntabellen für die verschiedenen Berufsgruppen wurden allerdings zurückgewiesen und müssen noch einmal überarbeitet und der Synode im Juni 09 vorgelegt werden.
Das DLM schafft für die Angestellten in der Katechetik (Religionsunterricht), Kirchenmusik, Kirchengutsverwaltung, Sekretariat sowie für die Sigristinnen und Sigriste eine einheitliche Rechtsgrundlage, die die Verschiedenheit der einzelnen Berufsgruppen respektiert. Es fasst sechs verschiedene bestehende Einzelreglemente zusammen, die sich bezüglich Inhalt und Regelungsdichte sehr stark unterscheiden und die für die Kirchenpflegen schwierig zu überschauen sind.
Das neue DLM garantiert moderne Anstellungsstandards und übernimmt wichtige Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsrechtes für die kirchlichen Angestellten. Darüber hinaus soll es die Kirchgemeinden als soziale und zukunftsgerichtete Arbeitgeber – zum Beispiel mit dem neuen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen – auszeichnen.
Schlankeres Organisationsstatut
In ihrer Einführung in das vorgelegte neue Organisationsstatut erklärte Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen, auch Präsidentin der vorberatenden Revisionskommission, die von 16 auf 12 Paragraphen verkürzte, sehr schlanke Verfassung der Reformierten Landeskirche. Die Revisionskommission wollte in Abstimmung mit der laufenden Gesamtrevision der Kirchenordnung im Organisationsstatut nur das regeln, was den Staat wirklich interessiert, was der Grosse Rat an Voraussetzungen erwartet und genehmigen muss, um der Landeskirche die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Institution zu geben. Alles, was im neuen Organisationsstatut nicht mehr vorkommt, wird auf der Ebene Kirchenordnung geregelt.
Für die Reformierten geht es in ihrem Organisationsstatut in erster Linie um die demokratische Grundverfassung der Landeskirche mit Bestimmungen zur Legislative, dem Kirchenparlament (Synode), zur Exekutive (Kirchenrat) und zum Rechtsweg mit dem kirchlichen Rekursgericht. Die Aufgaben der Kirchgemeinden, für die sie Steuern beziehen können, definieren die Reformierten mit: Verkündigung, Seelsorge, Diakonie, Unterricht, Bildung, Mission, Ökumene und Verwaltung. Weiter werden wie bisher die Organisation der Kirchgemeinden mit der Gemeindeversammlung und der Kirchenpflege, die demokratisch kontrollierte Verwaltung der Finanzen mit Ausgaben und Steuerbezug geregelt sowie die Mitgliedschaft mit Stimm- und Wahlrecht aller Mitglieder, auch der ausländischen, ab dem 16. Altersjahr.
Eine Wahl und zwei Interpellationen zur Ordination und zum Rügel
Kirchenrätin Myriam Heidelberger Kaufmann wurde einstimmig als Arbeitgebervertreterin in die Verwaltungskommission der landeskirchlichen Pensionskasse gewählt. Zum Abschluss der ganztägigen Sitzung behandelte die Synode noch zwei Interpellationen. Kirchenrat Hans Peter Mauch erläuterte die Aargauer Tradition, Pfarrerinnen und Pfarrer ebenso wie Diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ordinieren.
Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen, die auch die kirchenrätlich Arbeitsgruppe zum Rügel präsidiert, antwortete auf die Bedenken einer Gruppe von Interpellanten zur Entwicklung des Tagungshauses Rügel mit detaillierten Ausführungen zur Tätigkeit, Vorgehen und Kommunikation der Arbeitsgruppe. Mit der Übernahme der Gastronomie und des Hotelbetriebs des Tagungshauses durch das Seehotel Hallwil werde es auch beim Betrieb des Rügels ab Januar 09 sicher deutliche Verbesserungen geben. 2010 würden dann die favorisierten und ausgearbeiteten Modelle der Synode zur Beratung vorgelegt.