Änderung des Finanzausgleichs der Kirchgemeinden

Veröffentlicht am 5. Oktober 2011

Der Kirchenrat beantragt der Synode, den minimalen Steuerfuss der Kirchgemeinden für die Beanspruchung von Defizitbeiträgen, Baubeiträgen und ausserordentlichen Beiträgen aus dem Finanzausgleich von 23 % auf 21 % zu reduzieren. Die §§ 4, 6 und 8 des Reglements über den Finanzausgleich (SRLA 653.100) sollen entsprechend angepasst werden.

Mit zusätzlichen und vereinfachten Beiträgen aus dem Finanzausgleich würde v. a. den finanzschwachen Kirchgemeinden bedeutend wirkungsvoller
geholfen, als etwa mit einer Reduktion des Zentralkassenbeitrags. Die finanzschwachen Kirchgemeinden müssen damit rechnen, dass sich ihre finanzielle Situation in den nächsten Jahren weiter verschlechtert.

Der Kirchenrat möchte deshalb die heute sehr hohe Hürde für Bezüge aus dem Finanzausgleich, ein Steuerfuss von mindestens 23%, auf 21% herabsetzen. So kämen bedeutend mehr Kirchgemeinden mit einem Aufwandüberschuss neu in den Genuss von Finanzausgleichs-, Baukosten-
und ausserordentlichen Beiträgen. Interne Berechnungen auf Basis der Jahresabschlüsse 2009 haben ergeben, dass mit der vorgeschlagenen Änderung 50 000 bis 80 000 Franken mehr Defizitbeiträge aus dem Finanzausgleich ausgezahlt worden wären. Ab 2013 wäre mit 150 000 bis 200 000 Franken pro Jahr zu rechnen. Das könnten der heute mit 3,25 Millionen Franken gut dotierte Fonds und die zukünftigen Budgets der Landeskirche gut verkraften.