Bericht von der Synode am 19. November 2003 in Aarau

Reformierte Landeskirche erhält eine Schlichtungskommission als neue Rechtsinstanz

Veröffentlicht am 19. November 2003

Medienmitteilung – Die Ersatzwahl in den Kirchenrat und die Neuordnung des innerkirchlichen Rechtsschutzes standen im Mittelpunkt der Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche am 19. November 2003 im Grossratssaal in Aarau. Das ausgeglichene Budget 2004 wurde einstimmig angenommen. Der Schlussbericht zu Homosexualität und Kirche schliesst eine fünfjährige Diskussions- Erfahrungsphase ab.

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Die Synode am 19. November 2003 im Grossratssaal in Aarau F. Worbs

Der Synodale Urs Karlen aus Magden, Kirchgemeinde Rheinfelden, von der Synodefraktion Freies Christentum wurde im ersten Wahlgang mit 91 von 173 Stimmen als siebtes Mitglied in den Aargauer Kirchenrat gewählt. Der zweite Kandidat, Beat Peter, ebenfalls von der Fraktion Freies Christentum vorgeschlagen, konnte 82 Stimmen auf sich vereinigen.
Dr. chem. Urs Karlen, Jahrgang 1942, ist Leiter Business Process Excellence bei Ciba-Geigy, seit 1995 Synodaler und seit 2000 Mitglied der Geschäftsprüfungskommission der Synode. Als promovierter Chemiker (Studium an der ETH Zürich), ist er seit 1970 bei der Firma Ciba in verschieden Funktionen tätig wie Farbstoff-Forschung und -Entwicklung, Logistic und Quality Management. In Rheinfelden war er einige Jahre Mitglied der Kirchenpflege. Seit über dreissig Jahren arbeitet er im Vorstand des reformierten Gemeindevereins Magden mit
Synodepräsident Urs Zimmermann verabschiedete mit gutem Wein und guten Worten Kirchenrat Adrian Tanner, der Ende 2003 nach siebenjähriger Amtszeit zurücktritt. Zimmermann strich in seiner Würdigung das Engagement Tanners für das Tagungshaus Rügel, das Erneuerungsprojekt Kirche 2002 und seine kompetente Beratung der Kirchgemeinden bei Bauvorhaben und deren solider Finanzierung heraus.
Als Arbeitgebervertreter in der Verwaltungskommission der landeskirchlichen Pensionskasse wurde Kirchenrat Koni Nägeli gewählt, der Adrian Tanner an dieser Stelle ersetzen wird.

Die Neuorganisation des innerkirchlichen Rechtsschutzes

In zweiter Lesung hat die Synode die neue Form des innerkirchlichen Rechtsschutzes verabschiedet, wobei sie weitgehend den Vorlagen des Kirchenrates folgte. Dieser hat auf der Basis der Beschlüsse der Synode vom Juni 2003 zwei Reglemente für das Rekursgericht und eine neue Schlichtungskommission und die entsprechenden Änderungen in der Kirchenordnung und dem Organisationsstatut vorgeschlagen. Zu der Neuorganisation gehört im Einzelnen die von «Rekurskommission» in «Rekursgericht» umbenannte Rekursinstanz in der neuen Form mit fünf Richtern und zwei Ersatzrichtern bzw. Richterinnen. Umstritten war hier lediglich die Frage, ob bei der Zusammensetzung des Gerichtes die Vertretung eines Juristen oder einer Frau reglementarisch festgeschrieben werden sollen. Beides wurde schliesslich abgelehnt. Die Synode verschärfte allerdings eine bestehende Bestimmung, nach der die Mitglieder des Rekursgerichtes weder haupt- noch nebenamtlich im Dienst der Landeskirche stehen dürfen.
Zu diskutieren gab auch der altertümlich klingende Begriff „ungehöriges Leben“ als Grund für eine disziplinarische Ermahnung oder Verweis eines Pfarrers oder einer Diakonischen Mitarbeiterin durch den Kirchenrat. Der Begriff konnte sich aber gegen alle Änderungsanträge behaupten. Der Kirchenrat soll bei ordinierten Angestellten auch dann disziplinarisch einschreiten können, wenn keine Straftatbestände vorliegen.
Die neue, dem Kirchenrat vorgelagerte Schlichtungskommission - mit einem eigenen Reglement - soll Streitfälle in den Kirchgemeinden einvernehmlich regeln, bevor sie nach erfolgloser Schlichtung vor den Kirchenrat gelangen. Ihre Mitglieder werden von der Synode gewählt.
Die weiteren Änderungen in der Kirchenordnung betreffen den neuen Abschnitt «Rechtsbehelf, Rechtsmittel und Klage» und führen neben der Klärung der Rechtsmittel Einsprache und Beschwerde das Mittel der Klage neu ein. Die Klage dient vor allem der Klärung von vermögensrechtlichen Ansprüchen und Streitigkeiten, die in den öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen in den Kirchgemeinden entstehen können. Die Instanzen sind der Kirchenrat und das Rekursgericht.

Integration der Eglise Française in die Landeskirche

Die Eglise Française en Argovie (EFA) spricht ca. 1400 französisch sprechende reformierte Kirchenmitglieder im Aargau und ihre Familien an mit einem eigenen Angebot an Gottesdiensten, Veranstaltungen, Seelsorge und Unterricht in Aarau, Baden, Lenzburg, Rheinfelden und Zofingen. Die EFA ist aber keine rechtlich selbstständige Kirchgemeinde sondern ist vereinsrechtlich organisiert. Die Synode hat diesen Auftrag der EFA nun offiziell bestätigt und beschlossen, eine 80%-Pfarrstelle durch die Zentralkasse der Landeskirche fest zu finanzieren. Die Kirchgemeinden mit EFA-Mitgliedern werden ermuntert, freiwillige Beiträge an die EFA zu zahlen, um deren kirchliches Leben zu fördern.
Ausserdem werden zwei von der Generalversammlung des Vereins bestimmte Personen die EFA mit Beobachtungsstatus in der Synode der Landeskirche vertreten, um die EFA stärker in der Landeskirche zu integrieren.

Budget und Teuerung 2004

Das Budget 2004 wurde einstimmig verabschiedet. Es rechnet bei einem Umfang von 10'433'900 Franken und einem gleich bleibenden Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,4% mit ausgeglichenen Erträgen und Ausgaben. Das entspricht einer geringfügigen Erhöhung von 1,5% gegenüber dem laufenden Budget 2003. Lediglich bei den budgetierten Beiträgen wurde eine Verschiebung beantragt und bewilligt: Die Schweizerische Arbeitsstelle Kirche und Umwelt wird 2004 8’000 statt 5’000 Franken erhalten. Diese 3’000 Franken werden bei den „verschiedenen Beiträgen“ eingespart, die 37’000 statt der vorgeschlagenen 40'000 Franken umfassen werden. Insgesamt hat die Synode 3'270'300 Franken für Beiträge an internationale, Schweizerische und Aargauer kirchliche und soziale Institutionen bewilligt.
Auf den Minimalbesoldungsreglementen der Angestellten in den Kirchgemeinden wird 2004 kein zusätzlicher Teuerungsausgleich aufgerechnet, weil der Teuerungsindex im vergangenen Jahr nur geringfügig gestiegen ist.

Homosexualität und Kirche nach fünf Jahren ausdiskutiert

Nachdem in der Novembersynode 1998 das Thema Homosexualität und Kirche hohe Wellen geschlagen hatte, wurde die grundsätzliche Gleichstellung homosexuell lebender Menschen in der reformierten Landeskirche beschlossen. Eine Kommission für gleichgeschlechtliche Lebensformen sollte während fünf Jahren die Diskussion weiter führen und die Erfahrungen in der Kirche sammeln. Der Schlussbericht lag nun der Synode vor. In dieser Zeit hat sich - auch in anderen Kirchen - gezeigt, dass der Wunsch nach kirchlichen Segnungsfeiern für homosexuelle Paare eher selten geäussert wird. Die reformierte Aargauer Landeskirche hat die Möglichkeit für diese Feiern bereits 2001 im Rahmen eines allgemeinen Segnungsartikels in der Kirchenordnung geschaffen. Pfarrer oder Pfarrerinnen können Segnungsfeiern in Absprache mit ihrer Kirchenpflege durchführen.
Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen erhielt für Ihre Mahnung, „wir werden als Kirche daran gemessen, wie wir mit Minderheiten umgehen“, spontanen Applaus. Der Abschlussbericht, der keine neuen Massnahmen oder Empfehlungen vorsieht, wurde schliesslich von der Synode mit überwältigender Mehrheit angenommen und die Kommission aufgelöst. Nach sieben Jahren Diskussion herrschte die Meinung vor, dass dieses Thema nun erschöpfend behandelt sei und dass gewisse immer noch bestehende Meinungsunterschiede nicht weiter geklärt werden könnten.
Mit den Hinweisen auf das Jubiläum 500 Jahre Heinrich Bullinger, Reformator aus Bremgarten, im Jahr 2004 schloss der Theologische Sekretär Patrik Müller die Synode ab.

verfasst von
ria / Frank Worbs