Medienmitteilung – Einstimmig bewilligten die 160 anwesenden Synodalen am Mittwoch das Budget 2006 der Reformierten Landeskirche Aargau. Auch die Änderungen der Kirchenordnung, die den Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer und Diakonischen Mitarbeitenden regeln, sowie das revidierte Reglement über Wahlen und Abstimmungen in den Reformierten Kirchgemeinden wurden mit nur geringfügigen Änderungen angenommen.
Die Synode genehmigte alle vom Kirchenrat vorgelegten Anpassungen der Kirchenordnung, die sich aufgrund des im Juni dieses Jahres von der Synode verabschiedeten Dienstreglements für die Ordinierten Dienste (Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ergeben haben. Das neue Dienstreglement regelt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Pflichten der beiden Dienste, klärt aber auch ihre Rechte und die Rahmenbedingungen ihrer Anstellung.
Dazu gehören zum Beispiel ein obligatorischer Funktionsbeschrieb und ein jährliches Mitarbeitergespräch, die Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit für ein volles Amt auf 42 Stunden und die Pflicht - neu für beide Dienste einheitlich ab 50 Stellenprozenten - in der Kirchgemeinde respektive in der Pfarrwohnung zu wohnen. Geregelt wurden ausserdem Nebentätigkeiten, Überstunden sowie die Mitarbeit eines Partners oder Partnerin in der Gemeinde. Das Reglement und die Änderungen der Kirchenordnung treten am 1. Januar 2007 in Kraft.
Im Verlauf der Diskussion brachte die Synode nur zwei Änderungen an der Vorlage des Kirchenrates an. Pfr. Jürg Hochuli, Schöftland, verlangte, dass Pfarrstellen, die gemäss Kirchenrat nicht mehr «im aargauischen Amtsblatt» ausgeschrieben werden (§67, Abs. 1), weiterhin «öffentlich ausgeschrieben werden» müssen. Auf spontanen Antrag von Pfr. Max Hartmann, Brittnau, wurde im Abschnitt zum Gottesdienst der Satz, der eigentlich nicht zur Diskussion stand, gestrichen: «Ausdrucksmittel der Kunst können hier sinnvoll eingesetzt werden.»
Budget 2006 und Finanzgeschäfte
Das Budget 2006 der Zentralkasse der Landeskirche genehmigten die Synodalen einstimmig. Ebenso einhellig wurde der Finanzplan 2006 - 2009 begrüsst, der im Jahr 2009 eine Reduktion des Zentralkassenbeitrags der Kirchgemeinden von 2,4% auf 2,3% der Steuereinnahmen vorsieht.
Das Budget 2006 rechnet mit dem unveränderten Zentralkassenbeitrag von 2,4% und präsentiert bei einem Umfang von 10 970 600 Franken ein ausgeglichenes Ergebnis zwischen Aufwand und Ertrag. Das entspricht einer Erhöhung um 317 900 Franken oder ca. 3 % gegenüber dem laufenden Budget 2005, die zu einem grossen Teil auf die Integration der bisher in separaten Fonds ausgewiesenen zweckgebundenen Rückstellungen in die laufende Rechnung zurückzuführen ist. Das ist eine der Neuerungen der mit dem Voranschlag 2006 eingeführten neuen Rechnungslegung mit einem veränderten Kontenplan.
Auch die Erhöhung der Mindestbesoldungen im Rahmen der Reglemente für die Angestellten in den Kirchgemeinden passierte diskussionslos. Die Ansätze für die Minimallöhne werden 2006 um 1,1% erhöht. Das entspricht der von Mai 04 bis Mai 05 ausgewiesenen Teuerung.
Neuer Modus zur Verteilung von Ertragsüberschüssen
Erst das letzte Finanzgeschäft gab zu einer ausführlichen Diskussion im Kirchenparlament Anlass. Der Kirchenrat möchte allfällige Ertragsüberschüsse aus dem Rechnungsabschluss grundsätzlich dem Eigenkapital gutschreiben. An der Rechnungssynode, an der oft und mitunter sehr spontan über die Verwendung des Überschusses diskutiert wurde, werden nur noch Anträge zur Verwendung an den Kirchenrat überwiesen. Diese und weitere Anträge, die jeweils bis Ende Juli eingereicht werden, prüft der Kirchenrat und legt sie in der anschliessenden Herbstsynode gesammelt zur Bewilligung vor. Über die Frage, ob dann immer noch spontane Anträge möglich seien, respektive die abgelehnten Anträge wieder diskutiert werden dürften, gab es sehr unterschiedliche Meinungen. Zum Schluss setzte sich aber die klar definierte, etwas restriktivere Vorgabe des Kirchenrates mit deutlicher Mehrheit durch.
Revidiertes Wahlreglement
Einstimmig verabschiedete die Synode das revidierte Reglement über Wahlen und Abstimmungen in den Kirchgemeinden. Die darin enthaltenen Vorschriften richten sich weitgehend nach den Regelungen für politische Wahlen im Aargau. Da das kantonale Wahlgesetz geändert wurde, müssen die entsprechenden Bestimmungen im kirchlichen Reglement - zum Beispiel zur Berechnung des absoluten Mehrs bei Wahlen und Abstimmungen - angepasst werden. Ausserdem müssen die Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu in das Reglement aufgenommen werden, weil sie als Mitglieder der Kirchenpflege von Amtes wegen den Pfarrerinnen und Pfarrern gleichgestellt wurden.
Wahl und Motionen
Für den im September 2005 verstorbenen Hans Peter Urech aus Windisch wählte die Synode als neues Ersatzmitglied in die Schlichtungskommission der Landeskirche Urs Spörri aus Bergdietikon vor. Urs Spörri ist 60 Jahre alt und seit 37 Jahren Gemeindeschreiber in Bergdietikon. Ausserdem ist er Dozent für Verwaltungslehre im KV Baden. Zwölf Jahre gehörte er der Kirchenpflege Bergdietikon an, die er vier Jahre lang präsidierte. Seit vier Jahren ist er Mitglied der Synode.
Eine vertiefte Diskussion über das Gottesdienstleben und die Kirchenmusik in den Gemeinden löste eine Motion des Synodalen Heinz Stöhr, Erlinsbach, aus. Stöhr fordert den Kirchenrat auf, er möge «einen Wettbewerb lancieren, mit dem Ziel, neue Kirchenlieder gezielt unter Einschluss der jüngeren Generation texten und komponieren zu lassen, die dem aktuellen Stand der Befindlichkeit folgen.» Der Wettbewerb wurde von den meisten Synodalen zwar als wenig sinnvoll angesehen, das Anliegen des Motionärs aber als wichtig erachtet. Schliesslich wurde die Motion als Postulat überwiesen.
Die zweite Motion von Heinz Stöhr, die eine Richtlinie verlangte, «wonach alle Organe der reformierten Landeskirche ihre Finanzen nach privatrechtlichen Richtlinien führen», wurde vom Kirchenrat und der Synode zurück gewiesen.