Einträchtige Synode genehmigt diskussionslos Neuordnung der Weiterbildung für alle kirchlichen Mitarbeitenden

Bericht von der Synode am 17. November 2021

Veröffentlicht am 17. November 2021

Es gab schon diskussionsfreudigere Synodesitzungen der Reformierten Landeskirche Aargau als jene, die heute trotz acht Geschäften und zwei Wahlen nach nur drei Stunden im Trafo Baden zu Ende ging. Mit lediglich zwei Wortmeldungen und fast ohne Gegenstimmen genehmigten die 134 Synodalen alle Vorlagen des Kirchenrats inklusive weitreichende Neuregelung der Weiterbildung und Budget 2022. Ausserdem wurde die Windischer Kirchenpflegepräsidentin Barbara Stüssi-Lauterburg in den Kirchenrat gewählt.

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Synode vom 17. November 2021 im Trafo Baden: Synodepräsident Lucien Baumgaertner gratuliert Barbara Stüssi-Lauterburg zur Wahl in den Kirchenrat. Werner Rolli

Nur am Anfang der Synode kam etwas Bewegung in die Versammlung im Trafo Baden, als für die Ersatzwahlen von je einem Mitglied des Kirchenrats und der Geschäftsprüfungskommission die Wahlzettel ausgeteilt und wieder eingesammelt wurden. Da es für beide Ämter jeweils nur eine Kandidatur gab, fielen die Wahlen entsprechend eindeutig aus: Barbara Stüssi-Lauterburg wurde mit 128 von 134 abgegebenen Stimmen gewählt und tritt ihr Amt im Januar 2022 an. Sie ist ausgebildete Historikerin, Jahrgang 1955, und seit 2016 Präsidentin der Kirchenpflege Windisch.

Barbara Stüssi-Lauterburg ersetzt Kirchenrätin Regula Wegmann, die Ende 2021 aus gesundheitlichen Gründen zurücktritt. Synodepräsident Lucien Baumgaertner würdigte am Schluss der Sitzung ihr Wirken während fast zehn Jahren im Kirchenrat als Vizepräsidentin und in den Dossiers Pädagogisches Handeln, Kirche an kantonalen Schulen sowie Gottesdienst und Liturgie. Sie sei bei allen Themen immer sehr gut vorbereitet und eine «dossierfeste» Kirchenrätin gewesen.

Der Synodale Henry Sturcke, Kirchgemeinde Döttingen-Klingnau-Kleindöttingen, Präsident der Fraktion der Fraktionslosen, wurde mit 127 von 134 Stimmen in die Geschäftsprüfungskommission, GPK, gewählt.

Budget 2022 trotz Aufwandüberschuss genehmigt

Obwohl das Budget für das Jahr 2022 einen Aufwandüberschuss von 77 380 Franken vorsieht, wurde es mit einem unveränderten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 Prozent diskussionslos genehmigt. Stefan Siegrist lobte im Namen der GPK das Budget als übersichtlich und transparent. Auf Einnahmen wie Ausgabenseite werde angemessen mit einem Rückgang der finanziellen Ressourcen gerechnet. Das Budget 2022 rechnet mit einem Aufwand von insgesamt 11 127 870 Franken und einem Ertrag von 11 050 490 Franken. Der Gesamtaufwand sinkt damit gegenüber dem Budget 2021 um 298 080 Franken bzw. 2,6 Prozent. Der finanzverantwortliche Kirchenrat Rolf Faes musste dem nicht mehr viel hinzufügen und verwies lediglich darauf, dass die Risikobeiträge an die Stiftung der Pensionskasse der Landeskirche wegfallen würden.

Auch die beiden anderen Finanzgeschäfte wurden diskussionslos und ohne Gegenstimmen genehmigt. Die Synode bewilligte einen Rahmenkredit von 110 000 Franken zur Erneuerung der Informatik der Landeskirchlichen Dienste mit einer Verlagerung der Server in die Cloud. Für die Sanierung insbesondere von Küche und Lüftung und den Umbau des Heimgartens Brugg, einer der beiden Standorte der Heimgärten Aargau, wurde ein Verpflichtungskredit von 1,5 Mio. Franken einstimmig bewilligt.

Trotz weniger Weiterbildung Attraktivität der Arbeitsplätze erhalten

Auch beim gewichtigsten und umfangreichsten Thema, der Neuordnung der Weiterbildung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gab es nach dem sehr wohlwollenden Einstiegsvotum von GPK-Mitglied Ursula Stocker-Glättli keine Diskussion oder Änderungsanträge. Immerhin umfasst die Neuordnung die Totalrevision des Weiterbildungsreglements sowie Teilrevisionen der Dienst- und Lohnreglemente aller ordinierten und nicht ordinierten Angestellten der Kirchgemeinden und der Landeskirchlichen Dienste. Stocker-Glättli bezeichnete die Neuordnung als ausgewogen. Sie berücksichtige die nötigen Sparbemühungen der Kirchgemeinde und erhalte doch attraktive Arbeitsbedingungen in der Aargauer Kirche.

Die dossierverantwortliche Kirchenrätin Catherine Berger konnte sich in ihrem Votum darauf beschränken, die wichtigsten Eckpunkte des neuen Weiterbildungskonzepts kurz zu erläutern: Im Zentrum stehen die Reduktion des jährlichen Weiterbildungsanspruchs von bisher zehn auf fünf Tage zugunsten von einer Woche mehr Ferien und der Ersatz der bisherigen «lang dauernden Weiterbildung» von 14 Wochen durch eine siebenwöchige Auszeit vom Amt verbunden mit der Möglichkeit, aber nicht der Pflicht zur Weiterbildung. Der jährliche Weiterbildungsanspruch kann über fünf Jahre kumuliert werden, so dass auch längere Weiterbildungen möglich sind. Der Subventionsanspruch beträgt zwei Drittel der effektiven Kosten, maximal 200 Franken pro Tag.

Landeskirche wird Mitglied im Verein «Doppeltür»

Schliesslich waren nur noch drei kleinere Sachgeschäfte zu behandeln, die alle ebenfalls diskussionslos und fast ohne Gegenstimmen verabschiedet wurden.
Die Reformierte Landeskirche Aargau tritt dem Verein «Projekt Doppeltür» als institutionelles Mitglied bei. Der Verein wurde 2016 gegründet und will die Geschichte des jüdisch-christlichen Zusammenlebens im Surbtal durch das geplante Begegnungszentrum 2023 in Lengnau einem breiten Publikum zugänglich machen.

Die Reformierte Landeskirche möchte ihren bisherigen Beobachterstatus in eine vollwertige Mitgliedschaft umwandeln als Zeichen für die Unterstützung der Anliegen des Vereins. Die christlichen Kirchen speziell im Kanton Aargau haben eine besondere Verantwortung für die Förderung des Respekts vor der jüdischen Kultur und ihres Erbes und für die bewusste Erinnerung an die Verfolgung und Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in christlichen Gesellschaften, auch in der Schweiz.

Das wurde auch im einzigen Diskussionsbeitrag zu diesem Thema von der Pfarrerin der Kirchgemeinde Surbtal, Birgit Wintzer, hervorgehoben. Die Kirchgemeinde, die sich im jüdisch-christlichen Dialog sehr engagiere, sei bereits seit der Gründung des Vereins Mitglied.

Änderung der Mitgliedschaft in Pfarrkapitel, Diakonatskapitel und im Ministerium

Um auch denjenigen pensionierten Ordinierten die Mitgliedschaft im Aargauer Pfarrkapitel beziehungsweise im Diakonatskapitels zu ermöglichen, die nach der Pensionierung in einen anderen Kanton umziehen, beschloss die Synode eine kleine Änderung der Kirchenordnung. Ausserdem sind ab Januar 2022 Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone gleich nach Abschluss der Berufsausbildung und nicht erst nach Erlangen der definitiven Wählbarkeit (nach zwei Berufsjahren) ordentliche Mitglieder des Diakonatskapitels.

Als achtes und letztes Geschäft beschloss die Synode auf Bitte des Stiftungsrats der Stiftung Schürmatt den Verzicht auf das Wahlrecht von vier Mitgliedern des Stiftungsrats, die das Gremium künftig selbst bestimmen kann. In der Stiftungsurkunde der Schürmatt bei Zetzwil, die von der Reformierten Landeskirche Aargau 1963 mit dem Zweck der «Beherbung und Förderung von Kindern» mit kognitiven Beeinträchtigungen gegründet wurde, wurde das Wahlrecht von vier Mitgliedern durch die Synode und drei Mitgliedern durch den Kirchenrat festgehalten. Letzteres Wahlrecht bleibt erhalten.

Bilder von der Synode im Flickr-Account der Landeskirche