Der Bundesrat hat ab 17. Februar 2022 alle bisher aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Massnahmen aufgehoben bis auf die Maskentragpflicht an bestimmten Orten. Damit gelten für die Arbeit und die Veranstaltungen der Kirchgemeinden keine Einschränkungen mehr. Gottesdienste und andere Anlässe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Der individuelle Wunsch und die Möglichkeit, sich mit einer Gesichtsmaske zu schützen, sollte aber weiterhin beachtet werden.
Insbesondere wurden die geltende Zertifikatspflicht, die Obergrenze für Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen und die Maskentragpflicht in Innenräumen aufgehoben. Damit sind auch die Schutzkonzepte der Kirchgemeinden hinfällig.
Für die kirchlichen Mitarbeitenden ist aber die nach wie vor geltende Maskentragpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu beachten. Die Pflicht, eine Gesichtsmaske zu tragen, gilt auch weiterhin bei Seelsorge und Besuchen z. B. in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen.
Weiterhin Hygienemassnahmen beachten und Schutzbedürfnisse respektieren
Der Wunsch, eine Gesichtsmaske zu tragen, um sich und andere vor Ansteckungen - auch mit anderen Krankheiten - weiterhin zu schützen, sollte respektiert und beachtet werden, v.a. wenn man mit vulnerablen Personen zusammen ist. Um die Zahl der Ansteckungen nicht unkontrolliert zu
erhöhen, wird empfohlen, auch in den nächsten Monaten die Hygieneregeln einzuhalten und auf Abstand zu achten. Wer Symptome aufweist oder positiv getestet ist, muss auch weiterhin eine fünftägige Selbstisolation beachten.
Über weitere Massnahmen werden die Kirchgemeinden bei einer wesentlichen Veränderung der Situation per Mail informiert. Für Fragen steht die Gemeindeberatung in der Regel Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr zur Verfügung: gemeindeberatung@refaargau.ch oder Tel. 062 838 06 50.
Briefe an die an die Aargauer Kirchgemeinden zur Corona-Situation
- 55. Brief des Kirchenrats vom 18. Februar 2022 zum Ende der Pandemiemassnahmen (PDF)
- 54. Brief des Kirchenrats vom 21. Januar 2022 (PDF)
- 53. Brief des Kirchenrats vom 20. Dezember 2021 (PDF)
- 52. Brief des Kirchenrats vom 10. Dezember 2021 (PDF)
- 51. Brief des Kirchenrats vom 3. Dezember 2021 (PDF)
- 50. Brief des Kirchenrats vom 17. September 2021: Erläuterungen zur Zertifikatspflicht (PDF)
- 49. Brief des Kirchenrats vom 10. September 2021: Einführung der Zertifikatspflicht (PDF)
- 48. Brief des Kirchenrats vom 25. Juni 2021: Weitgehende Öffnung (PDF)
- 47. Brief des Kirchenrats vom 31. Mai 2021: Neue Lockerungen und Obergrenzen für Veranstaltungen (PDF)
- 46. Brief des Kirchenrats vom 3. Mai 2021: Verpflegung bei Veranstaltungen mit Publikum (PDF)
- 45. Brief des Kirchenrats vom 16. April 2021: Neue Regeln ab 19. April (PDF)
- 43. Brief des Kirchenrats vom 19. Februar 2021: Ostern, Pfingsten, Wahlen an der Urne (PDF)
- 42. Brief des Kirchenrats vom 19. Januar 2021: Präsenz- und digitale Gottesdienste (PDF)