Am 5. Mai lud der Kirchenrat die Mitglieder der sechs Dekanatsleitungen zur halbjährlichen Dekanatskonferenz ein. Nach dem üblichen Informationsaustausch informierte Heiner Studer über die geplanten Änderungen des §115 der neuen Kirchenordnung, der die Aufgaben der Dekanatsleitungen beschreibt.
Die für Pfarrerinnen und Pfarrer geltenden Bestimmungen sollen neu auch für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone
gelten, damit diese den Pfarrerinnen und Pfarrern in ihrer Beziehung zu den Dekanatsleitungen gleichgestellt werden. Das betrifft vor allem die
Präsenz und die Aufgaben des Dekans oder der Dekanin bei Amtsantritten und neu auch bei Rücktritten der ordinierten Angestellten. Ausserdem
wurde über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten, die reformierten Kirchen im Kanton tagsüber offen zu halten, diskutiert.
Im Kreise der Mitglieder des Kirchenrats und der Dekanatsleitungen nahm Kirchenratspräsidentin Claudia Bandixen zu Beginn der Sitzung Pfrn.
Corinne Dobler, Bremgarten-Mutschellen, als Vizedekanin des Dekanats Lenzburg in Pflicht.