Die Synode der Aargauer Landeskirche vom 4. Juni 2025 beschliesst Vorlagen zur Kirchenreform.

Demokratisch, reformiert, zukunftsorientiert

Veröffentlicht am 5. Juni 2025

Medienmitteilung – Die Synode, das Parlament der Reformierten Landeskirche Aargau, tagte am 4. Juni im Grossratssaal Aarau. Auf der gut gefüllten Traktandenliste standen zahlreiche Geschäfte zur Umsetzung des Kirchenreformprozesses. Die Sitzung mit den 132 anwesenden Synodalen war geprägt von konstruktiven, zukunftsorientierten Diskussionen und dem reformierten Selbstverständnis, eine demokratisch verfasste Kirche zu sein.

Auf der umfangreichen Traktandenliste standen zahlreiche Vorlagen des Kirchenreformprozesses. Schon im Gottesdienst vor Sitzungsbeginn war die Kirchenreform spürbar. Erstmals übernahm ein Laienprediger die Gottesdienstleitung: Martin Richner predigte zum Propheten Elia und der leisen Gegenwart Gottes in stürmischen Zeiten. 

In seinem Grusswort sagte Pascal Gregor, der Kirchenratspräsident der Römisch-katholischen Kirche im Aargau, er fühle sich wie ein Verwandter, der zu Besuch komme und beneide die Reformierten um das Traktandum zur Schaffung einer Stiftung für denkmalgeschützte Kirchengebäude. 

Vorlagen zur Umsetzung der Kirchenreform beschlossen

Dem Grundsatzentscheid zur Schaffung einer Stiftung für denkmalgeschützte Kirchengebäude stimmten die Synodalen dann auch ohne Diskussion und mit nur vier Gegenstimmen grossmehrheitlich zu. Ziel der Stiftung ist es, einerseits kleinere Kirchgemeinden vom kostenintensiven Unterhalt ihrer historischen Kirchengebäude zu entlasten und andererseits die Gewinnung zusätzlicher finanzieller Mittel für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude.

Auch die Schaffung eines Fonds zur Förderung von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden wurde diskussionslos und einstimmig beschlossen. Der Fonds stellt finanzielle Unterstützung für fusionswillige Kirchgemeinden bereit – etwa für Beratung, notarielle Dienstleistungen oder Integrationsmassnahmen.

Ebenso wurde die Flexibilisierung des Experimentierartikels nach kurzer Diskussion mit nur zwei Gegenstimmen beschlossen. Künftig können nicht nur Kirchgemeindeversammlungen, sondern alle, die ein Reformanliegen haben, Gesuche für Experimente stellen. Damit werden innovative Projekte möglich, die den Kirchenreformprozess voranbringen.

Zu etwas mehr Diskussionen führte die verbindliche Einführung einer gemeinsamen Business-Software für die Finanz- und Personaladministration der Kirchgemeinden. Eine einheitliche Software-Lösung soll Kosten senken, sowie Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten. Das Geschäft wurde mit 84 Stimmen und 41 Gegenstimmen bewilligt.

Reformiertes Selbstverständnis als demokratisch verfasste Kirche

Sehr engagiert diskutiert wurde die Revision der Gesamterneuerungswahlen. Damit soll einerseits der Wahltermin in allen Kirchgemeinden vereinheitlicht werden. Dies war unbestritten. Andererseits sollen die Kirchgemeinden durch die Ermöglichung von stillen Wahlen im ersten Wahlgang administrativ entlastet werden. In der leidenschaftlichen Diskussion zeigte sich das reformierte Selbstverständnis: zahlreiche Rednerinnen und Redner setzten sich für eine demokratisch verfasste Kirche ein. Nach dem Votum von Kirchenrätin Catherine Berger, die dazu aufrief, mehr als nur die Mindestanzahl von Kandidierenden für die Wahlen aufzustellen und so Urnenwahlen durchzuführen, wurde das Geschäft mit 88 Stimmen und 32 Gegenstimmen beschlossen. Stille Wahlen sind damit bei den nächsten Gesamterneuerungswahlen grundsätzlich möglich. 

Auch die Wahl bzw. Anstellung von Ordinierten – Pfarrpersonen, sowie Sozialdiakoninnen und -diakone – über das 65 Altersjahr hinaus, die in einer Motion gefordert worden war, wurde umfassend diskutiert. Die Wahl bis zum 70. Altersjahr war – trotz Befürchtungen, das Bild einer überalterten Kirche zu vermitteln – unbestritten. Die Vorteile überwiegen: Kirchgemeinden erhalten damit mehr Gestaltungsspielraum, Pfarrpersonen können die letzte Berufsphase flexibler gestalten, der bestehende Pfarrmangel werde gemindert und die Pensionskassen entlastet. Mit Erreichen des regulären Pensionierungsalters können Ordinierte nun erneut gewählt werden und so bis zum 70. Altersjahr im Amt bleiben. Das zweite Anliegen der Motion – eine Stellvertretung ohne Wahl – wurde verworfen. Dies tangiere die Grundrechte der Gemeindemitglieder und könne daher nur befristet für maximal ein Jahr bzw. bis Ende der Amtsperiode – ermöglicht werden. Auch hier prägte das reformierte Selbstverständnis einer demokratisch verfassten Kirche, in der die Kirchgemeinde ihre Pfarrperson wählt, die Diskussion.

Finanzen und Organisation

Vielfältig diskutiert, aber schlussendlich mit nur wenigen Gegenstimmen grossmehrheitlich bewilligt, wurde auch die Fortführung der Mitfinanzierung des Lehrstuhls für aussereuropäisches Christentum an der Universität Basel. Eine fundierte theologische Ausbildung und Forschung zu Migrationskirchen sei – gerade in einer pluraler werdenden Gesellschaft – wichtig.

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg informierte die Synodalen zudem über die Finanz- und Entwicklungsstrategie bis 2028. Ziel sei es, strukturelle Sparmassnahmen vorausschauend zu planen und umzusetzen. Ein strategischer Ausschuss arbeitet dazu an konkreten Szenarien. Die finanziellen Herausforderungen machen deutlich, dass Reformprozesse notwendig und dringend sind.

Daneben wurden an der Synode der Jahresbericht und die Jahresrechnung 2024 ohne grössere Diskussionen einstimmig genehmigt. Der unveränderte Besoldungsindex für das Jahr 2026 ebenfalls. Zwei der drei vakanten Sitze im Rekursgericht wurden durch Wahlen neu besetzt. Drei Interpellationen wurden mündlich beantwortet. Eine seit sechs Jahren hängige Motion zur Schaffung von verbandsartigen Körperschaften wurde mit 62 Stimmen und 42 Gegenstimmen ohne Gesetzesanpassung abgeschrieben. Eine Motion bezüglich der Teilnahme von Ordinierten an Kirchenpflegesitzungen wurde mit 83 Stimmen und 28 Gegenstimmen zur Prüfung weiterer Lösungen an den Kirchenrat zurücküberwiesen. 
 

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