Medienmitteilung / Stellungnahme der Kirchenräte vom 29. Januar 2016

Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen lehnen die Durchsetzungsinitiative ab

Veröffentlicht am 29. Januar 2016

Medienmitteilung – Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen lehnen die Durchsetzungsinitiative, die bei den eidgenössischen Abstimmungen am 28. Februar dem Volk vorgelegt wird, ab. Sie folgen damit den Empfehlungen und der Argumentation des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds, SEK, und der kirchlichen Hilfswerke Caritas und HEKS.

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Die eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» pauschalisiert in einer Weise, die rechtsstaatlich unakzeptabel ist. Durch den Ausschaffungsautomatismus werden weder die Einzelfallsituation noch die Schwere der Straftat berücksichtigt. Damit können menschenrechtliche Grundsätze wie der Familienschutz verletzt werden. Aus diesen Gründen lehnen die Kirchenräte der Reformierten, der Römisch-Katholischen und der Christkatholischen Landeskirche die Initiative ab.
Die Durchsetzungsinitiative ist mit den rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz unvereinbar. Die Grundprinzipien der Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit wären durch den Ausschaffungsautomatismus der Initiative ausser Kraft gesetzt. Bei Ausschaffungen will die Initiative auf eine Einzelfallprüfung verzichten. Die willkürliche Addition von Straftaten, die automatisch zur Ausschaffung führen würde, widerspricht den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Für die Kirchenräte ist solch eine Bestimmung unbarmherzig und gnadenlos, weil sie keine Rücksicht auf den einzelnen Menschen nimmt.
Die Bundesverfassung beginnt mit den Worten «Im Namen Gottes des Allmächtigen». Die Kirchen betonen aufgrund der biblischen Botschaft, dass vor Gott alle Menschen gleich sind. Wenn in der Verfassung eine unverhältnismässige Ungleichbehandlung allein aufgrund der Staatsangehörigkeit festgeschrieben werden soll, müssen sich die Kirchen dagegen wehren.
Die Initiative trifft ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben, am härtesten. Durch den Landesverweis könnten langjährige Ehepaare auseinandergerissen oder Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Der Ausschaffungsautomatismus bestraft ganze Familien ohne Rücksicht auf Fürsorgeverhältnisse. Dadurch würden internationale Menschenrechtsgarantien wie das Recht auf Familienleben oder die Kinderrechtskonvention in der Schweiz eingeschränkt.
Die vom Parlament ausgearbeitete Umsetzung der Ausschaffungsinitiative von 2010 genügt, um die Ausschaffung von Straftätern rechtsstaatlich und völkerrechtlich verantwortbar umzusetzen. Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig und unverhältnismässig.
Für die Aargauer Landeskirchen
Luc Humbel, Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau
Christoph Weber-Berg, Präsident des Kirchenrats der Reformierten Landeskirche Aargau
Ernst Blust, Präsident des Kirchenrats der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau