Der Kirchenrat will die Ausgaben in den nächsten Jahren deutlich senken. Aufgrund der sinkenden Mitgliederzahlen rechnet er in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Rückgang der Kirchensteuererträge.
Davon sind in erster Linie die Kirchgemeinden betroffen, weil sie die
Kirchensteuer einziehen, in zweiter Linie aber auch die finanziellen
Mittel der Landeskirche, weil sie von den Steuererträgen der
Kirchgemeinden direkt abhängig sind. Der Zentralkassenbeitrag der
Kirchgemeinden beträgt zurzeit 2,3% des auf 100-Prozent umgerechneten
Steuerertrags einer Kirchgemeinde. Diese Entwicklung wird durch mögliche
Rückgänge bei den Steuererträgen in der Corona-Zeit und ihren Folgen
noch verschärft. Die Aargauer Landeskirche verfügt nur über die Beiträge
ihrer Mitglieder und erhält keine Kirchensteuern von juristischen
Personen oder Beiträge des Staates für ihre gesellschaftlichen
Leistungen.
Kontinuierliche Sparanstrengungen in den letzten Jahren
Eine Erhöhung der Einnahmen bzw. Erträge der Zentralkasse der
Landeskirche ist aufgrund der weitgehenden Abhängigkeit von den
Steuererträgen der Kirchgemeinden nicht möglich. Mit höheren
Kapitalerträgen ist in der aktuellen Wirtschaftslage und aufgrund der
Anlagevorschriften im Finanzreglement, das am 23. September der Synode
vorgelegt wird, in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Die anderen
Erträge der Landeskirche wie Einnahmen aus Kursgebühren, Verkauf von
Materialien oder Mieten sind marginal.
Seit 2011 hat der Kirchenrat den jährlichen Aufwand der Landeskirche
bereits mehrfach reduziert, insgesamt um 3,4 Prozent bis 2019. Die
Ausgaben wurden in diesem Zeitraum um insgesamt 393'093 Franken gesenkt
von 11'540'710.36 (2011) auf 11'147'617 Franken (2019).
Weitere Reduktion der Ausgaben und Beiträge geplant
Der Kirchenrat rechnet im Finanzplan 2021 – 2024 damit, dass er die
Sparanstrengungen verstärken und das Budget der Landeskirche bis Anfang
2024 gegenüber 2020 um 5 - 8 Prozent reduzieren muss. Die nötigen
Einsparungen werden in drei Bereichen gemacht:
1. Landeskirchliche Dienste: Sachkosten und Personalaufwand
2. Beiträge an kirchliche Werke und soziale Organisationen
3. Beteiligungen an gemeinsamen, z.B. ökumenischen, Aufgaben und Stellen.
Dabei achtet der Kirchenrat auf eine angemessene Verteilung der
Einsparungen in den drei Bereichen gemäss ihrem Anteil an den jetzigen
Ausgaben. Einsparungen beim Personal der Landeskirchlichen Dienste
werden in einem verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten
Menschen geprüft und mit Betroffenen rechtzeitig abgesprochen. Die
Reduktionen dürfen die für die Amtsperiode 2019-22 gesetzten Ziele des
Kirchenrates nicht gefährden. Die Reduktionen von Beiträgen an Dritte
oder bei gemeinsam mit anderen Kirchen und Organisationen wahrgenommenen
Aufgaben erfordern eine frühzeitige Absprache mit den betreffenden
Verantwortlichen. Sie werden in einem Zeithorizont vorgenommen, der den
Auswirkungen für die Betroffenen Rechnung trägt.