Bericht von der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau am 18. November 2020

Ein neuer Kirchenrat und eine verschobene Diskussion

Veröffentlicht am 18. November 2020

Medienmitteilung – Am Mittwoch, 18. November hat die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau im Trafo Baden Pfr. Christian Bieri in den Kirchenrat gewählt und das Budget 2021 sowie zwei kleine Änderungen der Kirchenordnung bewilligt. Das spannendste Traktandum aber, die geplanten Änderungen der Regeln bei Gottesdiensten und Taufen, wurde auf die nächste Synode verschoben, weil die Synode nur verkürzt bis 13 Uhr und ohne Mittagessen stattfinden sollte.

Nach zwei kleineren Geschäften und den Verabschiedungen von Kirchenrat Martin Keller und Kirchenschreiber Rudolf Wernli war sie dann tatsächlich schon vor 12 Uhr beendet.

Schon der erste Wahlgang für ein neues Mitglied des Kirchenrats ergab ein eindeutiges Ergebnis: Pfarrer Christian Bieri-Feusier, Unterentfelden, wurde mit 65 von 121 Stimmen gewählt. Er war gegen vier Bewerberinnen und Bewerber angetreten und wurde unterstützt von der Evangelischen Fraktion, wie Fraktionspräsident Peter Debrunner in seinem Votum erklärte. Von den anderen vier erhielt Pfrn. Christina Soland 37 Stimmen, Pfr. Michael Rahn, Pfr. Raffael Sommerhalder und Pfrn. Susanne Ziegler jeweils weniger als zehn Stimmen.

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Synodepräsident Lucien Baumgaertner (re.) beglückwünscht Pfarrer Christian Bieri-Feusier, Unterentfelden, zur Wahl in den Kirchenrat an der Synode vom 18. November 2020 im Trafo in Baden. Werner Rolli

Christian Bieri ist 43 Jahre alt und seit 2012 Pfarrer in der Kirchgemeinde Unterentfelden. Vorher war er Pfarrer in Rheineck SG und Synodaler der Landeskirche St. Gallen. Er ist seit 15 Jahren Vorstandsmitglied der Schweiz. Ev. Pfarrgemeinschaft, die er bis Ende 2020 auch präsidiert. Er hat die CAS-Ausbildung zum Ausbildungspfarrer absolviert und seit 2015 vier Vikarinnen und Vikare begleitet. Seit 2015 ist er Synodaler und Mitglied der Evangelischen Fraktion.

Der Sitz im Kirchenrat wird durch den Rücktritt von Pfarrer Martin Keller Ende 2020 frei, der aus Altersgründen sein Amt abgibt. Synodepräsident Lucien Baumgaertner verabschiedete Martin Keller nach 14 Jahren im Kirchenrat und würdigte seine Verdienste im Rahmen seines Dossiers Theologie, speziell beim Tagungshaus Rügel und den Laienpredigerinnen und -predigern.

Budget 2021 diskussionslos genehmigt – Fragen zum Finanzplan

Ohne Diskussion und Gegenstimmen bewilligte die Synode das Budget 2021 der Zentralkasse der Landeskirche mit einem unveränderten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 Prozent. Es sieht bei einem Umfang von 11‘425’950 Franken einen kleinen Aufwandüberschuss von 56‘120 Franken vor, den Stefan Siegrist im Namen der Geschäftsprüfungskommission nicht kritisierte. Er äusserte aber die Hoffnung, dass die Rechnung wie immer in den letzten Jahren positiver abschliesse als der Voranschlag. Beim Finanzplan 2021-2024 kritisierte er allerdings, dass die vorgesehenen Sparmassnahmen nicht erläutert wurden und dass sie bis 2024 nicht reichten, um den prognostizierten Rückgang der Einnahmen um fast 8 % auszugleichen. Die Ausgaben sinken im Finanzplan nur um knapp 5%.
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg erklärte denn auch, dass noch ein zweites Sparpaket folge, das in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt sei. Er skizzierte eine Kirche der Zukunft, die ihre beschränkten Ressourcen gezielt einsetzen müsse. Sie werde strukturell und organisatorisch anders aufgestellt sein als heute, mit neuen Formen von Kirchgemeinden, aber auch von Mitgliedschaft, eine Kirche, die noch mehr auf die Menschen zugehe, auch im virtuellen Raum, und nicht nur in schön renovierten Kirchgemeindehäusern. Der Kirchenrat wolle diese Ziele mit dem Prozess «Kirche 2026» erreichen, der im Frühjahr 2021 mit regionalen Gesprächsveranstaltungen starte.

Nachdem zu Anfang der Synode verschiedene Varianten der Traktandenliste von einer weitgehend unveränderten Beratung bis zum Verschieben von drei Traktanden diskutiert worden war, blieben nach den Finanzgeschäften nur noch zwei kleine Sachgeschäfte mit Änderungen der Kirchenordnung. Das Haupttraktandum, die geplanten Änderungen der Regeln bei Gottesdiensten und Taufen, wurde auf die nächste Synode verschoben.

Zwei Postulate zum Amt in der Kirchenpflege und in der Synode

Zur Beantwortung von zwei Postulaten des Synodalen Henry Sturcke vom 25. September 2019 schlug der Kirchenrat der Synode moderate Anpassungen der Kirchenordnung vor. Die erste Anpassung wurde diskussionslos angenommen: Bei einem Rücktritt aus der Kirchenpflege während der laufenden Amtszeit soll die in der Kirchenordnung bereits vorgeschriebene Frist von drei Monaten auch verbindlich eingehalten werden. Nur aus schwerwiegenden Gründen kann ein Gesuch für einen ausnahmsweise sofort wirksamen Rücktritt an den Kirchenrat gestellt werden. Auch wenn der Kirchenrat diesen bewilligen würde, würde das Mitglied formell noch drei Monate in der Kirchenpflege bleiben, damit diese genug Zeit für die Regelung der Nachfolge hat.

Die andere Änderung der Kirchenordnung war dagegen umstritten. Der Kirchenrat beantragte, dass ein Mitglied der Synode sein Amt nach einem Umzug innerhalb des Kantons Aargau behalten kann – ähnlich wie ein Grossratsmitglied -, auch wenn es seinen Wahlkreis verlässt. Roland Frauchiger lehnte diese Änderung schon in der Eintretensdebatte mit der Begründung ab: «Synodale sind Abgeordnete ihrer Kirchgemeinde.» Sie dürften den Sitz dieser Kirchgemeinde in der Synode nach einem Wegzug nicht einfach mitnehmen. Mit Grossratsmitgliedern wären Synodale nur dann vergleichbar, wenn ihr Wahlkreis nicht nur die eigene Kirchgemeinde sondern – entsprechend dem Grossrat – ein Bezirk bzw. in der Kirche ein Dekanat sei. Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag des Kirchenrats mit lediglich 60 zu 54 Stimmen angenommen.

Zum Schluss informierte Kirchenrat Beat Maurer unter anderem über die Möglichkeit, dass ein Mitglied seine Kirchgemeinde unabhängig vom Wohnort frei wählen könne. Dieses alte Anliegen der Synode könne erst dann realisiert werden, wenn die Software des Aargauer Steueramts die freie Zuweisung der Kirchensteuer zu einer Wahlkirchgemeinde zulasse. Dies müsse aber erst in einer Revision der Steuersoftware des Kantons Aargau eingebaut werden, was leider noch einige Zeit dauern werde.

Zum Abschluss der Synode verabschiedete Synodepräsident Lucien Baumgaertner den langjährigen Kirchenschreiber Rudolf Wernli, der mit dieser Sitzung seine 30. Synode organisiert hatte. Weil Wernli Ende November pensioniert wird, war dies auch seine letzte Synode. Baumgaertner dankte Wernli für seine sorgfältige und umsichtige Arbeit und die Unterstützung des Synodepräsidiums.

verfasst von
Informationsdienst / F. Worbs
Fotos von der Synode auf dem neuen Flickr Account der Landeskirche