Medienmitteilung – Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens hat der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau einen Pfarrer entlassen. Dem Pfarrer wird angelastet, dass er seine Amtspflicht schwerwiegend verletzt habe.
Der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau hat eine einschneidende personelle Entscheidung getroffen und Pfarrer A. per Ende September 2012 aus dem pfarramtlichen Dienst der reformierten Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen entlassen. Zu diesem Schritt sah sich der Kirchenrat gezwungen, nachdem erwiesen war, dass der reformierte Pfarrer sexuelle Kontakte mit einer Frau hatte, die bei ihm in seelsorglicher Begleitung war. Dadurch wurde nach Ansicht des Kirchenrates die Amtspflicht schwerwiegend verletzt.
Nachdem der Kirchenrat vom Vorfall Kenntnis erhalten hatte, eröffnete er als zuständige kirchliche Behörde ein Disziplinarverfahren, in dessen Verlauf der Sachverhalt überprüft und bestätigt wurde. Es handelt sich um einen einzigen Fall, der keine strafrechtliche, wohl aber eine berufsethische Bedeutung hat. Dem ansonsten angesehenen Pfarrer wird angelastet, dass er die Verantwortung für seine berufliche Tätigkeit in der Seelsorge schwerwiegend verletzt habe.
In seiner Entscheidung geht es dem Kirchenrat um diesen einen Fall. Darüber hinaus ist es ihm jedoch ein Anliegen, die Glaubwürdigkeit der professionellen kirchlichen Seelsorge sowie den Ruf von Pfarrerinnen und Pfarrern, die seelsorgerliche Hilfe leisten, zu schützen. Seelsorge sei
– wie dies auch für medizinische, psychologische und psychotherapeutische Betreuung gelte – ausschliesslich als professionelle Beziehung in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu verstehen. Die physische und psychische Integrität sowie die persönliche Würde der betreffenden Menschen seien absolut zu wahren. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Reformierten Landeskirche Aargau haben dies vor einigen Jahren in einer standesethischen Selbstverpflichtung festgehalten. Für die Begleitung der betroffenen Frau wurde die unabhängige Beratungsstelle der Opferhilfe Aargau Solothurn
eingeschaltet.
Der Kirchenrat bedauert den Vorfall zutiefst und setzt auch weiterhin alles daran, dass Seelsorge als professionelle Tätigkeit von den pfarramtlichen Vertrauenspersonen garantiert werden kann.