Medienmitteilung – 475 Kirchenpflegemitglieder, 168 Synodemitglieder sowie 207 ordinierte Angestellte wurden von den ca. 140‘000 reformierten stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Bis auf eine konnten alle 75 Kirchenpflegen ausreichend besetzt werden. In einer Kirchgemeinde konnte deshalb ein Kuratorium aufgehoben werden, in Densbüren gab es ein neues Kuratorium. Die Wahlbeteiligung lag in den Kirchgemeinden zwischen 8 und 43 Prozent, Insgesamt nahmen ca. 25‘000 Stimmberechtigte an der Wahl teil.
Ende 2014 ist die vierjährige Amtsperiode der Kirchenleitungen in der Reformierten Landeskirche Aargau auf kantonaler und lokaler Ebene zu Ende gegangen. Gleichzeitig endete auch die Amtszeit der ordinierten Angestellten, also der Pfarrerinnen und Pfarrer und der Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone. Von September bis Dezember 2014 fanden in den 75 reformierten Kirchgemeinden die Urnenwahlen für die neue Amtsperiode statt. Von den stimmberechtigten der insgesamt ca. 178‘000 reformierten Kirchenmitglieder wurden 168 Mitglieder des landeskirchlichen Parlaments, der Synode, und 475 ehrenamtliche Mitglieder der Kirchenpflegen gewählt. In der Synode vertreten 75 Frauen und 93 Männer die Kirchgemeinden, 15 der 183 Synodesitze sind noch nicht besetzt. In der Kirchgemeinde Rein konnte nach den Wahlen eine neue Kirchenpflege eingesetzt und das Kuratorium aufgehoben werden. In der Kirchgemeinde Densbüren gab es nicht genügend Kirchenpflegemitglieder nach der Wahl, so dass dort ein Kuratorium eingerichtet werden musste.
Auch 155 Pfarrerinnen und Pfarrer und 52 Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone wurden in den reformierten Kirchgemeinden vom Volk für die neue Amtsperiode 2015 bis 2018 wieder- oder neu gewählt. Nur in der Kirchgemeinde Umiken wurde die Pfarrerin mit 262 Ja und 294 Nein nicht wiedergewählt. Abwahlen einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind im Aargau relativ selten. Bei den Wahlen 2010 kam das gar nicht vor. Bei den Erneuerungswahlen 2006 wurden allerdings gleich drei Pfarrer, in Koblenz, Stein und Thalheim, abgewählt. Davor gab es nur 2001 und viel früher in den Jahren 1962 und 1957 Abwahlen eines Pfarrers.
Die neue Amtsperiode hat für den kantonalen Kirchenrat, die Kirchenpflegen und die Synode am 1. Januar 2015 begonnen. Am 14. Januar fand die konstituierende Sitzung der Synode statt, an der Roland Frauchiger aus Thalheim zum Synodepräsidenten der neuen Amtsperiode gewählt wurde.
Die Wahlen fanden an der Urne statt. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, auch ausländische Mitglieder. Die Kirchenpflegen legen die Wahltermine selbst fest.