Medienmitteilung – Nach den Gesamterneuerungswahlen in der reformierten Kirchgemeinde Gränichen am 25. September 2022 gingen beim Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau zwei Wahlbeschwerden und zwei Gesuche um Nachzählung ein. Der Kirchenrat konnte in einer ausserordentlichen Sitzung keine Indizien für eine nicht korrekt durchgeführte Wahl oder eine falsche Auszählung der Wahlzettel erkennen. Das Wahlergebnis mit der Nichtwiederwahl von Pfarrerin Sonja Glasbrenner bleibt somit unverändert.
Ende 2022 läuft die vierjährige Amtsperiode der Reformierten Landeskirche Aargau aus. Bis Ende 2022 werden deshalb die Mitglieder des landeskirchlichen Parlaments, der Synode, die Mitglieder der Kirchenpflegen in den 75 Gemeinden, sowie die ordinierten Dienste (Pfarramt und Sozialdiakonie) neu gewählt. Für die Wahl der ordinierten Dienste schlägt die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vor. Unabhängig davon können freie Wahlvorschläge – unterschrieben von mindestens 5% der stimmberechtigten Gemeindemitglieder – eingereicht werden.
In der reformierten Kirchgemeinde Gränichen trat Pfarrerin Sonja Glasbrenner mit freiem Wahlvorschlag an, verfehlte aber bei der Wahl am 25. September 2022 ihre Wiederwahl mit 346 Ja-Stimmen und 383 Nein-Stimmen. In der Folge gingen beim Kirchenrat der Reformierten Landeskirche zwei Wahlbeschwerden und zwei Gesuche um Nachzählung ein. In einer ausserordentlichen Sitzung hat der Kirchenrat diese Eingaben behandelt.
Infolge der versäumten Beschwerdefrist trat der Kirchenrat auf die zwei Wahlbeschwerden nicht ein. Die in der Kirchenordnung festgesetzten kurzen Fristen für Wahlbeschwerden (3 Tage nach Entdeckung des Beschwerdegrundes) sind als Eintretensvoraussetzung für den Kirchenrat bindend und entsprechen kantonalem Wahlrecht.
Dem Gesuch um Nachzählung hingegen gab der Kirchenrat – aufgrund der ungewöhnlich hohen Wahlbeteiligung und der Differenz von nur 37 Stimmen – statt. Bei dieser Nachzählung der Stimmen für Sonja Glasbrenner wurde das Resultat des Wahlbüros bestätigt. Auch bei der Prüfung der Stimmrechtsausweise ergaben sich keine Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten bei der Auszählung.
Der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche stellt deshalb fest, dass die Auszählung der Wahlen durch das Wahlbüro der Kirchgemeinde Gränichen korrekt erfolgt ist. Das Ergebnis der Wahl – die Nichtwiederwahl von Pfarrerin Sonja Glasbrenner – bleibt somit unverändert.