Am 28. September haben die meisten der 75 reformierten Aargauer Kirchgemeinden im Rahmen des eidgenössischen Urnengangs den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen ihrer Kirchenpflegen, Synodalen, Pfarrämter und sozialdiakonischen Stellen für die Amtsperiode 2015 – 2018 durchgeführt. Nur einzelne Kirchgemeinden haben andere Termine für ihre Wahlen festgelegt.
Falls ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss, ist er in der Regel am nächsten eidgenössischen Abstimmungstermin, am 30. November 2014, angesetzt. Stimm- und wahlberechtigt waren bzw. sind alle Mitglieder ab 16 Jahren, auch ausländische Mitglieder.
Gewählt wurden bzw. werden – falls es noch einen zweiten Wahlgang gibt – die ca. 180 Mitglieder des landeskirchlichen Parlaments, der Synode, wie auch die Mitglieder der Kirchenpflegen der 75 Gemeinden, ca. 400 ehrenamtliche Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger. Auch für den kantonalen Kirchenrat beginnt Anfang 2015 eine neue Amtsperiode. Die Mitglieder wurden aber schon an der Synode im Juni 2014 neu bzw. wiedergewählt.
Auch die 155 Pfarrerinnen und Pfarrer und 57 Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone wurden in den reformierten Kirchgemeinden mit einer Ausnahme wiedergewählt, sofern sie sich für die neue Amtsperiode zur Verfügung gestellt haben.
Abwahl in der Kirchgemeinde Umiken
In der Kirchgemeinde Umiken wurde die Pfarrerin mit 262 Ja und 294 Nein nicht wiedergewählt. Die Pfarrerin, die erst ca. ein Jahr in der Gemeinde tätig war, hatte ohne Unterstützung der Kirchenpflege für die Wiederwahl kandidiert.
Alle Mitglieder der Kirchenpflege Umiken, die kandidierten, wurden mit grosser Mehrheit wiedergewählt. Die Kirchenpflege hatte für den Fall, dass die Pfarrerin wiedergewählt würde, erklärt, dass sie eine allfällige Wahl nicht annehmen, sondern zurücktreten würde. Das Präsidium ist nach wie vor nicht besetzt.
Abwahlen einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind im Aargau relativ selten. 2010 kam das gar nicht vor. Bei den Erneuerungswahlen 2006 wurden allerdings gleich drei Pfarrer, in Koblenz, Stein und Thalheim, abgewählt. Davor wurde nur 2001 ein Pfarrer abgewählt, und dann erst wieder, soweit man das in Aufzeichnungen verfolgen kann, 1962 und 1957.
Wiederholungen von Wahlen
In den Kirchgemeinden Ammerswil und Reitnau-Attelwil-Wiliberg wurden die Wahlunterlagen nicht korrekt verschickt. Deshalb musste für die
Gesamterneuerungswahlen ein neuer Termin angesetzt und die Unterlagen noch einmal verschickt werden.
Solche Wiederholungen sind dann nötig, wenn ein grundlegendes Recht bei einer demokratischen Wahl wie das Wahlgeheimnis oder der rechtzeitige
Versand der Unterlagen an alle Stimmberechtigten nicht gewährleistet war. Wenn zum Beispiel das für die briefliche Wahl vorgeschriebene amtliche Stimmzettelcouvert fehlt, hätten die Wahlzettel direkt in das Rückantwortcouvert gelegt werden müssen, auf dem der Name des Stimmberechtigen steht. Damit hätten die zurückgesandten Wahlzettel direkt einem Stimmberechtigten zugeordnet werden können. Durch die Verletzung des Wahlgeheimnisses wird der Wahlgang deshalb zwingend ungültig
Neue Kirchenpflege in Rein
Für die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Rein, die zurzeit von einem Kurator verwaltet wird, hat Kurator Roland Frauchiger vier Kandidatinnen und Kandidaten gefunden. Für das Kirchenpflegepräsidium stellt sich Sandra Campacci zur Wahl. Wenn die vier Kandidatinnen und Kandidaten am 26. Oktober gewählt werden, kann der Kirchenrat entscheiden, ob das Kuratorium per Ende 2014 aufgehoben und die Verantwortung Anfang 2015 der neu gewählten Kirchenpflege übergeben wird.