Infolge der Gesamtrevision der Kirchenordnung sind diverse Änderungen in neun anderen Reglementen der Reformierten Landeskirche, in zwei
Geschäftsordnungen und der Diasporaordnung notwendig. Die verschiedenen Änderungen werden der Synode in einem gemeinsamen Geschäft zum Beschluss vorgelegt.
Die Folgeänderungen betreffen neun Reglemente: die drei Dienst- und Lohnreglemente, für die Landeskirchlichen Dienste (SRLA 341.100), für die ordinierten Dienste (SRLA 371.300, auch Änderungen im Disziplinarrecht) und für nicht ordinierte Mitarbeitende der Kirchgemeinden (SRLA 371.400), die Reglemente für das Rekursgericht (SRLA 233.300) und die Schlichtungskommission (SRLA 238.300), sowie Reglemente über Wahlen und Abstimmungen in den Kirchgemeinden (SRLA 211.300), die Partnerschaftliche Gemeindeleitung (SRLA 274.300), die Organisation der Landeskirchlichen Dienste (SRLA 235.100) und das Pädagogische Handeln (SRLA 431.100). Dazu kommen Änderungen in den Geschäftsordnungen für die Synode und für Kirchgemeindeversammlungen und in der Diaspora-Ordnung (SRLA 281.300).