Medienmitteilung –
Die Gesamtrevision des Dienst- und Lohnreglements der Landeskirche, DLR, (SRLA 341.100) ist mit den Teilrevisionen des Reglements über die Organisation der landeskirchlichen Dienste (SRLA 235.100) und der entsprechenden Verordnung des Kirchenrates verbunden. Die Bestimmungen betreffen ausschliesslich die Angestellten der Landeskirchen Dienste. Sie wurden den landeskirchlichen
Mitarbeitenden im September 2016 zur Anhörung vorgelegt. Die Rückmeldungen waren ganz überwiegend zustimmend. Das ganze Reglement wurde neu strukturiert und modernen Personalreglementen im öffentlichen Dienst sowie dem Aufbau der Dienstreglemente der Kirchgemeinden angeglichen. Geändert wurden einzelne Bestimmungen zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses, zum Funktionsbeschrieb und zur Arbeitszeit. Neu ist die Einführung eines Systems der flexiblen Arbeitszeit (Gleitzeit). Damit wird dem heutigen Verständnis einer Jahresarbeitszeit, wie sie im Prinzip bereits in der Praxis gelebt wird, die nötige Rechtsgrundlage gegeben. Es wird neu zwischen einem Gleitzeitsaldo und Überstunden unterschieden. Ausserdem wurde der Ausschluss von der Wahlmöglichkeit in die Synode für Mitarbeitende der Landeskirchlichen Dienste neu ausdrücklich geregelt.