Herbstsynode 2025

Veröffentlicht am 19. November 2025

Die Herbstsynode 2025 beginnt 8.15 Uhr mit einem Gottesdienst. Ab 9.15 Uhr wird hier im Live-Ticker über die Verhandlungen und die Ergebnisse berichtet.

Verschiedenes

Unter Verschiedenes wurden verschiedene Punkte angesprochen:

Andrea Giger, Möhlin, sprach im Namen der Herausgeberkommission des reformiert. und wies auf die ausliegenden Schleckstängel und Stofftaschen hin.

Sigwin Sprenger, Bremgarten-Mutschellen, dankte für das tolle Kirchenfest. Es sei spürbar geworden, dass man trotz unterschiedlicher theologischer Richtungen zusammengehöre. Er sei dankbar, dass man das Fest unter dem Motto «Wie im Himmel, so im Aargau» so habe feiern dürfen.

Cornelis A. Verbree, Bözberg-Mönthal, sagte es sei schade gewesen, dass der Markt der Möglichkeiten am Kirchenfest am Sonntag nicht mehr geöffnet gewesen sei.

Sandra-Anne Göbelbecker, Baden, lud zum Mitmachen bei den “16 Tagen gegen Gewalt an Frauen” ein.

Bernhard Bösch, Baden, wies auf die Veranstaltungen im Rahmen der Badener Disputation hin (www.disputnation.ch)

 

Synodevizepräsident Dieter Gerster wies auf das geplante Wahlpodium für die Kirchenratswahl hin, welches am 20. Mai 2026 stattfinden wird.

Synodevizepräsident Dieter Gerster dankte dem Synodebüro, dem Vorbereitungsteam, dem Kirchenrat und allen Engagierten und schloss die Synodesitzung um 15.57 Uhr.

Informationen

Immobilienstrategie: Kirchenrat Rolf Fäs erläuterte die Immobilienstrategie der Landeskirche. Viele Immobilien im Besitz der Landeskirche werden nicht von der Landeskirche selbst genutzt und verursachen Kosten und Verwaltungsaufwand. Rendite und Mietertrag sei gering. Die Landeskirche plant daher, sich von diesen Immobilien zu trennen. Der Hauptsitz der Landeskirche am Stritengässli 10 in Aarau gehöre hingegen nicht der Landeskirche, sondern der Pensionskasse. Die Landeskirche zahle dafür Miete. Der Kirchenrat prüft, ob ein Kauf dieser Immobilie sinnvoll wäre. In der September-Ausgabe des a+o (Seite 8; https://www.ref-ag.ch/downloads/a_und_o_September_2025_210x297mm-web.pdf) wurde die Strategie bereits vorgestellt.

Weitere Informationen des Kirchenrats:

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg informierte über den Stand der Neubesetzung der Leitung des DLZ Finanzen: Nach der Pensionierung der derzeitigen Stelleninhaberin werde es voraussichtlich eine Co-Leitung geben.

Zum Thema Präsenz an den Kantonsschulen sagte er, dass eine Arbeitsgruppe prüft, wie man weiter an den Kantonsschulen präsent sein kann: z.B. mit Podcasts oder Veranstaltungen wie dem Religionsforum.

Zudem wies er auf die Resultate der Leserschaftsbefragung der Zeitschrift «reformiert.» hin. Die Ergebnisse wurden im November-a+o publiziert (Seite 8: https://www.ref-ag.ch/downloads/a_und_o_November_2025_210x297mm-web.pdf)

Er kündigte die Verleihung des Sozialpreises im Herbst 2026 an. Projekte können ab März eingereicht werden.

Er informierte über die offenen Verpflichtungskredite. Dies soll zukünftig regelmässig geschehen. Offen seien drei Verpflichtungskredite: (1) Sanierung der Heimgärten Brugg: das war lange hängig steht nun aber kurz vor dem Abschluss. (2) Einführung der Geschäftsverwaltungssoftware: Die Einführung läuft planmässig. Der Schlussbericht soll im nächsten Jahr vorliegen. (3) Kirchenfest: Das Fest war ein voller Erfolg. Der Wunsch nach einer Wiederholung wurde vielfach geäussert. Die Abrechnung wird nächstes Jahr vorliegen.

Momentan sind keine parlamentarischen Vorstösse mehr offen.

Motion von Jan Niemeier zur Rolle der Reformierten Kirche Aargau während der Corona-Pandemie

Motionär Jan Niemeier, Seengen, sagte, die Corona-Zeit mit ihren Massnahmen habe uns alle auf unterschiedliche Weise gefordert. Es sei wichtig, dass sich die Kirche die Zeit nehme, diese Erfahrungen aufzuarbeiten. Als Kirche verstehe man sich als Kompass dafür, wie Leben gelingen kann. Rückblickend stellt sich die Frage, welche staatlichen Vorgaben mitgetragen wurden, wie die Sorge um den Menschen durch die Kirchen in den Diskurs eingebracht wurde und wie wir das zukünftig tun wollen. Zur Krise gehören viele Stimmen, auch jene, die sich damals nicht gehört fühlten. Das Anliegen der Motion ist die Bereitschaft, hinzuschauen und Achtsamkeit zu zeigen.

Synodevizepräsident Dieter Gerster wies auf die Grundsätze zur Behandlung von Motionen hin.

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg wies auf seine Antwort an der Synode im Herbst 2020 hin. Der damalige Bericht zeige, dass der Kirchenrat schon damals die Situation differenziert beurteilt habe. Die Religionsfreiheit sei niemals eingeschränkt gewesen, sondern nur die Versammlungsfreiheit. Der Kirchenrat habe sich auf mehreren Ebenen eingesetzt: in der Vernetzung mit der EKS wurde das Thema Beerdigungen dem Bundesrat nahegebracht. Fernsehgottesdienste mit Tele M1 wurden innerhalb kürzester Zeit organisiert. Die Synode im Juni 2021 hat bereits Kompetenzen des Kirchenrats in Krisensituationen diskutiert und die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen. Die Aufarbeitung sei laufend geschehen. Eine interne Aufarbeitung sei daher nicht zielführend, da sie vermutlich kaum neue Einsichten bringt. Eine externe Aufarbeitung sei teuer.

Christoph Weber-Berg ergänzte, der Passus in der Motion, der auf die Geschichte des 20. Jahrhunderts verweist und Obrigkeitstreue kritisiert, sei ihm sauer aufgestossen: Man lebe heute in einer Demokratie, wo auch im Falle einer Krise demokratisch legitimierte Entscheidungen getroffen werden. Der Kirchenrat werde die Motion nicht entgegennehmen.

Andreas Graber, Brittnau, sprach im Namen der evangelischen Fraktion, die sich einstimmig für eine Nichtüberweisung ausgesprochen habe: Viele der damals entstandenen Verletzungen seien mittlerweile verheilt und sollen nicht wieder aufgerissen werden.

8 Personen votierten für die Annahme, der Rest der Synode lehnte die Motion – grossmehrheitlich – ab.

Motion Luchsinger: Teilnahme an Kirchenpflegesitzungen von ordinierten Angestellten

Die Motion verlangt eine Anpassung der Gesetzestexte, damit Ordinierte mit niedrigen Stellenpensen nicht einen übermässig grossen Arbeitszeitanteil für Kirchenpflegesitzungen aufwenden müssen. Die Kritikpunkte der letzten Synode, dass das Delegationsprinzip zu wenig flexibel ausgestaltet und nicht für beide ordinierten Dienste – Pfarramt und Sozialdiakonie – anwendbar sei, wurde behoben.

Für die GPK sprach Roland Frauchiger und empfahl den Vorschlag des Kirchenrats anzunehmen und die Motion abzuschreiben. Die von der letzten Synode beantragte Auszahlung von Sitzungsgeldern sei Augenwischerei, man könne auch einfach das Stellenpensum entsprechend erhöhen.

Kirchenrat Beat Maurer ging auch nochmals auf den Punkt der gewünschten Sitzungsgelder ein. Der Kirchenrat sehe dies in seinem Vorschlag nicht vor, habe aber – und dies sei eine Premiere – einen Gegenantrag bereits ausformuliert, damit – falls die Synode an ihrem Wunsch festhalten möchte – eine rechtskonforme Lösung vorliegt. Beat Maurer bat aber, von diesem Gegenvorschlag abzusehen.

Motionär Jürg Luchsinger, Birr, dankte für die Vorlage und sagte, er hoffe auf Zustimmung.

Kai Hinz, Mittleres Fricktal, sagte, das Delegationsprinzip sei schwierig. Er wies auf den Trend zu reduzierten Pensen, sowie zu Pfarrpersonen, die nicht in der Kirchgemeinde oder nicht mal im Kanton wohnen hin. Pfarrpersonen sollten daher an Kirchenpflegesitzungen teilnehmen, um nicht nur externe Dienstleister zu sein. Um Kirchenpflegesitzungen effizienter zu gestalten, könnten Kirchenpflege allenfalls eine Weiterbildung beziehen. Kirchenrat Beat Maurer sagte, das Delegationsprinzip kann von den Kirchgemeinden nach ihren Bedürfnissen angewendet werden.

Rolf Arnold, Mellingen, wies auf Schwierigkeiten in grossen Kirchgemeinden mit vielen Ordinierten hin: dort sei ein Delegationsprinzip nötig. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung und Sitzungsgelder seien daher nötig.

Martin Richner, Koblenz, sagte, die Entrichtung von Sitzungsgeld führe unter dem Strich einfach zu Mehrkosten.

Rolf Arnold, Mellingen, reichte schriftlich den bereits in der Vorlage vorformulierten Gegenantrag ein. GPK und Kirchenrat empfahlen die Nicht-Annahme des Gegenantrags. Zwei Votanten stimmten für den Gegenantrag (den Zusatzartikel für Sitzungsgeld).

Die Vorlage des Kirchenrats wurde im Anschluss mit zwei Gegenstimmen grossmehrheitlich angenommen und die Motion wurde abgeschrieben.

Motion Sprenger: Optimierung der Aufsicht bei Konflikten

Am 7. Juni 2023 überwies die Synode die Motion von Sigwin Sprenger und Mitunterzeichnenden und beauftragte damit den Kirchenrat, die aktuellen Regelungen zur Aufsicht bei Konflikten zu überprüfen und anzupassen, damit eine schnellere abschliessende Entscheidung möglich wird. Die Verfahren bei Konflikten und die Disziplinarverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Der Kirchenrat erkennt zudem, dass insbesondere bei unlösbaren Konflikten die Kirchenpflegen entlastet werden müssen. Das vorgelegte Massnahmenpaket betrifft vor allem die ordinierten Dienstnehmenden. Die Aufsicht bei Verletzungen von Verwaltungspflichten soll dabei weiterhin bei der Kirchenpflege, diejenige bei Verletzung von Amtspflichten weiterhin beim Kirchenrat angesiedelt bleiben.

Für die GPK sprach Christine Bruggisser, Wohlen-Villmergen: Unlösbare Konflikte sollen zukünftig nicht mehr durch den öffentlichen Prozess eines Abwahlverfahrens bewältigt werden. Sondern Kirchenpflegen sollen neu die Möglichkeit haben, beim Kirchenrat schriftlich den Antrag zu stellen, um die Wählbarkeit von einer ordinierten Person zu überprüfen. Damit werde dem Kirchenrat eine erhöhte Verantwortung bei unlösbaren Konflikten übertragen. Die GPK steht hinter dem Kirchenrat und empfiehlt das Geschäft zur Annahme.

Kirchenrätin Catherine Berger präzisierte und hob noch einige Punkte hervor: Wenn bei einer ordinierten Person sowohl Amtspflicht- wie auch Verwaltungspflichtverletzungen zusammenkommen, soll ein einziges Verfahren unter Aufsicht des Kirchenrats geführt werden, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen. Der Einbezug der Dekanatsleitungen soll nicht mehr zwingend nötig sein.

Das Abwahlverfahren soll abgeschafft werden. Bei unlösbaren Konflikten, bei denen alle disziplinarischen Massnahmen versagt haben, soll der Kirchenrat zukünftig – auf Gesuch der Kirchenpflege – die Wählbarkeit entziehen können. In begründeten Fällen muss der Kirchenrat auf dieses Gesuch eintreten. Die betroffene Person habe in jedem Falle eigene Verfahrensrechte, egal ob der Entzug der Wählbarkeit im Rahmen eines Disziplinarverfahrens oder im (einfachen) Verfahren zur Überprüfung der Wählbarkeit geprüft wird.

Motionär Sigwin Sprenger, Bremgarten-Mutschellen, dankt dem Kirchenrat für die umfangreiche Arbeit und sagte, die Lösung wäre eine Verbesserung im Bereich Konflikte.

Claudio Schiess, Brittnau, stellte eine Verständnisfrage, die von Catherine Berger sofort beantwortet wurde: Mit Entzug der Wählbarkeit endet auch die Anstellung nach drei Monaten.

Ohne weitere Diskussion beschloss die Synode einstimmig die Teilrevision der entsprechenden Gesetzestexte mit Inkrafttreten am 1. April 2026. Die Motion wurde einstimmig abgeschrieben.

Unentgeltliche kirchliche Handlungen. Unentgeltliche Nutzung des liturgischen Orts. Grundsatzentscheid

Für viele (insbesondere distanzierte) Kirchenmitglieder ist es kaum nachvollziehbar, dass sie – obwohl sie im Aargau Kirchensteuer zahlen – für kirchliche Handlungen ausserhalb der Kirchgemeinde des Wohnorts vierstellige Beträge zahlen müssen. Da das wiederholt geäusserte Anliegen der «freien Wahl der Kirchgemeinde» aufgrund von übergeordnetem Recht (Kirchensteuer ) kaum umsetzbar ist, soll nun zumindest das Anliegen, kirchliche Handlungen mit der Pfarrperson der Wahl am liturgischen Ort der Wahl zu vollziehen, umgesetzt werden.

Für die GPK sprach Christian Vogt, Frick: Es seien alte Anliegen. Der Antrag komme dem Begehren vieler Mitglieder entgegen, und es sei dem Grundsatzentscheid zuzustimmen. Diese Zustimmung sei aber keine Carte Blanche. In der definitiven Vorlage seien Details genauer auszuarbeiten: Was ein liturgischer Ort ist, müsse genauer definiert werden. Die Beschränkung auf Pfarrpersonen sei erklärungsbedürftig, da auch Laienprediger und -predigerinnen Kindersegnungen übernehmen. Auch die Beschränkung auf die genannten Kasualien sei erklärungsbedürftig, da auch Ehejubiläen und andere Rituale kostenfrei möglich sein sollten. Die GPK hofft daher auf eine sorgfältige Ausgestaltung und empfahl auf das Geschäft einzutreten.

Kirchenrat Christian Bieri erläuterte einige schwierige Beispiele aus seiner Erfahrung als Gemeindepfarrer und die rückläufige Anzahl Kasualien. Die Beschränkung auf die eigene Kirchgemeinde sei nicht mehr zeitgemäss, da die Menschen heute mobiler seien. Die derzeitigen Regelungen sorgen für Ärger, komplizierte Verhandlungen und administrativen Aufwand. Die Vorlage sei ein pragmatischer Grundsatzentscheid. Christian Bieri dankte Christian Vogt für seine kritischen Anmerkungen: eine Beschränkung auf Pfarrpersonen und die genannten Kasualien sei nicht grundsätzlich vorgesehen. Dies müsse man bei der Ausarbeitung diskutieren. Heute solle einfach dem Grundsatzentscheid zugestimmt werden.

Synodevizepräsident Dieter Gerster wies vor der Diskussion nochmals darauf hin, dass es heute nicht um die Details, sondern um die Grundsatzfrage gehe.

Beat Urech, Birmenstorf-Gebenstorf-Turgi, unterstützte die Vorlage und erläuterte, dass Turgi bereits heute zur Stadt Baden gehört und sich die Menschen folglich Richtung Baden orientieren. In den Gesetztestexten fällt unter den Begriff «kirchliche Handlungen» explizit auch das pädagogische Handeln. Die Vorlage sei – wie so oft – sehr pfarramtslastig. Grundsätzlich betrifft der Entscheid auch die Sozialdiakonie und Katechetik – insbesondere wenn Kinder auswärtige Schulen und den dortigen Religionsunterricht besuchen, müssten die Wohnortsgemeinden heute dafür zahlen.

Andreas Graber, Brittnau, bedankte sich, dass der Kirchenrat das Thema anpackt und die Ungleichbehandlung zu leben-feiern.ch aufarbeitet. Er unterstützt die Vorlage als Fundament und hofft, dass man bei der Detailausarbeitung eine gute für alle tragbare Lösung findet.

Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beauftragt die Synode den Kirchenrat, die Details für die Umsetzung auszuarbeiten und erneut der Synode vorzulegen.
 

Mindestkriterien für autonome Kirchgemeinden und Interventionsmöglichkeiten des Kirchenrats

Kirchgemeinden stehen zunehmend unter finanziellem Druck und reagieren darauf, indem sie Personal abbauen, Immobilien verkaufen, Investitionen aufschieben, das Gemeindeleben kürzen, Beiträge an Dritte streichen. Die Frage nach der Grenze, ab welcher eine Kirchgemeinde ihren Auftrag nicht mehr erfüllen kann, steht im Raum. Die derzeitigen Interventionsmöglichkeiten des Kirchenrats reichen nicht aus, um Kirchgemeinden vor einer Illiquidität zu bewahren. Mit der Vorlage soll der Kirchenrat zusätzliche Handlungsoptionen bekommen.

Für die GPK sprach Christian Vogt, Frick: Der Kirchenrat lege eine Antwort auf diese Frage mit zwei klar messbaren Mindestkriterien vor. Der Kirchenrat erhalte mehr Befugnisse – er könne, aber müsse nicht alle aufgeführten Massnahmen ergreifen. Der Kirchenrat achte damit die Gemeindeautonomie: Er könne so situationsgerecht reagieren. Zwangsmassnahmen seien nur die letzte Option. Dieses Vorgehen würde auch alle anderen Kirchgemeinden im Kanton vor solidarisch getragenen Kosten schützen. Die Massnahmen gehen zwar weit, aber sie müssten angesichts der herausfordernden Situation auch weit gehen, damit der Kirchenrat im Ausnahmefall handlungsfähig sei. Dies sei kein Misstrauensvotum gegen Kirchenpflegen, sondern der Kirchenrat biete den Kirchenpflegen auch Unterstützung an. Die GPK empfiehlt daher auf das Geschäft einzutreten, da die Massnahmen situationsgerecht und ausgewogen seien.

Kirchenrätin Catherine Berger sagte, der Kirchenrat wolle mit dieser Vorlage nicht erschrecken, sondern beruhigen. Er sei sich seiner Aufgabe bewusst und wolle lebendige Kirchgemeinden stärken und fördern. «Autonomie» solle nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern tatsächliche Handlungsfähigkeit beschreiben. Erstes Mindestkriterium sei eine Pfarrstelle von mindestens 50 Stellenprozent. Damit sei eine flexible Gestaltung des Gemeindelebens möglich und den Vorgaben der Kantonsverfassung bezüglich Pfarrwahl durch die Kirchgemeinde werde damit entsprochen. Das zweite Mindestkriterium betrifft die Finanzen der Kirchgemeinden: jede Kirchgemeinde müsse entweder positives Eigenkapital oder einen Ertragsüberschuss ausweisen, um die Liquidität sicherzustellen. Im Bereich Finanzen erhält der Kirchenrat mit der Vorlage zahlreiche neue Möglichkeiten zur Unterstützung und Korrektur von Kirchgemeinden.

Claudio Schiess, Brittnau, begrüsste die Vorlage als gemeinsame Verantwortungswahrnehmung und fragte, ob angesichts des sozialdiakonischen Beitrages zum kirchlichen Leben auch weniger als eine 50-prozentige Pfarrstelle möglich sei. Catherine Berger antwortete, der Kirchenrat habe sich das überlegt, aber irgendwo müsse eine Grenze gezogen werden – auch weil in der Kantonsverfassung eine Pfarrwahl vorgeschrieben sei. 50 Prozent sei eine Grösse, an der man sich orientieren könne.

Rudi Neubert, Baden Plus, fragte, ob die 50 Prozent nicht ein unnötiges Korsett darstellen. Die Zukunft seien interprofessionelle Teams. Catherine Berger antwortete, ein Pfarramt von – beispielsweise 10 Prozent – sei dann wirklich zu wenig. Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg ergänzte, es sei eine Richtgrösse, damit man kein «Alibi-Pfarramt» einrichte. In funktionierenden, lebendigen Kirchgemeinden wird der Kirchenrat nicht eingreifen.

Rolf Zaugg, Brugg, stellte den Antrag, die Vorgabe von 50 Prozent ersatzlos zu streichen, da das Kriterium nicht notwendig sei: Seien niedrige Stellenprozente finanziell begründet, könne der Kirchenrat über die finanziellen Mindestkriterien eingreifen.

Cornelis A. Verbree, Bözberg-Mönthal, der Kirchenrat solle Kirchenpflegen frühzeitig über Schwierigkeiten informieren.

Regula Baumann, Spreitenbach-Killwangen, erklärt, ihre Kirchgemeinde sei in einer schwierigen Situation. Sie fragte, was Punkt 4 (Auflösung einer Kirchgemeinde) bedeutet. Für sie sei eine Kirchgemeinde primär eine spirituelle Gemeinschaft, nicht nur eine finanzielle. Catherine Berger antwortete, momentan sei bereits ein Kurator dort tätig. Spirituelle Aufbrüche müssten von der Basis, von engagierten Mitgliedern kommen, die sich beispielsweise für Gottesdienste und Andachten einsetzen.

Martin Richner, Koblenz, sagte, Kirche könne nur Zukunft haben, wenn Kirchgemeinden lebendig seien. Dafür seien im Zweifelsfall Fusionen nötig, die 50 Stellenprozent für Pfarrpersonen sollten daher beibehalten werden.

Rudi Neubert, Baden sagte, gerade die 50-Prozen-Klausel sei ein Fusionskiller, weil Kirchgemeinden mit 50 Prozent glauben würden, sie seien lebensfähig.

Christoph Weber-Berg machte nochmals einen Hinweis auf die Kantonsverfassung und plädierte für ein einfaches, klares Kriterium. Er ermutigte die Mitglieder der Kirchgemeinde Spreitenbach, das spirituelle Leben in der Kirchgemeinde selber in die Hand zu nehmen – auch bei einer Auflösung einer Kirchgemeinde, gebe es keinen weissen Fleck auf der Landkarte, sondern nur die Strukturen werden anders organisiert. Im Austausch mit Regula Baumann, Spreitenbach-Killwangen, sagte er, das Vorgehen zu einer Auflösung von Kirchgemeinden werde selbstverständlich mit betroffenen Gemeinden ausgearbeitet und an einer kommenden Synode traktandiert.

Benjamin Rodriguez Weber, Uerkheim, sagte, es sei in seiner Kirchgemeinde absehbar, dass die Pfarrstelle nahe bzw. unter die 50-Prozent-Grenze reduziert werde. Er plädierte dennoch dafür, die 50-Prozent-Grenze beizubehalten, da sonst nicht-ordinierte Pfarrstellvertretungen eingestellt werden könnten und das Pfarramt durch solche Schlupflöcher geschwächt werde.

Maria Trost, Mellingen, sprach als Sozialdiakonin mit Predigterlaubnis und angesichts der Schwierigkeiten Pfarrpersonen zu finden: sie unterstützte den Antrag, die 50-Prozent-Reglung zu streichen.

Christian Vogt, Frick, sagte, die 50-Prozent seien ein Wert, auf den man sich beziehen kann und den man als Rechtsgrundlage für Nachfragen und Diskussionen nutzen kann.

Martin Richner, Koblenz, machte einen kleinen Änderungsantrag: 40 Stellenprozent im Pfarramt und weitere ordinierte Stellenprozent, die ausreichendes kirchliches Leben ermöglichen.

Roland Frauchiger, Thalheim, beantragte, das Wort «grundsätzlich» einzufügen. Dies lege den Wert fest, gebe aber Spielraum. Martin Richner zog seinen Antrag daraufhin zurück. Catherine Berger sagte, diese vorgeschlagene Formulierung gebe Flexibilität und sei für den Kirchenrat akzeptabel.

Thorsten Bunz, Bözberg-Mönthal, es gehe darum, dass Kirchgemeinden die 50 Prozent anbieten können, auch wenn die Pfarrstellen möglicherweise temporär nicht besetzt sind.

 

Bei der Abstimmung wurden zuerst die zwei Gegenanträge einander gegenübergestellt. (1) die ersatzlose Streichung des ersten Satzes mit der Angabe der 50 Pfarrstellenprozent. Und (2) die Ergänzung von «grundsätzlich»: «jede Kirchgemeinde verfügt grundsätzlich über eine Pfarrstelle mit 50 Stellenprozent». Der zweite Änderungsantrag fand eine deutliche Mehrheit und wurde dem Vorschlag des Kirchenrats gegenübergestellt, gegen den er ebenfalls eine deutliche Mehrheit fand. Die Vorlage wird somit entsprechend angepasst.

 

Roland Frauchiger, Thalheim, sagte, die Einforderung von Finanzplan und weiterer Unterlagen sei nachvollziehbar, die Auflagen für den Voranschlag der Kirchgemeinden gingen jedoch zu weit und greife in die Autonomie der Kirchgemeinden ein. Er stellte den Antrag, die «Auflagen für den Voranschlag» zu streichen. Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg sagte, dass jederzeit das Verhältnismässigkeitsprinzip gelte, der Kirchenrat müsse frühzeitig Auflagen machen können, damit Kirchgemeinden beispielsweise Darlehen amortisieren. Der Gegenantrag wurde deutlich abgelehnt.

 

Die Synodalen stimmten der Anpassung der entsprechenden Gesetztestexte (inkldes angenommen Änderungsantrags) mit vier Gegenstimmungen und zwei Enthaltungen zu. Auch dem Inkrafttreten per April 2026 wurde grossmehrheitlich zugestimmt. 

Governance des Kirchenrats und der Landeskirchlichen Dienste

Momentan werden die beiden Funktionen Kirchenratspräsidium und Geschäftsführung der Landeskirchlichen Dienste in Personalunion ausgeübt. Die Funktionen setzen jedoch unterschiedliche Fähigkeiten voraus. Um bei der Neuwahl des Kirchenratspräsidiums mehr geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und die Qualität der Führung in der Landeskirche zu sichern, strebt der Kirchenrat eine organisationale Trennung der beiden Funktionen an.

Für die GPK sprach Anett Wege, Seengen: Die vorgeschlagene Flexibilität ermögliche eine sachgerechte Aufgabenteilung und erlaube es, die jeweiligen Kompetenzen und Ressourcen optimal einzusetzen. Die GPK empfiehlt daher grundsätzlich auf das Geschäft einzutreten, auch wenn die Vorlage nicht in allen Punkten überzeugend sein. Die Anforderungsprofile und Schnittstellen seien teilweise unpräzise. Für die nächsten Gesamterneuerungswahlen sei es nötig, die künftige Struktur des Kirchenratspräsidiums und der Geschäftsführung klar zu definieren, die jeweiligen Verantwortlichkeiten transparent festzuhalten und die funktionalen Schnittstellen eindeutig zu regeln.

Kirchenrat Gerhard Bütschi erläuterte die Vorlage und erklärte, dass die Trennung der beiden Funktionen die Findung von Kandidierenden für die kommende Wahl des Kirchenratspräsidium vereinfachen soll. Mit der Vorlage werde ausserdem das Ruhegehalt des Kirchenratspräsidiums abgeschafft. Dies sei mit heutigen Pensionskassenlösungen für zukünftige Kirchenratspräsidenten bzw. -präsidentinnen nicht mehr nötig.

Ohne Diskussion wurde die Teilrevision der dafür nötigen Gesetztestexte mit drei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, sowie das Inkrafttreten per 1. April 2026 mit drei Gegenstimmen und 2 Enthaltungen grossmehrheitlich angenommen.

Wahlen in der Synode

Die Synode hat im Juni die Vereinfachung der Gesamterneuerungswahlen in den Kirchgemeinden beschlossen, indem sie der Möglichkeit von stillen Wahlen im ersten Wahlgang zugestimmt hat. Dieser vereinfachte Wahlmodus soll nun auch für die Wahlen in der Synode übernommen werden, denn die Wahlgeschäfte beanspruchten bisher sehr viel Zeit, obwohl sie meist unbestritten waren.

Für die GPK sprach Henry Sturcke, Kirchgemeinde Döttingen-Klingnau-Kleindöttingen:

Wer das lange Warten bei der Auszählung in der konstituierenden Sitzung im Jahr 2023 in Erinnerung habe, dem komme diese Vorlage entgegen. Zudem harmonisiere die Vorlage das Wahlprozedere der Synode mit den Wahlen in den Kirchgemeinden. Die GPK erachte dies als folgerichtig und empfahl die Annahme.

Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg wies auf die Vor- und Nachteile stiller Wahlen hin und sagte, jeder habe die Möglichkeit, zusätzliche Kandidierende aufzustellen oder eine Urnenwahl zu fordern.

Ohne Diskussionen beschloss die Synode die Teilrevision der dafür nötigen Gesetzestexte mit nur einer Gegenstimme und das Inkrafttreten ab 1. April 2026 ohne Gegenstimmen.

Budget 2026

Für die GPK sprach Sabine Zehnder, Aarau: Das Budget 2026 sieht – bei einem unveränderten Zentralkassenbeitrag von 2.3 Prozent – einen Aufwandüberschuss von 116 290 Franken vor. Etwas besser als im Vorjahr. Durch den Abschied von den Kantonsschulen und die Schliessung der Kirchenmusikschule Aargau konnten Einsparungen erzielt werden. Wenn man die in diesem Jahr einmaligen Kosten für das digitale neue «Kirchengesangsbuch» herausrechnet, könnte man hier von einem erfüllten Sparziel reden. Sie dankte für das übersichtliche Budget und empfahl im Namen der GPK auf das Geschäft einzutreten und zuzustimmen.

Im Namen des Kirchenrats sprach Rolf Fäs: er erwähnte die laufende Arbeit an der Immobilienstrategie der Landeskirche, die aufgrund der zeitlichen Abläufe das Budget beeinflussen könnten. Zudem wies er darauf hin, dass die Landeskirche momentan noch einige Kosten der KiKartei trage, die zukünftig den Kirchgemeinden verrechnet werde.

Joel Guggisberg, Zofingen, fragte bezüglich der 30 000 Franken, die für die Entwicklung eines Folgeangebot für die Präsenz an den Kantonsschulen veranschlagt sind: Ob dieses Geld für aktuelle Angebote sei oder für die Entwicklung. Kirchenrätin Barbara Stüssi Lauterburg antwortete, es sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Die 30 000 Franken sei für konkrete Angebote vorgesehen. Die Ideen sind momentan noch nicht ganz umsetzungsreif.

Ohne weitere Diskussion wurde das Budget 2026 einstimmig angenommen. Ebenso wurde der unveränderte Zentralkassenbeitrag von 2.3 Prozent mit nur zwei Gegenstimmen grossmehrheitlich bewilligt.

Die Synode nahm den Finanzplan 2026-2029 ohne Diskussion zur Kenntnis.

Wahlen

Mangels Kandidierenden wurde die Ersatzwahl von einem Ersatzmitglied für das Rekursgericht auf die kommende Synode verschoben. Auch die Ersatzwahl einer Vertretung in die Synode der EKS wurde mangels Kandidierenden auf die kommende Synode verschoben. An die Synoden der EKS werden bis zur Wahl Stellvertretungen mitgenommen.

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission stellte sich Urs Schertenleib (Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen) zur Verfügung, der von der Fraktion Lebendige Kirche unterstützt wurde. Er wurde mit 132 von 133 abgegebenen Stimmen gewählt.

Eröffnung der Synodeverhandlungen

Synodevizepräsident Dieter Gerster eröffnete die Synode, da Synodepräsident Lutz Fischer aus persönlichen Gründen verhindert ist. Zu Beginn wurden 7 neue Synodale in Pflicht genommen. Die Traktandenliste und das Protokoll der Synode vom 4. Juni wurden ohne Änderungen genehmigt. Mit 134 anwesenden Synodalen liegt das absolute Mehr bei 68 Stimmen. 10 Sitze sind vakant, 21 Synodale entschuldigt.

Synodegottesdienst

Der Synodegottesdienst wurde von Dieter Gerster, Vizepräsident der Synode und Pfarrer der Kirchgemeinde Oftringen geleitet. In seiner Predigt hob er hervor, dass Noah oft als Glaubensheld bezeichnet werde. In der Bibel wird er – im Gegensatz zu Abraham und Mose – jedoch nur als Gerechter «unter seinen Zeitgenossen» bezeichnet, weil er sich – im Gegensatz zu Abraham und Noah – bei Gott nicht für sein Volk bzw. die Menschen eingesetzt habe. Noah habe die Verwüstungen am Ende nicht ertragen können, einen Weinberg angepflanzt und sich betrunken. Damit wir am Ende der Kirchenreform nicht auch einen Weinberg pflanzen müssen, dürfe sich die Kirche nicht auf eine Arche zurückziehen, sondern müsse bei den Menschen sein. Begleitet wurde der Gottesdienst von Johannes Fankhauser, Kirchgemeinde Aarau, an der Orgel.

Die Kollekte zu Gunsten der Stiftung Hilfe für Mutter und Kind ergab gesamt 871.85 Franken.