Medienmitteilung – Bei der November-Synode der Reformierten Landeskirche Aargau nutzen die anwesenden 135 Synodalen die Gelegenheit, ihre Stimme hörbar einzubringen. Die Präsenz der Landeskirchen an den Kantonsschulen wurde zwar nicht aus der Kirchenordnung gestrichen, durch eine «kann»-Formulierung jedoch deutlich weniger verbindlich verankert. Den Synodalen war es wichtig, «einen Fuss in der Tür» des schulisch-akademischen Umfelds der Kantonsschulen zu behalten. Die anderen Geschäfte waren kaum umstritten.
Im Gottesdienst vor Synodebeginn erinnerte Pfarrer Michael Wiesmann daran, dass der «Zeitplan» Gottes nicht immer unseren Erwartungen entspreche: «Der Herr verzögert nicht die Verheissung, wie es einige für eine Verzögerung halten» (2. Petr 3,9). Der Zeitplan der Synode wurde – trotz voller Traktandenliste – punktgenau eingehalten. Christian Tappenbeck, Kirchenschreiber der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, überbrachte zu Beginn ein Grusswort und sagte, die Synode als Parlament sei der Ort, wo man im Vertrauen auf die Verheissung Gottes Kirche gestaltet: eine Plattform für den Diskurs, für die Wahrung der Einheit der Kirche, sowie als zeugnishafter, öffentlich wahrnehmbarer Ort. Als Plattform für den Diskurs nutzten die 135 anwesenden Synodalen – 17 Synodale waren entschuldigt, 13 Sitze sind vakant – diesen Sitzungstag.
Wichtigstes Traktandum war die Präsenz der Landeskirche an den Kantonsschulen: Für die reformierte Landeskirche besteht aufgrund von § 89 der Kirchenordnung ein Auftrag zu Unterricht, Seelsorge und Vernetzung an kantonalen Schulen. Mit dem Ausbau der Kantonsschulstandorte, der fehlenden Unterstützungsbereitschaft durch Schulleitungen und Kanton, der geringen Resonanz unter den Schülerinnen und Schülern, dem Rückzug der katholischen Landeskirche und der bestehenden Finanzknappheit, sei dieser Auftrag nicht mehr erfüllbar, argumentierte der Kirchenrat und beantragte daher, § 89 zu streichen. Nach 14 Wortmeldungen und zwei Gegenanträgen folgte die Synode einem der Gegenanträge: Der bisherige Text von § 89 «Der Unterricht des Freifaches Religion, Seelsorge und Schulvernetzung an den kantonalen Schulen sind Aufgaben der Landeskirche.» wird durch die Formulierung ersetzt: «Die Landeskirche kann an den kantonalen Schulen durch Unterricht des Freifachs ‹Religionen, Kulturen, Ethik›, durch Beratung und Begleitung oder durch ausserschulische Aktivitäten präsent sein.». 81 der Synodalen stimmten diesem Antrag zu, nur 45 votierten für den Antrag des Kirchenrats, § 89 gänzlich zu streichen. In der Schlussabstimmung stimmten 66 Synodale (35 Gegenstimmen) dem Geschäft zu. Den Synodalen war es ein Anliegen, weiterhin bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsent zu sein, sowie auch «einen Fuss in der Tür» des schulisch-akademischen Umfelds der Kantonsschulen zu behalten.
Mit Blick auf dieses Resultate sagte Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg im Anschluss an die Synode: «Mit der beschlossenen Änderung erhält der Kirchenrat die Möglichkeit, die neue Ausgangslage zu prüfen. Es ist klar, dass die Präsenz an den Kantonsschulen in der heutigen Form nicht mehr weitergeführt werden kann. Die Umsetzung des neu formulierten Auftrags muss im Rahmen einer Gesamtschau all unserer Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene erfolgen. Sie muss an den Angeboten der Kirchgemeinden anknüpfen und auf diese aufbauen. Da die bisherige Präsenz an den Kantonsschulen ökumenisch verantwortet war, ist auch eine Absprache mit der Römisch-katholischen Landeskirche erforderlich.»
Die anderen Geschäfte waren kaum umstritten: Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von 294 700 Franken und einem unveränderten Zentralkassenbeitrag von 2,3 Prozent wurde einstimmig bewilligt. Der Antrag, den Budgetposten für das Projekt «Leben-feieren.ch» drastisch zu kürzen, wurde abgelehnt. Nach sieben Redebeiträgen folgte die Synode hier der Argumentation des Kirchenrats: Das Projekt sei eine Anlaufstelle für Kirchenmitglieder, die keinen Bezug zu ihrer Ortsgemeinde haben. Kirche müsse auch diesen Menschen ein Angebot machen. Der Finanzplan und die Sparziele für die kommenden Jahre wurden von der Synode zur Kenntnis genommen.
Die vom Kirchenrat vorgeschlagene Flexibilisierung der Wohnsitz- und Residenzpflicht für Pfarrpersonen wurde begrüsst. Umfragen hatten in der Vergangenheit stets uneindeutige Ergebnisse gebracht: Die Wohnsitzpflicht wurde als Privileg, wie auch als Hindernis gesehen. Mit der Neugestaltung bekommen die Kirchgemeinden mehr Handlungsoptionen und können eine für ihre Situation passende Lösung beschliessen. Nach einigen Rückfragen und Präzisierungen wurde das Geschäft mit einer Enthaltung und nur einer Gegenstimme angenommen.
Auch die Anpassungen beim kirchlichen Personalrecht, die bestehende Unklarheiten bei geringfügigen Anstellungen beseitigen, sowie Unfall- und Krankentaggeldversicherung von Mitarbeitende über 65 Jahre regeln, wurden nach einigen Rückfragen und kurzer Diskussion mit wenigen Enthaltungen angenommen.
Die Implementierung der Armeeseelsorge in die Rechtsordnung wurde inklusive eines Änderungsantrag zur Dienstzeitdauer mit einigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen angenommen. Die Anpassung war nötig geworden, da seitens der Armee 2020 weitreichende Änderungen umgesetzt wurden, um auch freikirchliche, muslimische und jüdische Seelsorgende zuzulassen. Für die Rekrutierung reformierter Seelsorgender besteht seit 2020 ein Partnerschaftsabkommen zwischen der Armee und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS). Diese neue Situation bei der Rekrutierung der Seelsorgenden musste daher in der Kirchenordnung abgebildet werden.
Unumstritten waren auch die Ersatzwahlen: Andrea Kwiring-Suter, Niederlenz, wurde einstimmig als Vertretung in die EKS-Synode gewählt. Annett Wege, Seengen, wurde mit 133 Stimmen in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GPK) gewählt. Michaela Sprenger, Zofingen, wurde mit 135 Stimmen zur Präsidentin der Schlichtungskommission gewählt. Bernhard Lüthi, Beinwil am See, wurde mit 125 Stimmen als neues Mitglied der Schlichtungskommission gewählt. Als Ersatzmitglied der Schlichtungskommission setzte sich Léontine Meier, Aarau, mit 101 Stimmen gegen den ebenfalls antretenden Hanspeter Fischer, Gränichen (37 Stimmen), durch.
Für Diskussionen – und Gegenwind – sorgte die Motion zur Senkung des Zentralkassenbeitrags von derzeit 2.3 Prozent auf 1.8 Prozent. Die Synodalen folgten der Argumentation des Kirchenrats, dass gerade in schwierigen Zeiten die Solidarität zwischen den Kirchgemeinden und die Unterstützung durch die Landeskirche wichtig sei, und lehnten die Motion – mit zwei Gegenstimmen der Motionärinnen – deutlich ab.
Die beiden anderen Motionen – zur Teilnahme von Ordinierten an Kirchenpflegesitzungen und zur Pfarrwahl über die Pensionierung hinaus – nahm der Kirchenrat an und will sie im Rahmen des Kirchenreformprozesses bereits an der nächsten Synodesitzung im Juni 2025 beantworten.