Bericht von der Synode am 6. Juni 2018 in Hirschthal

Kirchenrat überzeugend wiedergewählt - Schutz vor Grenzverletzungen diskussionslos bewilligt

Veröffentlicht am 6. Juni 2018

Medienmitteilung – Das Vertrauensvotum der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau für den amtierenden Kirchenrat am Mittwoch in Hirschthal war eindeutig: Der Kirchenratspräsident und die wieder antretenden Mitglieder wurden mit weit über 90% der Stimmen wiedergewählt. Auch die beiden neuen Mitglieder erhielten bereits im ersten Wahlgang über 80% der Stimmen.

Die neuen Bestimmungen zum Schutz vor sexuellen Übergriffen in der Kirche wurden von den 138 Synodalen diskussionslos angenommen. Erst ganz zum Schluss gab es bei einer Motion zu einem Finanzreglement eine überraschende Diskussion.

Synode Inpflichtnahme Faes Buetschi Frauchiger x
Synodepräsident Roland Frauchiger (re.) nimmt die beiden neu gewählten Kirchenratsmitglieder Rolf Fäs (li) und Gerhard Bütschi-Hassler (Mi.) in Pflicht. Werner Rolli

Ende 2018 läuft die vierjährige Amtsperiode des Kirchenrats aus. Die Gesamterneuerungswahl an der Synode am 6. Juni in Hirschthal ergab ein eindeutiges Vertrauensvotum für den amtierenden Kirchenrat: Pfr. Dr. theol. Christoph Weber-Berg wurde als Kirchenratspräsident für die Amtsperiode 2019 – 2022 mit 132 von 138 Stimmen überzeugend wiedergewählt. Auch die vier bisherigen Kirchenratsmitglieder wurden mit jeweils weit über 90% der Stimmen im Amt bestätigt: lic. iur. Catherine Berger-Meier, Rechtsanwältin, Pfr. Dr. theol. Martin Keller, Sozialdiakon Beat Maurer und die amtierende Vizepräsidentin Regula Wegmann, Dipl. pharm. ETH.

Für die beiden Ende 2018 zurücktretenden Kirchenräte Daniel Hehl und Hans Rösch wurden bereits im ersten Wahlgang mit weit über 80% der Stimmen zwei neue Mitglieder in den Kirchenrat gewählt: Rolf Fäs, geb. 1963, wohnhaft in Kölliken, und Dr. rer. pol. Gerhard Bütschi-Hassler, geb. 1955, wohnhaft in Rued. Rolf Fäs ist eidg. diplomierter Wirtschaftsprüfer, Partner der BDO AG und seit 2005 Verwaltungsratspräsident der Raiffeisenbank Aarau-Lenzburg. Gerhard Bütschi ist selbstständiger Unternehmensberater mit Schwerpunkt Marketing und Kommunikation. Er war in der Kirchgemeinde Möhlin Präsident der Kirchenpflege und sitzt für seine jetzige Kirchgemeinde Rued, in der seine Frau Pfarrerin ist, in der Synode.

Ausserdem wurde das Rekursgericht, die juristische Instanz der Reformfierten Landeskirche, für die Amtsperiode 2019 – 2022 neu gewählt. Drei bisherige Mitglieder wurden wiedergewählt: Frank Gantner (bisher Vizepräsident), Pfr. Jürg Vögtli (bisher Aktuar) und Pfr. Markus Sahli. Da der derzeitige Präsident des Rekursgerichts John Christoffel und Pfr. Rudolf Schmid Ende 2018 zurücktreten, wurden die bisherigen Ersatzmitglieder Anja Kaufmann-Seifritz und Rosmarie Keller-Haller neu als Mitglieder gewählt. Alle Mitglieder erhielten über 97% der Stimmen. Die beiden freien Sitze der Ersatzmitglieder bleiben vorläufig unbesetzt.

Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen unbestritten

Ohne Diskussion genehmigte die Synode die neuen Bestimmungen der Kirchenordnung zum Schutz vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Kirche. Kirchenrätin und Juristin Catherine Berger hatte die neuen Regelungen verständlich und überzeugend erklärt: Obligatorische Schulungen für alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, ersetzen die bisherigen freiwilligen Schulungen. Ausserdem müssen sie alle vier Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen, eine Konsequenz der 2014 vom Stimmvolk angenommenen Pädophileninitiative. Alle Angestellten und auch freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeitende in diesem Tätigkeitsbereich sollen durch einen Verhaltenskodex für die Thematik sensibilisiert werden und eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.


Nachdem Ursula Stocker im Namen der Geschäftsprüfungskommission die volle Unterstützung für die Vorlage begründet hatte, wurde sie diskussionslos, mit nur einer Gegenstimme genehmigt.

Jahresrechnung 2017 besser als erwartet

Die Rechnung 2017 der Reformierten Landeskirche wurde ebenfalls diskussionslos genehmigt, nachdem GPK-Präsident Lucien Baumgärtner vor allem den deutlich niedrigeren Aufwandsüberschuss als budgetiert positiv erwähnt hatte. Die Rechnung der Zentralkasse schliesst bei einem Aufwand von 10‘972‘188 und einem Ertrag von 10‘949‘090 Franken mit einem Aufwandüberüberschuss von 23‘097 Franken nur knapp negativ ab. Der Aufwand wurde gegenüber 2016 um 292‘962 Franken gesenkt.

Auch der von Kirchenrat Hans Rösch erläuterte Kredit für die Sanierung von Küche und Lüftung des Heimgartens Aarau über 360'000 Franken wurde von der Synode ohne Diskussion und Gegenstimme bewilligt.

Nachdem auch das das teilrevidierte Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst von der Synode einstimmig ratifiziert wurde, war am Nachmittag das frühzeitige Ende einer weitgehend diskussionslosen Synode mit unbestrittenen Geschäften bereits in Sicht, wäre da nicht das letzte Traktandum, eine Motion, gewesen.

Motion für ein Reglement für den Finanzhaushalt der Landeskirche knapp überwiesen

Die Motion des Synodalen Hans-Peter Tschanz, Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, und sechs Mitunterzeichnenden verlangt vom Kirchenrat, «der Synode ein Reglement für den Finanzhaushalt der Landeskirche vorzulegen.» Zur Begründung weisen die Motionäre darauf hin, dass «bisher nur für die Kirchgemeinden ein spezielles Reglement für den Finanzhaushalt existiert. Für die Landeskirche existiert fast nichts.» Mit einem Reglement solle Klarheit bei der Rechnungslegung und der Art der Darstellung eines Vorganges geschaffen und vor allem die Vergleichbarkeit der Rechnungszahlen innerhalb verschiedener Sparten und Jahre verbessert werden.

Der finanzverantwortliche Kirchenrat Hans Rösch lehnte im Namen der Exekutive die Motion ab, vor allem weil es schon genug Bestimmungen an verschiedenen Orten in den Rechtstexten gebe und die bereits recht umfangreiche Systematische Rechtssammlung der Landeskirche nicht durch eine weiteres Reglement vergrössert werden müsse. Ausserdem werde die Rechnung der Landeskirche nach den Regeln des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM 1) erstellt und würde damit genügend Transparenz herstellen.
Diese Stellungnahme entfachte eine kontroverse und die mit 10 Wortmeldungen ausführlichste Diskussion des Sitzungstages. Die Synodale Ursa Dietiker betonte zwar, dass die Motion kein Misstrauensvotum gegen den Kirchenrat darstelle, wünschte aber mehr Klarheit, dadurch dass alle Bestimmungen an einem Ort zusammengefasst würden. Nachdem anderen Votanten das Anliegen unterstützt oder die zusätzliche Regelung als nicht notwendig erachtet hatten wurde die Motion schliesslich mit 54:52 Stimmen überwiesen.



Nach einigen Informationen des Kirchenrats und einzelner Synodaler konnte Synodepräsident Roland Frauchiger die Sitzung dann doch noch kurz vor 16 Uhr schliessen.

verfasst von
Informationsdienst