Kirchenrat der Reformierten Landeskirche empfiehlt Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative

Veröffentlicht am 30. Oktober 2018

Medienmitteilung – Der Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau ist besorgt darüber, dass die Selbstbestimmungsinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» auf die Ausserkraftsetzung bzw. Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention abzielt. Er empfiehlt die Initiative, über die am 25. November abgestimmt wird, zur Ablehnung, weil die Menschenrechte auch mit der christlichen Tradition und den christlichen Werten eng verbunden und deshalb zu schützen sind.

In den Menschenrechten, die 1948 von den UN und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, festgelegt wurden, kommen der unbedingte Respekt gegenüber allen Menschen und die unbedingte Schutzwürdigkeit allen menschlichen Lebens zum Ausdruck. Diese sind auch in der christlichen Botschaft grundlegend. Sie schützen Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen des Staates. Und in einer direkten Demokratie schützen sie Minderheiten vor demokratischen Entscheidungen der Mehrheit, die auf die schutzwürdigen Rechte von Minderheiten keine Rücksicht nehmen. Im christlichen Glauben gibt es höhere Instanzen, und auch in einer direkten Demokratie darf das Volk seine Entscheidungen nicht zur letzten Instanz erheben.

Deshalb ist der Einsatz für Menschenrechte nach Ansicht des Kirchenrats sowohl in der Schweiz wie auch weltweit auch für Christen und Christinnen ein unverzichtbarer Auftrag. Aus christlicher Sicht stünde es der Schweiz schlecht an, die EMRK zu kündigen. Der Ausdruck «fremde Richter» darf in der Diskussion nicht dazu verwendet werden, Richterinnen und Richter auf internationaler Ebene zu diffamieren. Denn Richterinnen und Richter sind nicht ihren eigenen Interessen und Zugehörigkeiten und auf internationaler Ebene nicht ihren Staaten, sondern unabhängig und allein dem Recht verpflichtet.

Wie schon für den Bundesrat und die Mehrheit von National- und Ständerat steht es für den Kirchenrat ausser Frage, dass der Grundrechtsschutz der EMRK in der Schweiz weiterhin Geltung haben muss. Er ruft die Stimmberechtigten deshalb auf, bei der Entscheidungsfindung diesen eng mit den christlichen Werten und Traditionen verknüpften Aspekten besondere Beachtung zu schenken und die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen.

verfasst von
Informationsdienst / F. Worbs