Medienmitteilung – 145 Synodale haben im Grossratssaal Aarau den Kirchenrat und das Rekursgericht der Reformierten Landeskirche Aargau für die Amtsperiode 2015 bis 2018 mit bis zu 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Nach den Wahlen wurde die Jahresrechnung 2013 der Landeskirche, die mit einem Ertragsüberschuss von 378‘077 Franken abschliesst, einstimmig genehmigt. Besondere inhaltliche Geschäfte standen nicht zur Diskussion. Die Synodepräsidentin hat eine Motion, ein Postulat und eine Interpellation behandelt.
Nur bei der Verwendung des Ertragsüberschusses der Rechnung 2013 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche Aargau gab es einen abweichenden Antrag der Geschäftsprüfungskommission. Bei einem Aufwand von 11'179‘012 Franken und einem Ertrag von 11'557'089 Franken weist die Rechnung, die einstimmig genehmigt wurde, einen Ertragsüberschuss von 378‘077 Franken aus. Die Geschäftsprüfungskommission wollte den gesamten Überschuss der Rückstellung zum «Ausgleich des Zentralkassenbeitrags» zuweisen, während der Kirchenrat nur 178‘077 Franken für diesen Zweck und 200‘000 Franken für den Ausbildungsfonds beantragte. Die Synode folgte dem Antrag des Kirchenrats mit 84 gegen 67 Stimmen.
Die Rechnungen der Heimgärten Aarau und Brugg, des Tagungshauses Rügel und der Zeitung «reformiert.» Aargau wurden ebenfalls diskussionslos
genehmigt. Kirchenrat Urs Karlen, Präsident der Herausgeberkommission der Zeitung, freute sich über den Überschuss von 149‘057 Franken, der 2013 erstmals auch ohne den Beitrag der Landeskirche von 150‘000 Franken erwirtschaftet wurde. Eine Reduktion der Abonnementspreise der Kirchgemeinden könnte aber erst ins Auge gefasst werden, wenn die mögliche Reduktion der Pressesubvention des Bundes und die damit
verbundene Erhöhung der Portokosten klar seien, erklärte Karlen.
Gesamterneuerungswahl des Kirchenrats, Wahl von Catherine Berger
An der letzten Sommersynode einer Legislaturperiode werden gemäss Kirchenordnung alle Mitglieder des Kirchenrats und das Präsidium für die neue Legislaturperiode gewählt. Kirchenratspräsident Dr. theol. Christoph Weber-Berg wurde nach zweieinhalb Jahren Amtszeit mit 144 von 145 Stimmen für seine erste volle Amtsperiode wiedergewählt. Fünf Kirchenratsmitglieder stellten sich für die Amtsperiode 2015 – 2018 wieder zur Verfügung und wurden mit 136 bis 145 Stimmen wiedergewählt: Daniel Hehl (Dossier Seelsorge), Martin Keller (Dossier Theologie und Ethik), Beat Maurer (Dossier Diakonie), Hans Rösch (Dossier Finanzen) und Regula Wegmann (Dossier Jugend und Musik).
Anstelle des Ende 2014 zurücktretenden Kirchenrats Urs Karlen wählte die Synode mit 139 von 145 Stimmen Catherine Berger-Meier, Kirchenpflegepräsidentin aus Rheinfelden, in den Kirchenrat. Ursula Stocker stellte die Kandidatin im Namen der Fraktion Lebendige Kirche
vor. Catherine Berger-Meier, geb. 1964, ist seit 2003 selbständige Anwältin und Mediatorin in Rheinfelden und seit 12 Jahren Mitglied der Kirchenpflege Rheinfelden Kaiseraugst Magden Olsberg, die sie seit 2006 präsidiert.
Auch das Rekursgericht, das in der jetzt ablaufenden Amtsperiode keinen einzigen Fall zu bearbeiten hatte, wie Frank Gantner, Mitglied des Gerichts, der Synode berichtete, wurde für die neue Amtsperiode gewählt. Die fünf Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Rekursgerichts stellten sich wieder zur Verfügung und wurden mit 141 bis 144 Stimmen gewählt.
Motion zu Anstellungs- und Entlassungsverfahren von Ordinierten
Eine Motion von Synodalin Therese Wyder-Rätzer, Kirchgemeinde Rein, und 14 Mitunterzeichnenden verlangt vom Kirchenrat, «alternative Möglichkeiten zum heutigen Anstellungs- und Entlassungsverfahren von ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu überprüfen … und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.» Ordiniert werden in der Aargauer Landeskirche Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Sozialdiakone und
–diakoninnen. Sie werden genauso wie die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflege jeweils für vier Jahre an der Urne gewählt. Innerhalb dieser Amtszeit hat die Kirchenpflege ohne Disziplinarverfahren vor dem Kirchenrat keine Möglichkeit, die Anstellung zu kündigen, während die Ordinierten ihrerseits jederzeit kündigen können. Dieses «einseitige Kündigungsverfahren» erachtet die Motionärin als «nicht mehr zeitgemäss» und verweist darauf, dass «einige Kantonalkirchen die Anstellungsverfahren anders geregelt» haben.
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg äusserte Verständnis für das Anliegen der Motion angesichts der bisweilen schwierigen Führungssituation in einzelnen Kirchgemeinden. Der Kirchenrat wolle das Anstellungsverhältnis aber nicht isoliert bearbeiten, sondern im Rahmen einer Gesamtevaluation des Modells der Partnerschaftlichen Gemeindeleitung und der gesamten Anstellungsbedingungen betrachten. Da die Motion mögliche Lösungswege sehr offen formuliere, sei der Kirchenrat bereit, sie entgegenzunehmen.
Postulat zur Entschädigung des Steuereinzugs
Der Synodale Reto Löffel, Oberentfelden, fordert mit einem Postulat den Kirchenrat auf, «zu prüfen, ob die Höhe der Entschädigung für den Kirchensteuereinzug durch die politischen Gemeinden einheitlich geregelt werden kann.» In seiner Begründung verweist Reto Löffel auf die politische Gemeinde Oberentfelden, die die Entschädigung für den Einzug der Kirchensteuer, den sie im Auftrag der Kirchgemeinde vornimmt, von
bisher 3% auf neu 4% des Steuerertrags angehoben hat, ohne dass ein Mehraufwand ersichtlich sei. Da dies in allen Aargauer Kirchgemeinden ähnlich geregelt ist, bittet Reto Löffel den Kirchenrat, «dass die Landeskirche für alle Kirchgemeinden einen einheitlichen Entschädigungssatz aushandelt, der den tatsächlichen Kosten Rechnung trägt, die den Gemeinden für den Steuerbezug entstehen.»
Christoph Weber-Berg war im Namen des Kirchenrats bereit, das Postulat entgegenzunehmen, äusserte sich aber zum Anliegen sehr zurückhaltend. Er
verwies auf «eine unverbindliche und schon in die Jahre gekommene Empfehlung des Gemeindeammännerverbandes» den Steuerbezug «in einer
Bandbreite von 3 - 5 Prozent des effektiven Kirchensteuerertrags» zu entschädigen. Rechtlich liege es aber in der Kompetenz jeder einzelnen
Kirchgemeinde und politischen Gemeinde den Tarif miteinander auszuhandeln. Für eine kantonal einheitliche Regelung und Verhandlungen der Landeskirche gebe es keine Rechtsgrundlage, und der Kanton sei hier auch kein potentieller Verhandlungspartner. Der Kirchenrat nehme das Postulat dennoch entgegen, um die Situation vertieft zu analysieren. Weber-Berg führte aus, «dass die Situation in den Kirchgemeinden sehr unterschiedlich ist» und oft mit der Entschädigung noch andere Leistungen der Gemeinde abgegolten werden, wie zum Beispiel «das Mähen der Pfrundwiese». Die bestehende und im Grundsatz bewährte Zusammenarbeit mit den politischen Gemeinden solle nicht in Frage gestellt werden.
Interpellation und Abschiede
Zum Schluss der Synode beantwortete Christoph Weber-Berg noch eine Interpellation zur Verwendung der Gelder aus der Gemeindeausgleichskasse. Obwohl 24 Kirchgemeinden grundsätzlich bezugsberechtigt wären, hätten 2013 nur 7 Gemeinden Beiträge aus dem Finanzausgleich beantragt und erhalten. Diese Beiträge machten in der Regel 3 bis 10 Prozent des Gesamtbudgets aus. Nur in einer Gemeinde waren es fast 28 Prozent.
Der langjährige Finanzverwalter der Landeskirche, Christian Boss, der nicht anwesend war, und das langjährige Mitglied des Synodebüros, Ruth Imhof, wurden speziell verabschiedet und gewürdigt. Bereits vor 15 Uhr schloss Synodepräsidentin Silvia Kistler die Sitzung im Grossratssaal.