Der Kirchenrat hat am 20. Januar die acht Arbeitsgruppen und die Organe für die Führung des Prozesses eingesetzt und sie offiziell mit der Erarbeitung von Inhalten der Reform beauftragt. Sie sollen Eckwerte für die Kirchenreform 26/30, Handlungsbedarf im Reformprozess und mögliche Zielvorgaben für die Gesetzgebung erarbeiten. Damit ist die lange Phase der Vorarbeit abgeschlossen. Mit dem Start der Arbeitsgruppen beginnt nun die Durchführungsphase.
Die acht Arbeitsgruppen sind: 1. Inhalt und Botschaft, 2. Handlungsfelder, 3. Dienste und Personal in den Kirchgemeinden, 4. Zugehörigkeit zur Kirche, 5. Strukturen, 6. Digitalisierung, 7. Immobilien und 8. Finanzen. Der Kirchenrat betont in der Beauftragung der Arbeitsgruppe, dass es bei der Erarbeitung der Inhalte und Ziele nicht einfach um Austausch und Diskussion von Ideen der Gruppenmitglieder geht, sondern um Erforschung und Erkundungen zu dem jeweiligen Thema der Gruppe.
Dazu sollen die Arbeitsgruppen Experteninterviews führen und Kulturschaffende, Wirtschaftsleute, Medienschaffende, Politikerinnen und Politiker etc. befragen. Sie sollen «Best Practices» erforschen: Wie haben andere Organisationen oder Unternehmen Probleme gelöst, bei denen die Thematik vergleichbar ist? Ausserdem sollen sie Inputs und kritische Stimmen von Interessierten, verbundenen und distanzierten Kirchenmitgliedern oder bestimmten Zielgruppen einholen.
Diese Eindrücke und Erfahrungen sollen die Arbeitsgruppen laufend auswerten: Welche Erkenntnisse sollen weiterverfolgt werden? Was nehmen sie für die Kirchenreform mit? Was ist für die Kirchgemeinden und die Landeskirche relevant?
Erster Diskussionsraum in Resonanzgruppen
Die entstehenden Ideen sollen regelmässig mit den Mitgliedern der Resonanzgruppen diskutiert werden. Zu den Resonanzgruppen gehören alle Personen, die sich für die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe interessiert haben, aber nicht als Mitglied ausgewählt wurden, und weitere Interessierte.
Im Auftrag der Arbeitsgruppen werden zwei Arten von Ergebnissen unterschieden: Einerseits sollen die Arbeitsgruppen Vorschläge für Innovationen in den Kirchgemeinden entwickeln, die bereits jetzt im Rahmen des «Experimentierartikels» (§ 108 Abs. 23 KO) ausprobiert werden können. Andererseits sollen Eckwerte für die Kirche 2030 formuliert werden, die weiter ausgearbeitet und schliesslich der Synode zum Beschluss vorgelegt werden.