Live-Ticker der Juni-Synode

Veröffentlicht am 3. Juni 2025

Bei der Juni-Synode am 4. Juni sind zahlreiche Geschäfte zur Umsetzung des Kirchenreformprozesses traktandiert. Die Sitzung beginnt 9.15 Uhr - nach einem Gottesdienst und wird aufgrund der umfangreichen Traktandenliste vorraussichtlich bis 20.30 Uhr dauern. Über die wichtigsten Beschlüsse und Entscheide informiert hier der Liveticker.

Alle Unterlagen zur Juni-Synode

Informationen des Kirchenrats und Verschiedenes

Kirchenrat Beat Maurer informierte über die offenen Vorstösse: Dies betrifft die Motion von Sprenger et al. bezüglich Aufsicht bei Konflikt. Bei der Synode im November soll ein Antrag vorliegen. Er informierte ausserdem über das anstehende Kirchenfest und lud alle ein, sich das Datum zu reservieren.

Dieter Gerster, Vizepräsident der Synode, wies auf den Umgang mit Interpellationen hin. Interpellationen verursachen Kosten und sollten nur eingereicht werden, wenn sie von allgemeinen Interesse sind. Oft sei ein Anruf zielführender. 

Susanne Birchmeier, Surbtal, dankte allen an der Synodevorbereitung Beteiligten – insbesondere der GPK. 

Bernhard Bösch, Baden, wies auf die am 31. Mai 2026 anstehenden Feierlichkeiten zum Jubiläum der Badener Disputation hin. 

Synodepräsident Lutz Fischer dankte dem Kirchenrat und allen Engagierten und schloss die Synodesitzung um 18.15 Uhr.

 

Finanz- und Entwicklungsstrategie der Landeskirche

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg sagte, der Finanzplan 2025-2028 sehe ein Sparziel von jährlich 250 000 Franken vor. Dass die Landeskirche sparen muss, ist nicht neu, aber ab jetzt schmerzhaft. Die Landeskirche konnte in den vergangenen Jahren dank der Sparbemühungen immer schwarze Zahlen schreiben. Verschiedenes wurde gekürzt, der Kanton beteiligt sich an der Seelsorge in Spitälern und Kliniken. Es sei nicht sinnvoll, nach dem Rasenmäherprinzip zu sparen, sondern es brauche ein Konzept. Daher wurde ein strategischer Ausschuss gebildet. Sparmassnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Der strategische Ausschuss entwickelt Szenarien. Er plane mit mehrjährigem Vorlauf und setze notwendige Sparschritte rechtzeitig um, um die Finanzen der Landeskirche weiterhin im Lot zu behalten. Es wird versucht, von der Zukunft her zu denken und heute die richtigen Weichen zu stellen, damit die Aargauer Kirche – Kirchgemeinden und Landeskirchliche Dienste – ihren Auftrag auch in Zukunft wahrnehmen kann.

Mündliche Beantwortung Interpellation Niemeier zu Kriterien für das Solidaritätsläuten

Da der Interpellant nicht anwesend war, äusserte er sich nicht persönlich. Kirchenrat Christian Bieri sagte, die Landeskirche gehe beim Solidaritätsläuten nicht eigenmächtig vor, sondern übernehme die Empfehlungen der EKS. Falls Kirchgemeinden die Gründe für ein Solidaritätsläuten nicht nachvollziehen können, stehe es ihnen frei zu läuten oder auch nicht.  

Mündliche Beantwortung Interpellation Niemeier zur sozialen Komponente beim Verkauf des Tagungshauses Rügel

Da der Interpellant nicht anwesend war, äusserte er sich nicht persönlich. In ihrer Antwort sagte Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg, die Synode habe im November 2023 dem Verkauf des Rügels an die Q11 AG zugestimmt, da Q11 AG eine Zusammenarbeit mit «Careleaver Schweiz» in Aussicht gestellt hatte. Die Umsetzung dieser Kooperation hängt massgeblich vom Umbau der Rügel-Immobilien ab. Q11 AG unterstützt das Careleaver Netzwerk Region Zentralschweiz mit Laptops oder Kostenübernahmen für Halbtax oder GA. Bei der Innenrenovation des Rügels sind zwei Wohnungen für Careleaver vorgesehen. Die Pläne befinden sich aktuell beim Kanton und bei der Gemeinde Seengen zur Prüfung. Grundsätzlich sei Q11 AG nicht zur Berichterstattung verpflichtet.

Interpellation Sprenger & Urech zur finanziellen Entwicklung der Kirchgemeinden

Interpellant Sigwin Sprenger, Bremgarten-Mutschellen, verzichtete auf seine Ausführungen und übergab das Wort an Kirchenrat Rolf Fäs für die Beantwortung. Die Prognose der Steuererträge der Kirchgemeinden hänge vom Mitgliederschwund und vom Steuerertrag pro Mitglied ab. Bis ins Jahr 2029 sei mit einem durchschnittlichen Verlust des aktuellen Steuerertrags zwischen 11% und 13% zu rechnen. Bis ins Jahr 2034 im Durchschnitt zwischen 20% und 22%. Für zahlungsunfähige Kirchgemeinden könne ein Kuratorium eingerichtet werden, um Sanierungsmassnahmen durchzuführen. Bereits jetzt müssen Kirchgemeinden Pläne und Kostenvorschläge für Baumassnahmen dem Kirchenrat vorlegen. Der Kirchenrat kann Investitionen, die voraussichtlich nicht zurückbezahlt werden können, zurückweisen. Auf den Steuerfuss einer Kirchgemeinde hat der Kirchenrat hingegen keinen Einfluss. Etwa ein Drittel der Kirchgemeinden liegen finanziell «im gelben oder roten» Bereich – zumeist kleinere Kirchgemeinden.

Die Interpellanten danken dem Kirchenrat für die Antwort. Aufgrund der zurückgehenden Steuereinnahmen müssten auch andere Finanzquellen erschlossen werden.

Beantwortung Motion Gerster et al.: Wahl bzw. Anstellung von pensionierten Pfarrpersonen über die Pensionierung hinaus

Henry Sturcke, Döttingen-Klingnau-Kleindöttingen, sprach im Namen der Geschäftsprüfungskommission: Die Änderung könne gegen den bestehenden Pfarrmangel helfen. Allerdings stelle sich die Frage, was passiert, wenn eines Tages kein Pfarrmangel mehr besteht. Ein Vorteil sei jedoch die Flexibilität in der Gestaltung der Endphase des Berufslebens. Die GPK empfahl die Annahme der Vorlage.

Kirchenrätin Catherine Berger sagte, die Motion habe eine offene Tür eingerannt. Der Kirchenrat lege der Synode eine sehr flexible Lösung vor, die die Wahl und Anstellung von Pfarrpersonen bis zum 70. Altersjahr ermöglicht. Das zweite Anliegen der Motion – eine Stellvertretung ohne Wahl – tangiere jedoch die Grundrechte der Gemeindemitglieder und könne daher nur zeitlich befristet für maximal ein Jahr bzw. bis Ende der Amtsperiode – ermöglicht werden.

Motionär Dieter Gerster, Oftringen, dankte und äusserte, er sei mit der Antwort sehr zufrieden. Dass der zweite Teil aus basisdemokratischen Gründen nicht umgesetzt werden könne, sei verständlich. Dem zweiten Anliegen werde mit der Überarbeitung der Motion Luchsinger sicher Rechnung getragen.

Johannes Thut, Staufberg, ist mit dem Vorschlag nicht zufrieden. Es sei keine nachhaltige Lösung, wenn Pensionierte die Stellen besetzten und nicht für Jüngere Platz machen. Damit werde das Bild einer alten Kirche verfestigt. Stellen sollten unbedingt bei der Pensionierung ausgeschrieben werden.

Benjamin Rodriguez Weber, Uerkheim, sagte, er sei einer der Jüngeren und habe angesichts des bestehenden Pfarrmangels keine Angst, dass ihm die Stelle streitig gemacht werde. Er plädierte für die Annahme des Antrags.

Martin Richner, Koblenz, merkte an, in der Privatwirtschaft käme niemand auf die Idee, jemandem in diesem Alter noch einen Vierjahresvertrag anzubieten. Er riet dazu, die Lösung nochmals zu überdenken.

Jürg Luchsinger, Birr, hofft, dass die Vorlage nicht nur zur Behebung des Pfarrmangels eingereicht worden sei, sondern viele der Älteren würden viel Weisheit und Wissen mitbringen. Das Bundesgericht habe gerade entschieden, dass Ärzte bis zum 80. Altersjahr weiterarbeiten dürfen. Zur Entlastung der Pensionskasse werde das Pensionsalter zudem immer weiter heraufgesetzt.

Rolf Arnold, Mellingen, sagte, die bisherige Reglung mit Stellvertretungen sei ausreichend. In höherem Alter können schnell gesundheitliche Ereignisse eintreten, bei denen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die Kirchgemeinden belasten.

Ursula Leckebusch, Staufberg, merkte an, sie sei gegen eine Rückweisung, denn die Vorlage ermögliche viel Flexibilität. In der Vorlage fehlen ihr die Angaben zur Lohnstufe.

Matthias Schüürmann, Reitnau Attelwil Williberg, merkt an, andere Landeskirchen haben bereits diese Flexibilisierung geschaffen. Pfarrpersonen wären benachteiligt, wenn der Bund das Arbeiten bis zum 70. Altersjahr ermögliche.

Sabine Zehnder, Aarau, stellte eine Verständnisfrage, die sofort geklärt wurde.

Raffael Sommerhalder, Gränichen: Die Ausweitung der Dauer für Stellvertretungen sei ein trojanisches Pferd: Man habe dann angestellte, aber nicht gewählte Ordinierte.

Kirchenrätin Catherine Berger machte nochmals deutlich, dass die Diskussion die unterschiedlichen Situationen in den Kirchgemeinden widerspiegelt. Aufgabe des Kirchenrats sei es, einen möglichst einfachen Rahmen vorzugeben. Mit der sehr flexiblen Vorlage des Kirchenrats könnten alle gerade diskutierten Möglichkeiten umgesetzt werden und die Kirchenpflegen bekämen viel Freiheit, eine Lösung für ihre Kirchgemeinde zu finden. Mit der letzten Revision des Dienst- und Lohnreglements wurden bereits die Richtlöhne für über 65jährige Angestellte festgelegt.

Martin Richner, Koblenz, stellte einen Rückweisungsantrag. Der Rückweisungsantrag wurde grossmehrheitlich abgelehnt. 

Martina Cotti Gaiser, Birmenstorf-Gebenstorf-Turgi, stellte einen Änderungsantrag bezüglich der Formulierung der Stellvertretungsregelung. Der Entwurfstext sei missverständlich und suggeriere, man könne Stellvertretungen auch für eine längere Frist einsetzen. Sie schlägt einen geänderten, präziseren Wortlaut vor. Kirchenrätin Catherine Berger unterstützt diesen Vorschlag und dankt für die präzise Durchsicht. Der Änderungsantrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Johannes Thut, Staufberg, stellt einen Änderungsantrag, um Kandidatinnen und Kandidaten unter der Altersgrenze den Vorrang zu geben. Catherine Berger sagte, dies liege im Ermessen der Kirchgemeinden. Als Gesetz formuliert, sei es ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot. Christoph Weber-Berg ergänzte, dass der Rechtstext damit unklarer wird. Johannes Thut zog seinen Antrag zurück.

Mit einzelnen Gegenstimmen wurde die Vorlage des Kirchenrats mit Inkrafttreten per 1. Oktober 2025 angenommen und die Motion abgeschrieben.

Beantwortung Motion Luchsinger: Teilnahme an Kirchenpflegesitzungen von ordinierten Angestellten mit kleinen Stellenpensen

Sabine Zehnder, Aarau, sprach in Namen der Geschäftsprüfungskommission: Das Anliegen des Motionärs sei verständlich und nachvollziehbar, ebenfalls die Vorlage des Kirchenrats. Die GPK frage sich jedoch, ob das Delegationsprinzip zwingend in jedem Fall für beide Berufsgruppen der ordinierten Dienste angewendet werden müsse und warum die Gesetzesänderung am ersten Oktober in Kraft trete.

Kirchenrat Christian Bieri sagte, Kirchgemeinden seien in Zukunft frei, die Anpassungen zu übernehmen. Erster Oktober sei der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Umsetzung aufgrund der Fristen.

Christian Vogt, Frick, sagte, die scheinbar elegante Lösung schaffe neue Probleme. Er kündigte einen Rückweisungsantrag an.

Rolf Arnold, Mellingen, bei uns in der Kirchgemeinde haben nicht alle ordinierten Stimmrecht. Trotzdem nehmen alle Ordinierten an den Sitzungen teil. Er plädierte dafür, die Ordinierten – unabhängig vom Stellenpensum mit Sitzungsgeld zu entschädigen.

Motionär Jürg Luchsinger, Birr: Der Vorschlag seines Vorredners, die Sitzungszeit ausserhalb der Arbeitszeit separat zu entschädigen, wäre eine gute Lösung.

Christian Vogt, Frick, stellt einen Rückweisungsantrag, damit der Kirchenrat, die anderen, genannten Lösungen prüft. Der Rückweisungsantrag wurde mit 83 Stimmen und 28 Gegenstimmen angenommen. Das Geschäft geht damit zurück an den Kirchenrat.

Beantwortung der Motion Frauchiger zur Schaffung verbandsartiger Körperschaften

Kirchenrat Gerhard Bütschi-Hassler dankte dem Motionär Roland Frauchiger für seine Geduld. Normalerweise sei es nicht Usanz, dass die Beantwortung einer Motion sechs Jahre dauere. Der Kirchenrat habe das Anliegen sorgfältig geprüft. Da verbandsartige Körperschaften jedoch zu mehr Komplexität im System Kirche, zu einer Minderung der demokratischen Mitwirkung führen und in der Umsetzung einen grossen Aufwand bedeuten würden. Der Kirchenrat beantragt der Synode deshalb, die Motion von Roland Frauchiger ohne Änderung der Rechtsordnung abzuschreiben.

Der Motionär Roland Frauchiger, Thalheim, sagte, er sei nicht glücklich. Die Synode habe dem Kirchenrat die Motion – gegen den Willen des Kirchenrats – überwiesen. Das Phantom, was der Kirchenrat jetzt in der Botschaft beschreibe, sei überdimensioniert. Der Kirchenrat habe keine konstruktive Lösung erarbeitet. Eine Motion könne nicht ohne Gegenvorschlag abgeschrieben werden. Der Kirchenrat habe verweigert, seine Arbeit zu machen und eine Lösung zu präsentieren. Er habe die Motion wie ein Postulat behandelt. Er beantragte daher die Rückweisung der Motion, um den Kirchenrat zu beauftragen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten – gerne auch im Dialog.

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg sagte, der Kirchenrat habe seine Hausaufgaben gemacht, indem er andere Vorlagen, wie die Unterstützung von Zusammenschlüssen, vorgelegt habe. Für eine Zusammenarbeit unterhalb von Fusionen seien keine verbandsartigen Körperschaften nötig, dafür reiche der derzeitige gesetzliche Rahmen.

Die Synode folgte in der Abstimmung der Argumentation des Kirchenrats: 67 Synodale stimmten gegen eine Rückweisung, 44 dafür.

Mit 62 Stimmen und 42 Gegenstimmen wurde die Motion ohne Rechtsänderung abgeschrieben.

Mitfinanzierung des Lehrstuhl Aussereuropäisches Christentum der Universität Basel

Annett Wege, Seengen, sprach für die Geschäftsprüfungskommission: die Universität Basel sei für die Landeskirche eine zentrale Ausbildungsstelle. Die Landeskirche sei nicht nur Nutzniesserin dieser Ausbildung, sondern trägt auch eine Mitverantwortung für deren Ermöglichung.

Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg hob die Bedeutung des Beitrags an die Universität Basel nochmals hervor. Insbesondere der Lehrstuhl Aussereuropäisches Christentum, der aus der Arbeit von Mission 21 hervorgegangen sei, sei wichtig, um über den eigenen Tellerrand zu blicken. Dies sei auch ein Beitrag, das Bewusstsein für die weltweite Dimension des Christentums zu schärfen.

Caroline Wüst, Unterentfelden, sprach im Namen der evangelischen Fraktion und empfahl den Verpflichtungskredit abzulehnen, da kein konkreter Nutzen für die Aargauer Landeskirche erkennbar sei. Unklar sei, wie viele Aargauer Pfarrpersonen die Ausbildung am Lehrstuhl aussereuropäisches Christentum genutzt haben. Der Beitrag an die Kantonsschulen sei aufgrund von Sparmassnahmen auch gestoppt worden. Sinnvoller als die Unterstützung der Universität, sei die Unterstützung des TDS für die sozialdiakonische Ausbildung. Aktuell bestehe ein Ungleichgewicht zwischen Vikarinnen und Vikaren und Sozialdiakoninnen und-diakonen in Ausbildung. Die evangelische Fraktion bittet den Kirchenrat, die Finanzierung des TDS oder von Sozialdiakoninnen und -diakonen in Ausbildung zu erhöhen.

Christian Vogt, Frick, sagte, Aufgabe der Synode sei es, Gelder zu bewilligen. Die Aufteilung der Gelder sei Aufgabe des Kirchenrats. Man könne das Geld nicht einfach abklemmen, weil das Projekt momentan nicht gefalle.

Thorsten Bunz, Bözberg-Mönthal: Der Satz «ich habe davon keinen konkreten Nutzen», sei schwierig. Mit dieser Begründung treten Menschen aus der Kirche aus. Wer, wenn nicht wir, soll die theologische Ausbildung finanzieren.

Raffael Sommerhalder, Gränichen: Die Universität ist nicht nur Ausbildungsstelle, sondern auch ein Ort für theologische Forschung. In einer pluraler werdenden Gesellschaft sei es wichtig, etwa Migrationskirchen zu erforschen. Die ehemalige Lehrstuhlinhaberin habe zum Beispiel auch die Église réformée de la langue française en Argovie untersucht.

Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg sprach sich dagegen aus, Sozialdiakonie und Pfarramtsausbildung gegeneinander auszuspielen. In der Summe werde die sozialdiakonische Ausbildung mit jährlich 56 600 Franken von der Landeskirche finanziert. An die Uni Basel gingen jährlich 40 000 Franken.

In der Abstimmung wurde der Antrag des Kirchenrats mit einigen Gegenstimmen angenommen. Der Lehrstuhl aussereuropäisches Christentum der Universität Basel wird somit auch weiterhin unterstützt. 

Revision Gesamterneuerungswahlen: Stille Wahlen in Kirchgemeinden

Christian Vogt, Frick, sprach sich im Namen der Geschäftsprüfungskommission für die Annahme des Geschäfts aus, da Gesamterneuerungswahlen ein hoher administrativer Aufwand für ein zumeist vorhersehbares Ergebnis seien. Stille Wahlen schon im ersten Wahlgang seien daher grundsätzlich sinnvoll, auch wenn die GPK es begrüssen würde, dass Kirchgemeinden auf eine stille Wahl im ersten Wahlgang verzichten können.

Kirchenrätin Catherine Berger erläuterte: Im Rahmen des Kirchenreformprozesses solle es nur so viele Regeln wie unbedingt nötig geben. Eine Vereinfachung der Gesamterneuerungswahlen entspreche diesem Grundsatz. Bei den Ordinierten könnten jedoch 5 Prozent der Stimmberechtigten eine Urnenwahl verlangen, da Ordinierte – im Gegensatz zu den Kirchenpflegemitgliedern – als Einzelpersonen und nicht als Gesamtgremium gewählt werden. 

Thorsten Bunz, Bözberg-Mönthal, findet Urnenwahlen laufen super, wenn sie gut vorbereitet sind. Für kleine Kirchgemeinden sei es dennoch ein hoher Aufwand. Er setze sich dafür ein, dass die Ordinierten weiterhin an der Urne gewählt werden, denn dies sei ein gutes Stimmungsbarometer – für die Pfarrpersonen, die Dekanatsleitungen, und den Kirchenrat. 

Kirchenrätin Catherine Berger antwortete, dass «das Stimmungsbarometer» in Kirchgemeinden oft auch anderweitig spürbar sei.

Martin Richner, Koblenz, sagte für viele kirchenferne Personen sei das Abstimmungscouvert – neben dem Steuerbescheid – der einzige Kontakt zur Kirche. Man solle in der Vorlage differenzieren: Die Urnenwahl für Ordinierte solle beibehalten werden, die Rechnungsprüfungskommission könne hingegen mit Stiller Wahl gewählt werden. 

Reto Studer, Kelleramt, unterstützte die Vorredner: Eine Urnenwahl für Ordinierte sei sinnvoll.

Beatrice Bürgi-Bürgi, Umiken, die Kosten für die Gesamterneuerungswahlen sind nicht übermässig hoch. Die Wahlen als Kontaktpunkt sollten beibehalten werden.

Rolf Arnold, Mellingen, Steuerbezugskosten bei den politischen Gemeinden seien deutlich höhere Kosten. Als Alternative zu stillen Wahlen gäbe es die Möglichkeit der Wahl an der Kirchgemeindeversammlung oder E-Voting.

Sandra-Anne Göbelbecker, Baden, als politischer Mensch sei es ihr wichtig. 365 Menschen seien in Baden für eine Urnenwahl nötig. Das sei viel. Ihr sei es wichtig, dass auch Ehrenamtliche an der Urne gewählt werden. Einzig der einheitliche Wahltermin sei begrüssenswert.

Sabine Zehnder, Aarau, unterstützt den Antrag des Kirchenrats. Als Kontaktpunkt für kirchenferne Mitglieder gäbe es andere Möglichkeiten. 

Christian Vogt, Frick, sagte, es müsse zwischen Ordinierten und Ehrenamtlichen dasselbe Wahlprozedere gelten. Allenfalls könnten Kirchgemeinden an der Kirchgemeindeversammlung beschliessen, ob es auf Kirchgemeindeebene stille Wahlen geben sollte.

Kirchenrätin Catherine Berger rief dazu auf, die Gemeinden zu beleben und mehr als die nötigen Kandidierenden für die Wahlen aufzustellen: dann gebe es nämlich Urnenwahlen.

Martin Richner, Koblenz, stellte einen Rückweisungsantrag. Der Rückweisungsantrag wurde mit 45 Stimmen und 79 Gegenstimmen abgelehnt.

Die Synode stimmte dem Gesamtgeschäft mit 88 Stimmen und 32 Gegenstimmen zu. Für die Gesamterneuerungswahlen der neuen Amtsperiode sind somit stille Wahlen an einem einheitlichen Wahltermin möglich. 

Revision des Experimentierartikels

Susanne Geissberger Brunner, Suhr-Hunzenschwil, sprach sich im Namen der Geschäftsprüfungskommission dafür aus, den Experimentierartikel – wie vom Kirchenrat vorgesehen – zu revidieren, da Experimente wichtig für den laufenden Reformprozess sind.

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg nahm in seinem Votum Befürchtungen auf, dass Experimente zukünftig gegen den Willen der Kirchenpflege durchgeführt werden könnten.

Susanne Dietiker, Windisch, sagte, sie begrüsse die Öffnung, wäre aber froh über genauere Kriterien für die Bewilligung von Experimenten.

Für Johannes Thut, Staufberg, weckt der Experimentierartikel grosse Hoffnungen. Neue Angebote müssten aber gemeinsam mit den Menschen nicht nur «für» die Menschen entwickelt werden. Er wünsche dem Kirchenrat viele Anträge für Experimente!

Raffael Sommerhalder, Gränichen, fragte, wie bei Experimenten die Arbeitnehmerrechte sichergestellt werden.

Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg antwortete: Experimente müssen zukunftsgerichtet, multiplizierbar sein und Probleme lösen oder Massnahmen ausprobieren, die im Rahmen der Kirchenreform wünschenswert sind.

Die Synode stimmte mit nur zwei Gegenstimmen dem Gesamtgeschäft zu. 

Gemeinsame Business-Software für die Finanz- und Personaladministration der Kirchgemeinden

Annett Wege, Seengen, sprach für die Geschäftsprüfungskommission: Durch die Vereinheitlichung von Prozessen und Kostenstrukturen profitieren die Kirchgemeinden von standardisierten, zentralisierten Abläufen und tieferen Kosten. Datenschutz und IT-Sicherheit seien durch die Datenspeicherung in der Schweiz gewährleistet. Die GKP empfehle daher einstimmig, dem Antrag des Kirchenrates zuzustimmen.

Kirchenrat Beat Maurer hob in seinen Erläuterungen besonders hervor, dass bereits 41 der 74 reformierten Aargauer Kirchgemeinden die Software Abacus nutzen. Abacus sei kein Kontrolltool der Landeskirche, sondern ein Unterstützungsangebot für Kirchgemeinden. Die Kosten für die Kirchgemeinden seien bisher Schätzungen – sie liegen bei 30 Rappen pro Kirchgemeindemitglied. Die definitiven Kosten richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Nutzungen durch die Kirchgemeinden.

Benjamin Rodriguez Weber, Uerkheim, stellte einen Änderungsantrag. Auf die verpflichtende Einführung solle verzichtet werden, da dies nicht in jedem Fall die kostengünstigste Lösung sei: Die Kirchgemeinde Uerkheim arbeite gut mit der politischen Gemeinde zusammen.

Roland Schwendener, Oftringen, sagte, die geplante Dienstleistung und der Ausbau des DLZ von der Finanz- auch auf die Personaladministration, sei zu begrüssen. Eine verpflichtende Einführung bringe jedoch Einschnitte und höhere Kosten für die Kirchgemeinde Oftringen. Er empfahl die Ablehnung des Geschäfts.

Auch Martin Richner, Koblenz, votierte gegen eine verpflichtende Einführung.
Rolf Arnold, Mellingen, brachte ein Beispiel aus seiner Kirchgemeinde und befürwortete die verpflichtende Einführung, indem er die Vorteile beim Datenschutz und den langjährigen Aufbewahrungspflichten der Unterlagen hervorhob.

Kirchenrat Rolf Fäs hob nochmals die Vorteile hervor: Abacus sei eine sehr weitverbreitete Software, die von vielen KMU genutzt wird. Daher sei es sicher, dass das Programm auch zukünftig weiterentwickelt werde und verfügbar bleibe. Die Einschränkung der Kirchgemeinden bei ihren Kontenplänen sei eher zu begrüssen, da die Kontenpläne oft unkontrolliert wachsen. In einer Kirchgemeinde gab es im vergangenen Jahr eine Datenschutzprüfung. Auch andere Kirchgemeinden werden zukünftig geprüft werden. Eine datenschutzkonforme Datenablage sei daher wichtig.

Benjamin Rodriguez Weber, Uerkheim, stellt – nach einer Unterbrechung für die Mittagspause – einen Rückweisungsantrag. Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg empfiehlt den anwesenden Synodalen entweder dafür oder dagegen zu sein. Freiwillig sei es bereits jetzt schon. Dafür brauche es keine (neue) Vorlage. Ein Rückweisung sei daher nicht sinnvoll. 45 der Synodalen stimmten für eine Rückweisung, 73 dagegen. Die Rückweisung wurde somit abgelehnt.

Die Synode stimmte dem Gesamtgeschäft mit 84 Stimmen und 41 Gegenstimmen zu. Die Projektkosten von 245 000 Franken wurden somit bewilligt und die Software Abacus wird verbindlich für alle Kirchgemeinden eingeführt.

Förderung von Zusammenschlüssen von Kirchgemeinden

Roland Frauchiger, Thalheim, sprach im Namen der Geschäftsprüfungskommission: Die GPK könne die Überlegungen des Kirchenrats gut nachvollziehen und befürworte das Geschäft grundsätzlich. Fragen betreffen jedoch die genaue Umsetzung und Auszahlung der Beiträge – insbesondere, falls einige Kirchgemeinden aus dem Fusionsprozess aussteigen. Er kündigte einen Änderungsantrag an, da einige Formulierungen unklar seien. 
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg erläuterte, man müsste von der Zukunft her denken, um den Nachfolgerinnen und Nachfolgern keinen Reformstau zu hinterlassen. Es gebe viele Ängste in Bezug auf Fusionen, aber wenn Kirchgemeinden alleine blieben, sei das Risiko, dass das lokale kirchliche Leben unter die Räder komme, grösser. Auch zukünftig sollen Kirchgemeinden nicht zur Fusion gezwungen werden. Wir müssen aber Strukturen schaffen, die es auch zukünftig ermöglichen, gemeinsam Kirche zu sein.  Für alle von der GPK hinterfragten Spezialfälle, sollen zukünftig Lösungen im Gespräch gesucht werden. Man könne nicht alle Fälle detailliert vorgängig regeln. 
Roland Frauchiger, Thalheim, stellte im Namen der GPK einen kleinen Änderungsantrag: Die Formulierung «eine sich zusammenschliessende Kirchgemeinde» solle durch «Kirchgemeinde» ersetzt werden. Der Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg unterstützte diesen Antrag und dankte der GPK für das Mitdenken. Der Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Auch das Gesamtgeschäft wurde von der Synode einstimmig und ohne weitere Diskussion angenommen.

Grundsatzentscheid: Stiftung für denkmalgeschützte Kirchengebäude

Christine Bruggisser, Wohlen, sprach im Namen der Geschäftsprüfungskommission und hob die Vorteile der geplanten Stiftung hervor. Sie betonte, dass keine Kirchgemeinde zum Beitreten in die Stiftung gezwungen werde. Der GPK sei es jedoch wichtig, in den Entstehungsprozess der Stiftung mit einbezogen zu werden. Sie empfahl das Geschäft anzunehmen.

Kirchenrat Rolf Fäs erläuterte das Geschäft und gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch der Kanton und andere Stiftungen sich zukünftig am Unterhalt denkmalgeschützter Gebäude beteiligen könnten. Mit dem Antrag soll ein Grundsatzentscheid getroffen werden. Im Gegensatz zur Stiftung Heimgärten solle diese Stiftung nah beim Kirchenrat und bei der Synode bleiben. Er habe im Grusswort des römisch-katholischen Kirchenratspräsidenten Pascal Gregor erfreut gehört, dass es möglicherweise zukünftig auch für die katholische Kirche im Aargau eine Option sei, der Stiftung beizutreten.
Ohne Wortmeldungen wurde das Gesamtgeschäft mit nur vier Gegenstimmen von der Synode grossmehrheitlich bewilligt.

Besoldungsindex 2026

Susanne Geissberger-Brunner, Suhr-Hunzenschwil, sprach im Namen der Geschäftsprüfungskommission und empfahl dem Antrag des Kirchenrats zu folgen und den Besoldungsindex auf dem aktuellen Stand von 115.2 Punkten zu belassen. 

Ohne zusätzliches Votum von Kirchenrat Rolf Fäs und ohne Diskussion wurde das Geschäft von der Synode einstimmig genehmigt.

Ersatzwahlen Rekursgericht

Für den freiwerdenden Sitz im Rekursgericht stellte sich Andreas Urech (Muhen), seit 2022 Ersatzmitglied, zur Wahl. Als Gemeindeammann von Muhen und ehemaliger Geschäftsleiter der Reformierten Kirchgemeinde Aarau bringt Andreas Urech langjährige und vielfältige Erfahrungen mit. Er wurde mit 123 Stimmen gewählt.

Für einen der beiden vakanten Sitze als Ersatzmitglied kandidierte Martina Elisabeth Bruggisser (Wohlen). Neben ihrem Studium in Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften bringt sie Erfahrungen als Schlichterin (Miete und Pacht) und als Freiwillige in der Kirchgemeinde mit. Sie wurde mit 127 Stimmen gewählt und gerade in Pflicht genommen.

Jahresrechnungen 2024

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission sprach Sabine Zehnder, Aarau, Dank für die übersichtliche Rechnung aus, die Abweichungen gut aufzeige. Der Ertragsüberschuss von 400 000 Franken klinge nach viel, sei aber angesichts des Gesamtbudgets schon fast eine Punktlandung. Da die Gründe für den guten Abschluss jedoch Vakanzen und abgesagte Veranstaltungen seien, müsste überlegt werden, welche Veranstaltungen zukünftig noch durchgeführt werden sollen. Die Rechnung von «reformiert.Aargau» profitiere von einem weniger starken Abonnentenrückgang als erwartet. Die Rechnung der Heimgärten liege diesmal zum letzten Mal bei. Auch mit der Gründung einer Stiftung seien die Heimgärten zukünftig auf Spenden angewiesen. Auch die Rechnung vom Dienstleistungszentrum sehe mit einem minimalen Aufwandüberschuss solide aus.

Kirchenrat Rolf Fäs erläuterte die Budgetabweichungen, so seien z.B. für den Rügel noch Ausgaben budgetiert worden, da zum Zeitpunkt der Budgetierung der Verkauf noch nicht beschlossen war. Auch andere Abweichungen seien auf ähnliche, systematische Gründe zurückzuführen. Die Sparanstrengungen der Landeskirche müssten jedoch – auch trotz des guten Abschlusses – weitergehen. 

Caroline Wüst, Unterentfelden, merkte an, Minderausgaben und Mehrausgaben seien benannt; Mehrerträge und Mindererträge jedoch nicht. 
Andrea Giger, Möhlin, fragte, ob beim elektronischen Versand der Unterlagen, die Bemerkungen verlinkt werden können.

Ohne weitere Voten kam das Geschäft zur Abstimmung und wurde von der Synode einstimmig angenommen. Auch der Einlage des Ertragsüberschusses in den Ausgleich Zentralkassenbeitrag, sowie der Einlage des Ertragsüberschusses von «reformiert.Aargau» in das Eigenkapital stimmte die Synode einstimmig zu.
 

Jahresbericht 2024 des Kirchenrats

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission sprach Henry Sturcke, Klingnau-Döttingen- Kleindöttingen: Der Jahresbericht zeige die facettenreiche Arbeit der Reformierten Kirche Aargau. Zum Innovationsfonds stellte er die Frage, wie die Erfahrungen anderen Kirchgemeinden zugänglich gemacht werden können.
Auffallend seien auch die zahlreichen abgesagten Veranstaltungen, die im Bericht erwähnt seien, sowie die wenigen neu in Pflicht genommenen Katechetinnen. Personalmutationen sollten nicht nur für Pfarramt und Sozialdiakonie, sondern auch für den Bereich Katechetik gezeigt werden. Er empfahl die Genehmigung des Jahresberichts.

Kirchenrat Christian Bieri sagte, Schwerpunktthema der Berichte sei die Kirchenreform. Die geplante Schliessung der Kirchenmusikschule habe weniger Wellen geworfen als der Rückzug der Landeskirchen von den Kantonsschulen. In Zukunft werden weitere, schmerzhafte Sparrunden nötig werden. Auch wenn die Zahl der Austritte weniger hoch sei als im Vorjahr, sei die Zahl der Kasualien, insbesondere der Abdankungen, stark rückläufig. Dies rüttle am Selbstverständnis der Kirchen.

Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg ergänzte Informationen zum Ausbildungsweg Katechetik. Die Ausbildung sei ökumenisch. Im letzten Jahr hätten mehr katholische Katechetinnen die Ausbildung abgeschlossen. Schwierig seien aber auch die Anstellungsbedingungen für Katechetinnen und Katecheten, die an Schulen häufig nur an Randstunden unterrichten könnten und so kaum auf ein gutes Stellenpensum kämen. Das Problem sei erkannt, zukünftige interprofessionellen Teams könnten ein Teil der Lösung sein.

Joel Guggisberg, Zofingen, fordert bezüglich der Präsenz an den Kantonsschulen eine Erläuterung, wie die weitere Entwicklung aussehe. Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg antwortete, alle Beauftragten hätten eine persönliche Anschlusslösung. Zu weiteren Themen könne momentan noch keine Auskunft gegeben werden.

Die Synode genehmigte den Bericht einstimmig.

Gottesdienst und Eröffnung

Erstmals wurde der Synodegottesdienst von einem Laienprediger geleitet. Martin Richner predigte zur Gotteserfahrung des Propheten Elia: das sanfte Säuseln Gottes sei ein Gegensatz zu den weltlichen Gewalten – Sturm, Feuer und Erdbeben. Gott begleitet uns still und gibt uns den Auftrag, seine Botschaft mit Worten und Taten in die Welt zu tragen. Begleitet wurde der Gottesdienst von Johannes Fankhauser an der Orgel.

Synodepräsident Lutz Fischer eröffnete die Synode pünktlich und begrüsste die 132 anwesenden Synodalen und insbesondere Pascal Gregor, den Kirchenratspräsident der Römisch-katholischen Kirche im Aargau, der ein Grusswort überbrachte: er fühle sich wie ein Verwandter, der zu Besuch komme. Er komme mit Respekt und Neugier. Kirche sei heute kein Selbstläufer mehr, sondern eine bewusste Entscheidung. Für was steht die Kirche – auch mit weniger Geld, weniger Menschen, weniger Einfluss? Sie sei eine Stimme, die nicht schreit, aber gehört werden will. Kirche bewege immer noch viel, auch wenn die Kürzungen schmerzhaft seien. Er sei beeindruckt von der umfangreichen Traktandenliste der heutigen Synode und beneide die reformierten um das Traktandum zur Schaffung einer Stiftung für denkmalgeschützte Kirchgebäude.

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