Die Leitungen der reformierten Kirchen Aargau, Bern-Jura-Solothurn, Waadt und Zürich haben bei der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS eine Interpellation eingereicht. Sie soll die Vorgänge klären, die Ende April zum Rücktritt eines Mitglieds des Rates der EKS geführt haben.
Die Leitungen der reformierten Kirchen Aargau, Bern-Jura-Solothurn,
Waadt und Zürich haben bei der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz
EKS eine Interpellation eingereicht. Sie soll die Vorgänge klären, die
Ende April zum Rücktritt eines Mitglieds des Rates der EKS geführt
haben.
Am 24. April vermeldete der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche
Schweiz EKS den Rücktritt eines Ratsmitglieds. Der Rücktritt stehe im
Zusammenhang mit einem laufenden Geschäft. Mit Hinweis auf den
Persönlichkeitsschutz wurden jedoch keine weiteren Angaben zu den
Hintergründen gemacht. In einer weiteren Mitteilung, die das
zurückgetretene Mitglied selber veröffentlicht hat, war jedoch von
«unüberbrückbaren Differenzen» die Rede.
Für die Leitungen der reformierten Kirchen Aargau, Bern-Jura-Solothurn,
Waadt und Zürich lässt diese Inkohärenz auf einen Konflikt schliessen.
Die fehlenden Informationen würden aber zu Spekulationen und
Unsicherheiten führen statt zur Klärung beitragen. Die Kirchenleitungen
befürchten dadurch für die eben erst neu gestartete EKS und für ihre
Mitgliedskirchen einen Vertrauens- und Glaubenswürdigkeitsverlust und
das Risiko eines Reputationsschadens. Zudem sind Sie besorgt über die
Handlungsfähigkeit des Rates der EKS.
Die Kirchenleitungen der Aargauer, Berner, Waadtländer und Zürcher
Kirche haben deshalb bei der EKS gemeinsam eine Interpellation
eingereicht, mit der Transparenz hergestellt und eine Klärung bezüglich
der Vorgänge, die zum Rücktritt des Ratsmitglieds geführt haben,
erreicht werden soll. Sie betonen, dass der Vorstoss nicht gegen den Rat
gerichtet sei, sondern aus dem Engagement der Mitgliedskirchen für die
EKS erfolge. Er soll dazu beitragen, das Vertrauen in die
Handlungsfähigkeit der EKS wiederherzustellen. Die Kirchenleitungen sind
überzeugt, dass eine Klärung der Vorgänge die erwähnten Risiken zu
mindern vermag.
Insbesondere möchten die Kirchenleitungen wissen, ob es sich um ein
Sach- oder ein Personalgeschäft handelt und wer – inner- oder ausserhalb
des Rates – die involvierten Personen sind. Bei weiteren Fragen geht es
um den Informationsfluss, die Einschätzung des Reputationsschadens oder
finanzielle Konsequenzen.
Die für den 14.–16. Juni 2020 in Sion geplante Synode der EKS wurde
aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Stattdessen wird am 15. Juni eine
eintägige virtuelle Synode mit verkürzter Traktandenliste durchgeführt.
Für Rückfragen sind die Präsidien der Kirchen wie folgt erreichbar:
Christoph Weber-Berg (AG): 078 846 23 53
Andreas Zeller (BEJUSO): 078 709 15 36
Michel Müller (ZH): 078 795 86 82