Der Kirchenrat beabsichtigt, der Synode eine Neuordnung der Weiterbildung vorzulegen. Die Eckwerte des neuen Weiterbildungsreglements gehen zusammen mit den Grundlagen für das neue einheitlich Lohnsystem Anfang Januar 2021 in die Vernehmlassung in den Kirchgemeinden. Bei der Weiterbildung geht es um eine Reduktion der jährlichen Weiterbildung, mehr Ferien, den Ersatz der langen Weiterbildung durch eine Auszeit und eine Neuregelung der Supervision.
Bei der Entwicklung der neuen Eckwerte wurden folgende Aspekte speziell berücksichtigt: Weniger komplexe Regeln und dadurch weniger administrativer Aufwand, Möglichkeit von Einsparungen für Kirchgemeinden und Landeskirche, Erhaltung attraktiver Arbeitsbedingungen für die Aargauer Kirchgemeinden trotz Sparbemühungen.
Weniger jährliche Weiterbildung – mehr Ferien
Der jährliche Weiterbildungsanspruch soll um fünf Tage reduziert werden, von zehn auf fünf Tage jährlich, soll aber neu über fünf Jahre kumuliert werden können. Dieser Weiterbildungsanspruch ist vergleichbar mit den Bestimmungen der Kantonalkirchen Bern, Zürich und St. Gallen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die bisher zustehenden zehn Tage Weiterbildung oft nicht eingelöst werden. Die Kumulation des Weiterbildungsanspruchs ermöglicht insbesondere Mitarbeitenden mit Teilzeitpensen den Besuch einer mehrtägigen Weiterbildung.
Als Ausgleich zur Reduktion des jährlichen Weiterbildungsanspruchs sollen alle Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden eine zusätzliche Woche Ferien erhalten, Mitarbeitende der Landeskirchlichen Dienste je nach bisherigem Anspruch bis zu drei zusätzliche Ferientage. Die ordinierten Dienste sollen zudem die Möglichkeit haben, fünf Ferientage pro Jahr bis zu höchstens 40 Tagen zu kumulieren. Im Vergleich zu anderen Landeskirchen, die einen minimalen Ferienanspruch von 25 Tagen gewähren, wird damit die Attraktivität der Arbeitsplätze im Aargau gesteigert.
Statt «langer Weiterbildung» Auszeit ohne Bildungsverpflichtung
Die jetzige «lang dauernde Weiterbildung» von 14 Wochen soll durch eine «Auszeit vom Amt» von sieben Wochen nach jeweils acht Dienstjahren ersetzt werden und nur den ordinierten Diensten zustehen. Diese Auszeit soll sich durch die Möglichkeit der Ferienkumulation verlängern lassen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die ordinierten Dienste ist eine Auszeit auch ohne Weiterbildungsverpflichtung ein berechtigtes Bedürfnis, wofür jedoch sieben Wochen ausreichen müssen. Wer möchte, kann in dieser Zeit auch eine Weiterbildung besuchen, die zu einem Teil – wenn die Weiterbildungskriterien erfüllt sind – auch subventioniert wird.
Die Kosten, die bei einer langen Weiterbildung, so wie sie heute konzipiert ist, anfallen, sind künftig nicht mehr tragbar. Deshalb soll die geplante Auszeit nur noch sieben Wochen umfassen. Ausserdem muss nur noch der effektive Besuch einer Weiterbildung während der Auszeit bewilligt und subventioniert werden, was den administrativen und finanziellen Aufwand erheblich verringert.
Anspruch auf Supervision für ordinierte Dienste
Neu soll der jährliche Anspruch auf Supervision und Coaching drei Stunden betragen und nur für die ordinierten Dienste gelten. In diesem zeitlichen Rahmen soll es möglich sein, unter Anleitung die eigene Rolle in Verbindung mit der persönlichen Situation grundsätzlich zu reflektieren. Supervision ist hier nicht als Weiterbildung, sondern als Voraussetzung für eine gute Amtsführung zu betrachten, weshalb die Kosten auch vollumfänglich zulasten der Kirchgemeinde gehen sollen.
Breite Diskussion
Von Januar bis März 2020 wurden die Vorschläge für neue Eckwerte in mehreren regionalen Workshops diskutiert. Der Kirchenrat hat aufgrund der Rückmeldungen die Eckwerte überarbeitet und legt diese, wie angekündigt, im Januar 2021 zur Vernehmlassung vor.
Gemeinsame Vernehmlassung zur neuen Weiterbildung und zum neuen Lohnsystem
Die detaillierten Eckwerte zur neuen Weiterbildung gehen zusammen mit der dem «neuen Lohnsystem für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden» am 5. Januar 2021 in eine gemeinsame Vernehmlassung. Anschliessend werden die Rückmeldungen ausgewertet.
Zur Teilnahme an der Vernehmlassung zum «neuen Lohnsystem» werden alle Mitarbeitenden der Kirchgemeinden, die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflegen sowie die Berufsverbände eingeladen. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung «Neuordnung der Weiterbildung» sind zusätzlich alle Mitarbeitenden der Landeskirchlichen Dienste eingeladen. Die Vernehmlassung dauert von 5. Januar bis 28. Februar 2021. Der Link zu der zweiteiligen Vernehmlassung wird auf www.ref-ag.ch unter «Organisation & Personen / Recht / Aktuelles / Vernehmlassungen» aufgeschaltet und per E-Mail verschickt.