Im Juni 2018 beschloss die Synode Massnahmen zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Reformierten Landeskirche Aargau. Im Januar 2019 wurden über 300 angestellte und freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ganztägigen Veranstaltungen geschult, die auch weiterhin regelmässig durchgeführt werden. Ausserdem werden flächendeckend die erforderlichen Sonderprivatauszüge aus dem Strafregister angefordert. Als letzter Baustein erscheint nun der Verhaltenskodex.
Prävention ist wichtiges Anliegen der Kirche
«Die Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen ist
der Kirche ein sehr wichtiges Anliegen. Es gehört zentral zum
christlichen Menschenbild, dass die Würde, Integrität und spirituelle
Selbstbestimmung aller Menschen gewahrt wird», schreibt der Kirchenrat
im Vorwort zum Verhaltenskodex. Das neue Instrument für die
Präventionsarbeit beschreibt zum einen Grundhaltungen für die Arbeit in
der Reformierten Landeskirche Aargau, zum anderen definiert es
Qualitätsstandards im Verhalten.
Im Verhaltenskodex geht es darum, Risikosituationen zu benennen und
sorgfältig zu gestalten. Dies ist zentral für den Schutz von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen in der Kirche. Damit können
Grenzverletzungen in Risikosituationen sachlich angegangen werden. Ein
ausführlicher Anhang zum Verhaltenskodex stellt Risikosituationen dar,
die sich in der täglichen Arbeit ergeben können, und zeigt auf, wie die
Qualitätsstandards dazu beitragen können, vorausschauend zu planen, sich
angemessen zu verhalten und Schwierigkeiten und Unsicherheiten im Team
oder in der Supervision zur Sprache zu bringen. Ergänzende
Reflexionsfragen, die für die persönliche und die gemeinsame
Weiterarbeit verwendet werden können, schärfen das Bewusstsein für die
Thematik.
Erarbeitet wurde der Verhaltenskodex mit Vertretungen aus kirchlichen
Berufsgruppen: Mitglieder des Pfarrkapitels, des Diakonatskapitels und
des Katechetikkonvents diskutierten Risikosituationen und
Qualitätsstandards zusammen mit den beiden Präventionsbeauftragten der
Landeskirche und einer Mitarbeiterin von Limita, der Fachstelle zur
Prävention sexueller Ausbeutung.
Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
In der zweiten Hälfte Oktober wird der Verhaltenskodex an die
Kontaktpersonen für Prävention in den Kirchgemeinden verschickt. Diese
leiten ihn an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Pfarrerinnen
und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Katechetinnen und
Katecheten, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter mit einer
Anstellungsverfügung sind verpflichtet, den Verhaltenskodex mit
Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Die ordinierten Dienste
reichen die unterzeichnete Verpflichtungserklärung beim Kirchenrat ein,
die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kirchenpflege.
Verhaltenskodex für Freiwillige folgt
Der im Oktober erscheinende Verhaltenskodex betrifft die angestellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für ehrenamtliche und freiwillige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchgemeinden, die in ihrer
Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in
Abhängigkeitsverhältnissen Kontakt haben, ist derzeit ein eigener
Verhaltenskodex in Arbeit. Dieser wird Anfang 2021 an die Kirchgemeinden
verschickt.