Für eine Versuchsphase von ca. drei Jahren möchte der Kirchenrat mit dem Projekt «Förderung der Popularmusik in Kirchgemeinden» die personellen Ressourcen der Kirchgemeinden für die Bereicherung der Gottesdienstkultur im musikalischen Bereich verstärken.
Zu den Gruppierungen, die als Zielpublikum im bisher schon reichhaltigen gottesdienstlichen Leben der Kirchgemeinden nicht oder nur wenig
wahrgenommen werden, gehören junge Menschen, die Freude an Live-Bands und Popularmusik haben, aber auch solche, die Ländlermusik, Popmusik und weitere Musikstile bevorzugen. Wenn sich aber eine Kirchgemeinde darauf einlässt, neue Gottesdienstformen speziell für diese Zielgruppe
auszuprobieren, werden diese oft zusätzlich zu den normalen Gottesdiensten angeboten. Das führt aber schnell zu Überforderungen der
Ressourcen der Gemeinde, speziell bei den ordinierten und angestellten Mitarbeitenden. Es bedeutet Mehraufwand bei unsicheren Resultaten.
Drei Jahre Versuchsphase zur Förderung der Popularmusik
Wenn eine grosse Kirchgemeinde oder mehrere kleinere gemeinsam eine Popularmusikerin oder einen Popularmusiker anstellen, würde die
Landeskirche aus der Zentralkasse auf Antrag der Kirchgemeinde(n) einen Beitrag von 20 000 bis maximal 40 000 Franken jährlich an die Lohnkosten
bezahlen. Für die Anstellung gilt das Dienst- und Lohnreglement für nicht ordinierte Mitarbeitende (DLM). Die Anstellung läuft via Kirchgemeinden. Rechtzeitig vor dem Ablauf der dreijährigen Versuchsphase wird das jeweilige Projekt von den Gemeinden ausgewertet.
Sie entscheiden dann über eine allfällige Weiterführung der Stelle, sind aber nach den drei Jahren selber zuständig für den Lohn und andere Ausgaben. Weitere Beiträge würden nicht ausgerichtet. Die Landeskirchlichen Dienste gewährleisten die kantonale Begleitung, Unterstützung und Auswertung der einzelnen Projekte
Wenn durch das Projekt einige neue Stellen und die Popularmusik in den Gottesdiensten gefördert würden, würde das gottesdienstliche Leben der
durch attraktive Angebote ergänzt, die regionale Ausstrahlung haben und neue, bisher eher wenig erreichte Zielgruppen ansprechen. Von der
Popularmusik könnten Impulse auf die bestehende Musikkultur in den Gottesdiensten ausgehen und zu einer Öffnung und Erweiterung der
Gottesdienstkultur führen.
St. Gallen hat’s erfunden
Dieses Modell wurde von der Reformierten Kirche des Kantons St. Gallen entwickelt und bereits seit mehreren Jahren erprobt. Von den 55 reformierten Kirchgemeinden in St. Gallen haben 12 von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Keine einzige hat nach dem Ablauf der Probephase die Stelle wieder gestrichen.
Kostendach
In der Aargauer Landeskirche sollen im Rahmen des Projekts für drei Kirchgemeinden oder regionale Verbände je eine 20-30%-Popularmusik-Stelle während 3 Jahren finanziert werden können. Dies ergibt Kosten von 40 000 Franken pro Jahr und 30%-Stelle sowie zusätzliche Personalkosten im Bereich Bildung und Gesellschaft der Landeskirche von ca. 10' 000 Franken pro Jahr. Der Kirchenrat beantragt deshalb für die Projektdauer in voll genutzten Jahren ein Kostendach von 130 000 Franken pro Jahr. Insgesamt ist also mit Kosten von ca. 400 000 Franken für das gesamte Projekt zu rechnen.