Reformierte Landeskirche setzt sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein – Label UND für die Landeskirche

Veröffentlicht am 12. Dezember 2016

Medienmitteilung – Die Reformierte Landeskirche Aargau setzt sich seit Jahren durch die Anpassung von Dienstreglementen und bei den Arbeitsbedingungen der kirchlichen Mitarbeitenden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Der Erfolg dieser Bemühungen wurde nun mit der Verleihung des Prädikats «Familie UND Beruf» für die Landeskirchlichen Dienste, die Verwaltung der Reformierten Landeskirche, bestätigt.

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Thomas Brückmann von der Fachstelle UND (li) überreicht Christoph Weber-Berg das Prädikat "Familie UND Beruf" für die Landeskirchlichen Dienste der Reformierte Landeskirche Aargau Ref. Landeskirche Aargau

Die Fachstelle UND, Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen, hat die ca. 40 Arbeitsplätze in den Landeskirchlichen Diensten bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf systematisch untersucht hat. Der Zertifizierungsprozess wurde im Frühjahr 2016 eingeleitet. Wie alle Unternehmen und Institutionen, die das Prädikat «Familie UND Beruf» erhalten möchten, mussten sich die Landeskirchlichen Dienste zuerst einer Situationsanalyse der Fachstelle UND unterziehen. Manche Kandidaten – wie die Aargauer Landeskirche – erreichen bereits während dieser Evaluationsphase die für den Erhalt des Prädikats erforderliche Punktzahl.

Am 8. Dezember überreichte Thomas Brückmann von der Fachstelle UND im Beisein der meisten Angestellten das Prädikat «Familie UND Beruf» an Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Landeskirchlichen Dienste. Brückmann lobte dabei, dass die Landeskirche schon bei der Evaluationsrunde mehr als die erforderlichen 300 Punkte erreicht hatte und hob insbesondere die flexiblen Arbeitszeiten und die Rücksicht auf familiäre Betreuungsaufgaben hervor.

Damit ist das Thema aber nicht abgeschlossen. Die Geschäftsleitung hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das die Unterstützung von mit Betreuungsaufgaben belasteten Angestellten verbessert und die Anliegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konzeptionell in den Anstellungsverordnungen und bei Stellenbesetzungen berücksichtigt.

Die Landeskirche hat jedoch nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei den eigenen Mitarbeitenden im Blick, sondern auch bei den Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden. Die Arbeitsbedingungen im Pfarramt und Sozialdiakonie sind bezüglich der Vereinbarkeit bedeutend anspruchsvoller. Hierzu ist die Landeskirche zusammen mit den Kantonen Zürich und Baselland daran, mit einzelnen Pilotgemeinden Massnahmen zu erarbeiten, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mitarbeitende in den Kirchgemeinden verbessert werden kann. Diese Massnahmen werden allen Kirchgemeinden im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt.

Nach den Reformierten Kantonalkirchen Bern-Jura-Solothurn und St. Gallen sowie dem Schweizerischen Kirchenbund ist die Reformierte Landeskirche Aargau die vierte reformierte Institution in der Schweiz, die das Prädikat «Familie UND Beruf» erhält.

verfasst von
ria / F. Worbs