Medienmitteilung – Seit Anfang 2019 setzt die Reformierte Landeskirche Aargau ein Programm um, das die Präventionsarbeit zu Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in der Kirche deutlich verstärkt.
Dazu gehören drei neue Massnahmen: Alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, müssen obligatorische Schulungen absolvieren und alle vier Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen. Über 300 kirchliche Angestellte werden bis Mitte März geschult. Bei der Wahl bzw. Anstellung im Pfarramt und in der Sozialdiakonie ist ein Strafregisterauszug Pflicht. Alle Angestellten und auch freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeitende in diesem Tätigkeitsbereich werden durch einen Verhaltenskodex für die Thematik sensibilisiert und müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
In der kirchlichen Arbeit kommt es zu vielen Situationen, in denen die bewusste Gestaltung von Nähe und Distanz zentral ist, sei es in der Seelsorge, in Lagern und Weekends und generell bei Angeboten für Kinder und Jugendliche. Da mit den früheren freiwilligen Schulungen nur ein beschränkter Kreis von kirchlichen Mitarbeitenden erreicht werden konnte, hat die Synode im Juni 2018 beschlossen, dass alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, eine ganztägige obligatorische Schulung und alle vier Jahre einen Aufbaukurs durchlaufen müssen. In den Schulungen, die von der Fachstelle Limita durchgeführt werden, geht es einerseits um Risikosituationen im kirchlichen Alltag und präventive Massnahmen, andererseits um Opfersituationen und Täterstrategien und um das korrekte Verhalten bei Verdacht und konkreten Vorwürfen. Seit Anfang Januar 2019 wurden in vier Kursen bereits 265 kirchliche Angestellte geschult. Nach dem vorerst letzten Kurs am 7. März werden voraussichtlich 309 kirchliche Mitarbeitende, 186 Frauen und 123 Männer in der Reformierten Landeskirche, in diesem Themenbereich sensibilisiert und geschult sein.
Auch freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, sollen für die Thematik sensibilisiert werden. Dazu wird ein Verhaltenskodex zu den in den Schulungen besprochenen Situationen erarbeitet und eine Verpflichtungserklärung, die von den betreffenden Mitarbeitenden unterzeichnet werden muss.
Ausserdem müssen alle Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, seit Anfang 2019 einen Sonderprivatauszug vorlegen, der ein allfälliges Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen ausweist. Dieser muss alle vier Jahre erneuert werden. Bei der Bewerbung bzw. vor der Wahl müssen Pfarrerinnen und Pfarrern und Sozialdiakonen und Sozialdiakoninnen einen Strafregisterauszug vorlegen.