Medienmitteilung – In der Beantwortung einer Motion von Roland Bialek, Buchs, und 79 Grossratsmitgliedern hat der Aargauer Regierungsrat sich bereit erklärt, den Zugang der Pfarrerinnen und Pfarrer zur Seelsorge in den Spitälern wieder zu verbessern. Im Gesundheitsgesetz soll die Mitteilung von Namen von Kirchenmitgliedern, die im Spital sind, erleichtert werden.
Regelung zur seelsorgerlichen Betreuung der Patientinnen und Patienten in das Gesundheitsgesetz aufzunehmen. Die geplante Formulierung in Form
eines Widerspruchs gegen die Weiterleitung des Namens ermöglicht es den Seelsorgerinnen und Seelsorgern, wieder vermehrt unaufgefordert ihre
Gemeindemitglieder im Spital zu besuchen und ihnen während einer schwierigen Lebensphase beizustehen.
Dass aufgrund des neuen Gesundheitsgesetzes seit zwei Jahren Patientinnen und Patienten explizit ihre Zustimmung zu dieser Mitteilunggeben müssen, hat in der Praxis dazu geführt, dass die Pfarrämter der Gemeinden in vielen Spitälern kaum noch Seelsorgebesuche machen konnten.Die Reformierte Landeskirche Aargau hat deshalb im April eine Petition mit 3640 Unterschriften übergeben, mit der reformierte Kirchenmitgliederfordern, dass ihr Seelsorger oder ihre Seelsorgerin sie im Spital «unaufgefordert, ohne ausdrückliche Bejahung meinerseits und ohne zusätzliche Bürokratie besuchen kann».
Auf diesen Wunsch und die Intervention der Grossratsmitglieder hat die Regierung nun reagiert: Die Kirchen sollen künftig wieder auf Nachfrage hin informiert werden, wenn eines ihrer Kirchenmitglieder im Spital ist.Die Patienten müssten aber gut darüber informiert werden, so dass sie auch Nein sagen könnten zum Besuch des Pfarrers oder der Pfarrerin.