Medienmitteilung – Am Mittwoch, 16. November, haben 153 Synodale der Reformierten Landeskirche Aargau im Grossratssaal in Aarau ein neues Modell für die Seelsorge an kantonalen und regionalen Institutionen und die Einführung eines einheitlichen Erscheinungsbilds für die Aargauer Kirchgemeinden und die Landeskirche beschlossen. Der Voranschlag 2017 wurde vom Kirchenparlament mit einem Aufwandüberschuss einstimmig bewilligt.
Zu Beginn der Sitzung nahm Synodepräsident Roland Frauchiger, der die ganztägige Sitzung mit umfangreicher Traktandenliste souverän leitete, fünf neue Synodale in Pflicht. Dann ging es bereits um die ersten beiden schwergewichtigen Traktanden: Seelsorge und Erscheinungsbild.
Ausbau und bessere Koordinierung der Seelsorge an kantonalen und regionalen Institutionen
75‘000 Franken sollen pro Jahr zusätzlich für die «Seelsorge an kantonalen und regionalen Institutionen» bereitgestellt werden, obwohl die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel seit Jahren rückläufig sind. Das hat die Synode beschlossen. Die angespannten Finanzen sind auch der Grund, warum die Seelsorge durch speziell ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer nicht im ursprünglich vorgesehenen Mass ausgebaut werden kann. Das wurde von Stefan Siegrist im Namen der Geschäftsprüfungskommission auch bemängelt. Denn die Kirchgemeinden, die sich in grossen Institutionen auf ihrem Gemeindegebiet bereits stark engagieren, können kaum entlastet werden, und die Kirchgemeinden, die weniger Ressourcen bereitstellen, können nicht mehr in die Pflicht genommen werden. Manfred Streich äusserte deshalb im Namen der Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen, die z.B. im Reusspark seelsorgerlich sehr präsent ist, sein Bedauern, dass die neue Regelung einzelnen Kirchgemeinden nicht mehr Aufgaben abnimmt.
Trotzdem können mit dem beantragten Betrag drei zusätzliche Institutionen betreut werden, wie Kirchenrat Daniel Hehl erklärte. Zusammen mit den anderen vorgesehenen Massnahmen können insgesamt sogar 29 Institutionen betreut werden, während die Landeskirche selbst bisher nur in 14 Institutionen seelsorgerlich präsent war. Andere Institutionen werden von Kirchgemeinden oder Regionalverbänden seelsorgerlich betreut. Diese lokale bzw. regionale Betreuung wird nun kantonal besser koordiniert. Zuständigkeiten und Präsenz in den einzelnen Institutionen werden besser zwischen den Kirchgemeinden abgestimmt, so dass klar ist, wer für die Betreuung welcher Institution zuständig ist.
Auch die neue verstärkte ökumenische Zusammenarbeit führt zur Präsenz in mehr Institutionen. Seelsorgerinnen und Seelsorger besuchen unabhängig davon, welcher Konfession sie angehören, immer im Auftrag von beiden grossen Konfessionen Patientinnen und Patienten in einer Institution oder Abteilung. Eine Konfession vertritt die andere. So müssen kleine Seelsorge-Pensen nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden, und jede Konfession ist in der Institution vertreten. Bei Bedarf wird eine Fachperson der anderen Konfession hinzugezogen. Die Synode hat dem neuen Modell einstimmig zugestimmt und damit den Kernauftrag der Kirche bekräftigt, kranke und leidende Menschen zu besuchen und professionell zu begleiten.
Grundsätzliche Zustimmung zu einem gemeinsamen Erscheinungsbild
Weniger einstimmig verlief dann die Diskussion über die verbindliche Einführung eines einheitlichen, gemeinsamen Erscheinungsbilds für die 75 Kirchgemeinden im Aargau und die Landeskirche. Schon das Eintreten auf das Geschäft wurde von einigen Synodalen abgelehnt, dann aber mit sehr grosser Mehrheit von der Synode beschlossen. Der Kirchenrat möchte durch ein einheitliches Erscheinungsbild die Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit der «Reformierten Kirche» auf allen Ebenen verbessern und beantragte der Synode die rechtlichen Grundlagen dafür mit der entsprechenden Ergänzung der Kirchenordnung. Mitglieder sollen, so das Ziel des einheitlichen Auftretens, auch nach einem Umzug oder an einem anderen Ort ausserhalb ihrer Wohngemeinde «ihre» reformierte Kirche auf Anhieb wiedererkennen, und es soll deutlicher werden, was alles zur «Reformierten Kirche» gehört und von ihr angeboten wird.
Diesem Anliegen schloss sich die Synode mit grosser Mehrheit an und befürwortete grundsätzlich die Einführung eines einheitlichen Erscheinungsbilds, aber auch nur grundsätzlich. Über den einheitlichen Namen «Reformierte Kirche», der in einer gemeinsamen Wortmarke auf allen Ebenen verwendet werden soll, gingen die Meinungen in der langen und intensiven Diskussion auseinander. Die einen plädierten für den Zusatz «evangelisch», um damit die Zugehörigkeit zur grossen Familie der protestantischen Kirchen zu betonen, zu denen in anderen Ländern auch lutherische und unierte Kirchen gehören. Den anderen war der Begriff «Kirchgemeinde» anstelle von «Kirche» auch in der Wortmarke wichtig, obwohl im normalen Sprachgebrauch und in allen anderen Texten auch weiterhin von «Kirchgemeinde» gesprochen werden könne, wie Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg in seinem Votum betonte. Er würdigte als letzter Redner die spannende Diskussion über das Kirchenverständnis der Reformierten, die sich hier am Thema Erscheinungsbild entzündet hatte.
Schliesslich folgte die Synode den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission, in deren Namen Ursula Stocker-Glättli zuerst eine breite Vernehmlassung in den Kirchgemeinden über die neue Begrifflichkeit verlangt hatte, bevor man entscheiden könne. Erst wenn der Kirchenrat der Synode, möglichst bis November 2017, den konkreten Entwurf für die Wortmarke vorlege, solle über deren verbindliche Einführung beschlossen werden, forderte die GPK. Die Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Entwurfs soll aber vom Kirchenrat geleitet werden. Die Einsetzung einer nicht ständigen Kommission der Synode zu diesem Geschäft, wie sie Synodepräsident Roland Frauchiger beantragte, wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung lehnte die Synode dann gemäss Antrag der GPK alle übrigen Anträge des Kirchenrats zum Erscheinungsbild ab. So wurden die entsprechende Ergänzung der Kirchenordnung und damit die Verbindlichkeit noch nicht beschlossen. Das Geschäft muss zusammen mit dem konkreten Entwurf der Synode noch einmal vorgelegt werden.
Budget 2017 mit Aufwandüberschuss einstimmig genehmigt
Alle weiteren Geschäfte wurden von der Synode teilweise mit kleinen Änderungen genehmigt. So bewilligte die Synode einstimmig das Budget 2017 der Zentralkasse der Landeskirche, das einen Aufwandüberschuss von 305’920 Franken bei einem Gesamtumfang von 11’210'650 Franken vorsieht. Das Budget basiert weiterhin auf einem reduzierten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 %. Der Aufwandüberschuss kann aus dem Eigenkapital gedeckt werden.
Weitere Geschäfte: Dienstleistungszentrum Finanzen und Unterstützung nachhaltigen Bauens
Auch die Überführung des Dienstleistungszentrums Finanzen der Landeskirche (DLZ) in eine neue Rechtsform als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die nicht gewinnorientiert arbeitet, fand die grosse Zustimmung der Synode. Einige Änderungsanträge zu den Formulierungen wurden abgelehnt. Das DLZ hat Ende 2011 den Betrieb aufgenommen und erledigt inzwischen für 27 Aargauer Kirchgemeinden und 5 weitere Institutionen Aufgaben im Bereich Rechnungswesen. Sieben Angestellte führen Rechnungen mit einem Gesamtumfang von ca. 36,8 Mio. Franken pro Jahr.
Ausserdem verabschiedete die Synode das revidierte Reglement über den Ökofonds, aus dem neu auch direkte Massnahmen zur Einsparung von Energie und nachhaltiger Bewirtschaftung finanziell gefördert werden sollen. Bis anhin wurden nur indirekte Massnahmen wie Gebäudeanalysen oder Energieberatungen unterstützt. An die effektiven Kosten baulicher Massnahmen sollen maximal 25 Prozent der Kosten oder 25‘000 Franken pro Kirchgemeinde innerhalb von drei Jahren ausgezahlt werden. Die entsprechende Motion vom Juni 2013 wurde damit abgeschrieben.
In den weiteren Traktanden informierte der Kirchenrat über einen Fahrplan zu Änderungen der Anstellungs- und Entlassungsverfahren von ordinierten Angestellten der Kirchgemeinden und über die Entwicklung einer kantonsübergreifenden Datenplattform zur Mitgliederverwaltung. Mit diesen Informationen wurden die entsprechende Motion bzw. das Postulat abgeschrieben.