Soforthilfebeitrag von 15 000 Franken für die Kirchgemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Solidarität mit den überfluteten Kirchgemeinden im Rheinland

Veröffentlicht am 23. August 2021

Medienmitteilung – Bei der Unwetterkatastrophe Mitte Juli in den deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben auch viele Kirchgemeinden grosse Schäden erlitten und müssen viele Gebäude und Teile ihre Infrastruktur ersetzen oder instand stellen. So wurde zum Beispiel ein ganzer Friedhof von der Flut weggespült. Hinzu kommt die Herausforderung, die traumatisierten Menschen seelsorgerlich zu begleiten.

Der Kirchenrat hat beschlossen, die betroffenen Kirchgemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland mit einem Soforthilfebeitrag von 15 000 Franken zu unterstützen.

Hochwasser Schleiden Hans Joachim Juergens 3
Hochwasser Schleiden Hans-Joachim-Juergens

Die meisten der betroffenen Kirchgemeinden zum Beispiel in der Eifel gehören zur Evangelischen Kirche im Rheinland, EKiR, mit der die Aargauer Landeskirche seit fast 15 Jahren eine enge Partnerschaft verbindet. 2008 unterzeichneten die Aargauer und zwei weitere Schweizer Kantonalkirchen ein Partnerschaftsabkommen mit der EKiR über die Aufnahme von in der EKiR ausgebildeten Pfarrerinnen und Pfarrern.

Aus diesem Grund setzt der Kirchenrat ein Zeichen der Solidarität mit der EKiR mit einem Beitrag von 15 000 Franken aus dem Fonds für Soforthilfe. Das Geld soll von der Unwetterkatastrophe besonders betroffenen Kirchgemeinden zugutekommen, die damit ihre Gebäude und Einrichtungen wiederaufbauen oder instandsetzen und hilfsbedürftige Menschen in ihren Gemeinden unterstützen können.

Der Kirchenrat ruft die Aargauer Kirchgemeinden dazu auf, ebenfalls Zeichen der Solidarität mit den betroffenen Kirchgemeinden zu senden, sei es mit Kollekten und Geldspenden oder mit Hilfsangeboten. Dies kann auch ein erster Schritt zur Entwicklung einer Partnerschaft mit einer deutschen Kirchgemeinde sein.

Aargauer Kirchgemeinden, die mit deutschen Kirchgemeinden in diesem Gebiet Kontakt aufnehmen möchten, können sich zur Vermittlung von Kontakten an Pfarrerinnen und Pfarrer in Aargauer Kirchgemeinden wenden, die gute Beziehungen zu Gemeinden in dieser Region und ihren Mitarbeitenden pflegen.

Für weitere Auskünfte:

  • Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg, Tel. 062 838 00 11
  • Der Informationsbeauftragte Frank Worbs, Tel. 079 444 97 82, [email protected]
verfasst von
Informationsdienst / F. Worbs