Sommersynode 2024 in Beinwil am See

Veröffentlicht am 22. Mai 2024

Medienmitteilung – An der Sommersynode am 5. Juni 2024 in Beinwil am See stehen die Heimgärten im Zentrum: Die Heizungserneuerung im Heimgarten Brugg sowie die Überführung der Heimgärten Aargau von einer unselbstständigen kirchlichen Anstalt der Landeskirche in eine selbstständige Stiftung sind neben zahlreichen weiteren Geschäfte – unter anderem einem erfreulich positiven Rechnungsabschluss sowie zwei Motionen und einer Interpellation – traktandiert.

Nach dem Synodegottesdienst um 8.15 Uhr in der reformierten Kirche Beinwil am See beginnen die Verhandlungen unter der Leitung von Synodepräsident Lutz Fischer um 9.15 Uhr im Löwensaal am Löwenplatz 1 in Beinwil am See.

Heizungsersatz im Heimgarten Brugg

Während des Umbaus des Heimgartens Brugg im letzten Jahr ergaben Abklärungen, dass der Einsatz einer Grundwasserwärmepumpe deutlich nachhaltiger wäre als die ursprünglich vorgesehene Pelletheizung. Für die dafür benötigten Investitionen beantragt der Kirchenrat der Synode einen Verpflichtungskredit von 430 000 Franken, um den Einbau noch vor dem Winter 2024/2025 fertigzustellen.

Überführung der Heimgärten Aargau in eine Stiftung

Im November 2022 traf die Synode den Grundsatzentscheid, die Heimgärten Aargau von einer unselbstständigen kirchlichen Anstalt der Landeskirche in eine selbstständige Stiftung zu überführen. Der Kirchenrat hat die dafür nötigen Grundlagendokumente (Stiftungsurkunde und Vermögensübertragungsvertrag) erarbeitet und Konsultationsveranstaltungen zur Umwandlung der bisher öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisse in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse für alle Arbeitnehmenden der Heimgärten Aargau durchgeführt. Sofern die Synode der Aufhebung der bisherigen Anstalt und der Gründung der Stiftung gemäss Stiftungsurkunde zustimmt, wird im Sommer 2024 die Stiftung Heimgärten Aargau gegründet und im Handelsregister eingetragen. Ab Januar 2025 übernimmt die Stiftung die strategische und operative Führung des Betriebs der Heimgärten. Anfang 2025 werden der Vermögensübertragungsvertrag finalisiert und die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Kirchenordnung umgesetzt. Als erste Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sieht der Kirchenrat die bisherigen Mitglieder der Betriebskommission der Heimgärten Aargau vor.

Rechnung 2023 mit deutlichem Ertragsüberschuss

Die Rechnung 2023 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche Aargau schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 228 162 Franken. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 103 700 Franken. Der Aufwand lag 268 080 Franken unter den budgetierten Aufwand von 10 872 800 Franken. Der Ertrag fiel 63 782 Franken höher aus als die budgetierten 10 769 100 Franken. Der hohe Ertragsüberschuss hat mehrere Gründe: vakante Stellen, nicht realisierte IT-Projekte und Anlässe, geringere Kosten für die Kirchenreform, haushälterischer Umgang, sowie Wertberichtigung bei den Wertschriften. Sofern die Synode zustimmt, soll der Ertragsüberschuss als Einlage in den Immobilienfonds, in den Innovationsfonds, sowie in den Ausgleich des Zentralkassenbeitrags verwendet werden.

Besoldungsindex 2025

Der Besoldungsindex für die angestellten Mitarbeitenden der Kirchgemeinden und der Landeskirche für das Jahr 2025 soll nach der letztjährigen Erhöhung um 3.60 Punkte nochmals um weitere 1.10 Punkte auf 115.20 Punkte erhöht werden (Basis Landesindex der Konsumentenpreise Mai 2000 = 100 Punkte), um angesichts des sich abzeichnenden Personalmangels als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben.

Zwei Motionen und eine Interpellation

In seiner Motion vom 7. Juni 2023 bat Martin Richner, Koblenz, angesichts des Pfarrmangels die Beschränkung auf maximal zehn Laienpredigtgottesdienste pro Jahr zu überprüfen. Der Kirchenrat hält jedoch an der Obergrenze fest, stellt aber im Falle von Pfarrvakanzen Ausnahmen in Aussicht.
In ihrer Motion vom 1. Juni 2022 beantragten Sandra Campacci und Andrea Frei (beide Kirchgemeinde Rein) eine Senkung der Abopreise der Mitgliederzeitschrift «reformiert.» Aargau, um das hohe Vermögen abzubauen und die Kirchgemeinden zu entlasten. Der Kirchenrat befürwortet einen Vermögensabbau und legt eine Modellrechnung vor. Eine Senkung der Abopreise fällt jedoch nicht in die Kompetenz der Synode, sondern in die Kompetenz der Herausgeberkommission, welche den Abopreis für das Jahr 2025 bereits gesenkt hat.
In einer Interpellation stellen Christian Vogt, Frick, und 11 Mitunterzeichnende Fragen zum Budget 2025, der weiteren Unterstützung von Seges (Sexuelle Gesundheit Aargau), dem Umfang des Engagements von Seges und den Unterschieden zum Weissen Kreuz sowie der Zuverlässigkeit der Unterstützung durch die Landeskirche.

Weitere Geschäfte

Auf der Liste der weiteren Geschäfte steht die Ersatzwahl einer Vertretung in die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Jahresbericht 2023, kleinere Revisionen der Rechtstexte im Nachgang des Verkaufs des Tagungshauses Rügel und die Anpassung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für Dekanatsleitungen. Weiterhin beantragt der Kirchenrat der Synode Kredite: Einerseits für die Anschaffung eines elektronischen Geschäftsverwaltungssystem (GEVER) für die Landeskirche in Höhe von 73 315 Franken für die einmaligen Kosten und für die wiederkehrenden Kosten für vier Jahre in Höhe von 145 360 Franken. Andererseits für die Durchführung eines Aargauer Kirchenfests zur Kirchenreform im Jahr 2025 in Höhe von 140 000 Franken.