Medienmitteilung – Bei der Junisynode der Reformierten Kirche Aargau am Mittwoch, 5. Juni 2024, im Löwensaal in Beinwil am See führten zwei Themen zu längeren Diskussionen: die Überführung der Heimgärten Aargau in eine Stiftung und das geplante Kirchenfest 2025.
Beim Thema Heimgärten war die zentrale Frage, wie eng die zukünftige Stiftung an die Synode angebunden bleibt. In der Abstimmung folgten die anwesenden 124 Synodalen grossmehrheitlich dem Vorschlag des Kirchenrats. Mit dem Entscheid werden Heimgärten Aargau – wie schon früher andere soziale Institutionen der Reformierten Kirche Aargau – ab 2025 in die Selbstständigkeit entlassen.
Den beantragten Kredit von 140 000 Franken für das Aargauer Kirchenfest 2025 bewilligte die Synode nach neun Wortmeldungen und intensiver Diskussion. Mit dem Kirchenfest soll vom 12.–14. September 2025 auf der Pferderennbahn im Schachen Aarau das vielfältige Miteinander in der Reformierten Kirche Aargau gefeiert und die Vision «Kirche 2030» sichtbar werden.
In allen anderen Geschäften folgte die Synode – oft diskussionslos und oft auch einstimmig – den Vorlagen des Kirchenrats: Jahresbericht und Jahresrechnung 2023 wurden genehmigt, der Besoldungsindex 2025 für Mitarbeitende wurde erhöht, der Zusatzkredit für die Grundwasserwärmepumpe im Heimgarten Brugg wurde bewilligt, ebenso der Rahmenkredit für die Einführung eines elektronischen Geschäftsverwaltungssystems. Zwei Motionen und eine Interpellation wurden vom Kirchenrat beantwortet und abgeschrieben.
Überführung der Heimgärten Aargau in eine selbstständige Stiftung
Die Überführung der Heimgärten Aargau von einer unselbstständigen kirchlichen Anstalt der Landeskirche in eine selbstständige Stiftung führte zu zwölf Wortmeldungen bezüglich der Stiftungsurkunde. Im Zentrum stand dabei die Frage, wie eng die zukünftige Stiftung an die Landeskirche und an die Synode angebunden bleibt. Einige Synodale forderten eine Amtszeitbeschränkung für den Stiftungsrat und, dass der Stiftungsrat zukünftig von der Synode gewählt werden solle. Damit die neugegründete Stiftung agil und handlungsfähig ist, folgte die Mehrheit der Synodalen jedoch dem Vorschlag des Kirchenrats: Die erste Wahl des Gesamtstiftungsrats soll durch den Kirchenrat erfolgen, später wird der Kirchenrat nur noch das Stiftungspräsidium wählen. Auch die geforderte Amtszeitbeschränkung wurde abgelehnt.
Mit sehr wenigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen wurden die drei Anträge des Kirchenrats – zur Aufhebung der bisherigen Anstalt und Gründung der Stiftung gemäss Stiftungsurkunde, zum Vermögensübertragungsvertrag, und zu den notwendigen Anpassungen der Rechtstexte – grossmehrheitlich angenommen.
Im Sommer 2024 wird somit die Stiftung Heimgärten Aargau gegründet werden. Sie soll ab 1. Januar 2025 die strategische und operative Führung des Betriebs der Heimgärten übernehmen. Als erste Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte sieht der Kirchenrat die bisherigen Mitglieder der Betriebskommission vor: Als Präsident: Rolf Fäs; als Mitglieder: Nadia Flury, Regula Gysel Oderbolz, Anne-Käthi Kremer, Heinz Müller, Andrea Sommer Lustenberger und Barbara Zobrist Weber.
Die Heimgärten Aargau werden damit – wie schon früher andere soziale Institutionen der Reformierten Kirche Aargau – in die Selbstständigkeit entlassen. Das «Kind» sei reif für die Selbständigkeit, so fasste es Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg zusammen.
Aargauer Kirchenfest 2025
Mit dem geplanten Aargauer Kirchenfest 2025 soll vom 12.–14. September 2025 auf der Pferderennbahn im Schachen Aarau das vielfältige Miteinander in der Reformierten Kirche Aargau gefeiert, Gemeinschaft erlebt, Ideen ausgetauscht, kurz: die Vision «Kirche 2030» sichtbar werden. Der Kirchenrat beantragte dafür einen Kredit von 140 000 Franken, was zu zahlreichen Wortmeldungen führte. Die Votanten plädierten für mehrere lokale statt eines zentralen Festes, für eine kürzere Festdauer und für die Verschiebung des Fests ans Ende des Reformprozesses. Zudem wurde die Vermischung von gottesdienstlichem Feiern mit dem «Zweck» der Kirchenreform kritisiert, sowie dass der Kern der Kirche im Fest zu kurz käme. Nach insgesamt neun Wortmeldungen wurde der beantragte Kredit jedoch von den Synodalen grossmehrheitlich bewilligt. «Die Lage ist ernst, deswegen sollte nicht der Griesgram, sondern die Heiterkeit regieren.», sagte Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg.
Weitere Geschäfte
- Claudia Leutert, Kirchgemeinde Holderbank-Möriken-Wildegg, wurde einstimmig als Vertreterin in die Synode der EKS gewählt.
- Der Jahresbericht 2023 wurde einstimmig bewilligt, nachdem Kirchenrätin Barbara Stüssi-Lauterburg in ihrem Votum hervorgehoben hatte, in wie vielen kleinen Projekten die Kirchenreform bereits jetzt sichtbar wird: etwa im Projekt «leben-feiern.ch», in den Unterstützungsangeboten im Bereich Jugend und Katechetik, dem Innovationsfonds oder dem neuen Katechetik-Ausbildungskonzept ModulAar.
- Auch die Jahresrechnung 2023, die sehr positiv schloss, wurde nach zwei kleineren Wortmeldungen einstimmig genehmigt. Der Ertragsüberschuss von 228 162 Franken wird als Einlage in den Immobilienfonds (100 000 Franken), in den Innovationsfonds (100 000 Franken), sowie als Einlage in die Rückstellung «Ausgleich Zentralkassenbeitrag» (28 162 Franken) verwendet.
- Diskussionslos, mit einigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen wurde auch die Erhöhung des Besoldungsindex für Mitarbeitende der Landeskirche um 1.1 Punkte per 2025 von der Synode angenommen.
- Ebenfalls diskussionslos und mit nur einer Gegenstimme wurden die Anpassungen der Rechtstexte im Nachgang an den Rügel-Verkauf angenommen: Die Geschäftsprüfungskommission lobte die sorgfältige Anpassung der Gesetzestexte, die eine grosse Flexibilität ermögliche, sodass auch zukünftig die Beteiligung oder Führung eines Tagungszentrums möglich bleibt.
- Ohne Diskussionen mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen bewilligte die Synode den Verpflichtungskredit von 430 000 Franken für den Einbau einer Grundwasserwärmepumpe im Heimgarten Brugg.
- Auch der Rahmenkredit für die Einführung eines elektronischen Geschäftsverwaltungssystems mit einmaligen Kosten in Höhe von 73 315 Franken zur Einführung und vierjährig wiederkehrenden Kosten von 145 360 Franken wurde von der Synode ohne Diskussionen einstimmig bewilligt.
- Die vom Kirchenrat vorgeschlagenen Anpassungen der Wählbarkeitsvoraussetzung für Dekanatsleitungen wurden nach einem abgelehnten Änderungsantrag mit zwei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
- Die Motion Campacci / Frei zur Senkung der Abopreise der Zeitschrift «reformiert.Aargau» wurde von der Synode abgeschrieben, da eine Senkung der Abopreise nicht in die Kompetenz der Synode fällt. Die Herausgeberkommission der Zeitschrift hat den Abopreis von derzeit 10 Franken für das Jahr 2025 bereits auf 9 Franken gesenkt.
- Als Antwort auf die Motion Richner zur Anzahl von Laienpredigt-Gottesdiensten schlug der Kirchenrat eine kleinere Anpassung an der Kirchenordnung vor, wonach im Falle von Pfarrvakanzen auf Antrag mehr als zehn Laienpredigtgottesdienste pro Jahr vom Kirchenrat bewilligt werden können. Motionär Martin Richner hob nochmals hervor, dass Laienpredigten in Zukunft für die Kirche immer wichtiger werden. Die Synodalen stimmten der Teilrevision der Kirchenordnung grossmehrheitlich zu und schrieben die Motion ab.
- Die Interpellation von Christian Vogt betreffend der Unterstützung von «SEGES» wurde von Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg umfassend beantwortet. Er hob hervor, dass SEGES und das Weisse Kreuz sich in ihrer Geschichte, Grundhaltung und Reichweite unterscheiden und der Kirchenrat plane, für das Budget 2025 wieder 10 000 Franken für SEGES zu budgetieren.
- In den Informationen aus dem Kirchenrat stellte Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg den aktuellen Stand der Kirchenreform vor und verteilte allen Synodalen die soeben erschienene «Vision 2030 der Reformierten Kirche Aargau».
- Dank der straffen Sitzungsführung durch Synodepräsident Lutz Fischer wurde die Sitzung 16.30 Uhr mit einem Dank für die Gastfreundschaft an die Kirchgemeinde Beinwil am See geschlossen.