Medienmitteilung – Die Synode wählte am 3. Juni Juristin und Kirchenratsmitglied Catherine Berger als neue Kirchenratspräsidentin für die Amtsperiode 2027-2030. Verbunden mit der personellen Entscheidung war eine Strukturentscheidung: Zukünftig werden die strategische und operative Ebene stärker getrennt. Auch die anderen fünf Kirchenratsmitglieder sowie die Mitglieder des Rekursgerichts wurden wiedergewählt. Die weiteren Geschäfte waren ebenfalls unumstritten und wurden meist diskussionslos angenommen.
Die Synode, das Parlament der Reformierten Kirche Aargau, wählte am 3. Juni ein neues Kirchenratspräsidium für die Amtsperiode 2027-2030. Von den 134 eingegangenen, gültigen Wahlzetteln entfielen 101 Stimmen auf Catherine Berger, 32 auf Martin Kuse. Mit der deutlichen Wahl der langjährigen Kirchenrätin Catherine Berger setzt die Synode auf Kontinuität. Der nichtgewählte Kandidat Martin Kuse stand für eine stärkere Verankerung an der Basis der Kirchgemeinden. Neben den beiden sehr unterschiedlichen Kandidaturen – Frau vs. Mann, Juristin vs. Pfarrer, langjähriges Kirchenratsmitglied vs. neue Impulse von der Basis – war die Wahl auch eine Strukturentscheidung: Die bisher gemeinsam geführten Ämter – Kirchenratspräsidium und Leitung der Landeskirchlichen Dienste – werden neu, unter dem Präsidium von Catherine Berger, getrennt geführt, während Martin Kuse beide Aufgaben übernommen hätte. Die Synode sprach sich somit auch für eine Trennung zwischen strategischer und operativer Ebene aus – ein Punkt, der für die Mehrheit der Synodalen in der Gesamtabwägung ausschlaggebend war.
Catherine Berger bedankte sich für die Wahl bei den Synodalen und auch bei Martin Kuse: Er sei jederzeit ein fairer Mitstreiter – kein Gegenkandidat – gewesen. Sie wolle das neue Amt mit Herz, Hand und Verstand anpacken. Martin Kuse zeigte sich über die Deutlichkeit des Resultats erleichtert: Der Leistungsausweis spreche für Catherine Berger. Er selber werde auf andere Weise an der Kirche mitbauen, denn er glaube an die Kraft des Evangeliums und an eine Kirche, die dies zum Leuchten bringe.
Auch die anderen fünf Kirchenratsmitglieder wurden im ersten Wahlgang klar wiedergewählt. Die Wahl für den verbleibenden sechsten Sitz im Kirchenrat wurde auf die November-Synode verschoben. Ebenso wurden alle Mitglieder des Rekursgerichts wiedergewählt.
Auch die weiteren Geschäfte waren unumstritten und wurden von den Synodalen meist diskussionslos und mit nur vereinzelten Gegenstimmen angenommen: Jahresrechnung 2025, Besoldungsindex 2027 sowie Anhebung der Mietpreise für Pfarrhäuser und Pfarrwohnungen wurden genehmigt. Dem Verkauf von zwei Liegenschaften der Landeskirche wurde zugestimmt. Die Vereinheitlichung von Krankentaggeld- und Unfallversicherung in den Kirchgemeinden sowie die Änderungen bei der Archivierung wurden gutgeheissen.
Ebenso diskussionslos und mit nur wenigen Gegenstimmen wurden die Änderungen beim passiven Wahlrecht für ehrenamtliche Behörden bewilligt. Damit können sich stimmberechtigte Mitglieder der Reformierten Kirche Aargau ab der neuen Amtsperiode in allen Kirchgemeinden der Reformierten Kirche Aargau in die Kirchenpflege, die Synode oder die Rechnungsprüfungskommission wählen lassen. Diese Änderung trägt den heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen und der höheren Mobilität der Menschen Rechnung und kann die Kirchgemeinden bei der Suche nach geeigneten Behördenmitgliedern entlasten.
Beim Traktandum Jahresbericht wurde das «Aargauer Kirchenfest 2025» mehrfach hervorgehoben und in einer Motion gefordert, zukünftig einmal pro Amtsperiode ein kantonales Kirchenfest zu feiern. Der Kirchenrat nahm diese Motion erfreut entgegen.
Mit ihren weitgehend einhelligen Entscheiden in allen Traktanden und der klaren Präsidiumswahl hat die Synode ihr Vertrauen in den Kirchenrat bekräftigt und damit auch grundsätzliche Zustimmung zum eingeschlagenen Kurs im Kirchenreformprozess ausgedrückt.
Fotos der Synode auf FlickrIhre Ansprechpersonen
- Claudia Daniel-Siebenmann
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