Sozialplanung weist in die richtige Richtung

Stellungnahme Sozialrat und Aargauer Landeskirchen zur Sozialplanung des Kantons Aargau

Veröffentlicht am 2. Juli 2014

Mit den Hauptstossrichtungen der Sozialplanung stimmen die Organisationen weitgehend überein. Gezielt soll auf den neuen Grundansatz „Capability “ hingearbeitet werden. Damit ist gemeint, dass Menschen durch geeignete materielle und immaterielle Unterstützung in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbstbestimmt, in eigener Verantwortung zu führen. Das Netzwerk Sozialer Aargau stimmt diesem Ansatz zu, warnt aber davor, bereits bei dessen Einführung auf finanzielle Einsparungen zu spekulieren.

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Unter Leitung der Präsidentin des Sozialrats, Margrit Bührer (re.) geben Landeskirchen und Sozialrat im Rahme des Netzwerks Sozialer Aargau am 2. Juli eine Pressekonferenz in Aarau, v.li.: Kurt Brand (Caritas), Christoph Weber-Berg (Präsident Reformierte Landeskirche), Luc Humbel (Präsident Röm.-Kath. Landeskirche), Ernst Blust (Präsident Christkatholische Landeskirche) Frank Worbs

Armutsbekämpfung, Bildung, Beratung und Unterstützung bedeuten vorerst einmal Ressourcen im nötigen Ausmass am richtigen Ort zur Verfügung
stellen. Zudem werden auch mit bester Unterstützung nie alle Menschen zu einem autonomen, selbstbestimmten Leben hin geführt werden können.
Ihren Bedürfnissen trägt die Sozialplanung kaum Rechnung.

Unter der Federführung des Sozialrates der Aargauer Landeskirchen befassten sich Vertreterinnen und Vertreter von 16 aargauischen Nonprofit-Organisationen und der Landeskirchen in verschiedenen Fachgruppen intensiv mit der Anhörung zur Sozialplanung des Departementes Gesundheit und Soziales. Inzwischen liegt die ausführliche und differenzierte Stellungnahme vor und geht als gemeinsame Antwort an das DGS.

Eine zentrale Forderung in der Anhörungsantwort des Netzwerk Sozialer Aargau ist die Ablösung der Elternschaftsbeihilfen, z. B. durch Familien- Ergänzungsleistungen. Haushalte mit Kindern und Einelternfamilien sind überdurchschnittlich von Armut gefährdet. Für sie könnte dieses Instrument spezifische Unterstützung ermöglichen. Die Pflege und Betreuung Angehöriger kann in der gleichen Art sinnvoll und leistungsbezogen abgegolten werden.

Das Netzwerk sozialer Aargau anerkennt die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit für das Individuum. Das Ziel, dass möglichst viele Haushalte ihre Ausgaben mit dem Erwerbseinkommen decken können, ist unbestritten. Wem dies nicht gelingt, braucht weitergehende Unterstützung, beispielsweise in dafür geplanten Tagesstrukturen, an Teillohnarbeitsplätzen.

Aus- und Weiterbildung darf sich nicht auf die berufliche Entwicklung allein beschränken. Ganzheitliche Bildung umfasst auch Persönlichkeitsbildung, die Befähigung Alltagssituationen und Brüche in der Biografie zu bewältigen. Lebensphasen mit einer besonderen Herausforderung können vorübergehend zu grossen Belastungen führen, die sich mit geeigneten Massnahmen leichter überwinden lassen.

Die Alterung der Gesellschaft und die Veränderungen in den Familienstrukturen werden in Zukunft zu den grossen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören. Die Sozialplanung muss diese Tendenzen verstärkt aufnehmen und Lösungswege aufzeigen: z. B. Förderung geeigneter Wohnformen mit einer guten Durchmischung verschiedener Altersgruppen, Anerkennung – auch finanzielle – für die Übernahme von Pflege- und Betreuungsaufgaben in Familie und Nachbarschaft. Weiter ist eine Steigerung der Attraktivität in Pflege und Betreuung für
Berufsleute und Freiwillige anzustreben.

Das Netzwerk Sozialer Aargau betont in seiner Stellungnahme auch die Wichtigkeit der Professionalität im Sozialwesen. Gemeinden können bei
anspruchsvollen „Fällen“ in der Sozialhilfe an Grenzen stossen. Die aus der Strategie abgeleiteten Massnahmen müssen zur flächendeckenden
Professionalisierung hinführen.

Der Capability-Ansatz muss auf allen Ebenen einfliessen. Aufgabe des Kantons, ist die zielführende und verhältnismässige Steuerung, Koordination und Qualitätskontrolle der bedarfsgerechten Unterstützung für alle Bürgerinnen und Bürger sein. Der Kanton darf und soll sich wo immer möglich aus der operativen Ebene heraushalten. Im Sinne der Rollentransparenz vergibt er Aufträge zur Umsetzung der Strategie kompetenten Leistungserbringern, z. B. Nichtregierungs-Organisationen, Fachstellen. Sie vermögen Leistungen bei einwandfreier Qualität, kostengünstig und unabhängig zu erbringen.

Die Mitglieder des Netzwerks Sozialer Aargau wünschen sich vom Kanton, bei der Ausarbeitung der Massnahmen zur Sozialplanung, verbindlich als
Partner einbezogen zu werden. Gerne bringen sie ihre Fachkompetenz ein, denn auch sie sehen im Capability-Ansatz eine tragfähige Basis für die von ihnen angestrebte gute gesellschaftliche Entwicklung.

ria / F. Worbs