Die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau hat an ihrer letzten Sitzung in der laufenden Amtsperiode am Mittwoch im Grossratssaal in Aarau den Ausbau der Diakonischen Arbeit und die Grundsätze für die ordinierten Dienste der Kirchgemeinden diskutiert. Das Budget 2003 und ein Kredit zum 500-Jahr-Jubiläum von Heinrich Bullinger wurden ohne Änderungen bewilligt. Zum Abschluss verabschiedete sie Kirchenratspräsident Paul Jäggi und Vizepräsidentin Ursula Bezzola.
Das neue Diakoniekonzept, das von der Synode mit grosser Zustimmung zur Kenntnis genommen wurde, sieht eine neue Aufteilung der diakonischen Arbeit auf kantonaler Ebene vor. Gleichzeitig wird die Arbeit um ca. 20 % ausgeweitet. Die bisher mit 90 % dotierte Fachstelle Diakonie der Landeskirche, die auf 70 % reduziert wird, erarbeitet Grundlagen zu diakonischen und sozialethischen Themen zuhanden des Kirchenrats und der Gemeinden und stellt die Vernetzung aller Stellen sicher. Neu kommt die Zusammenarbeit mit der HEKS-Regionalstelle Aargau/ Solothurn durch eine Leistungsvereinbarung dazu. HEKS-Diakonie entwickelt mit einem Aufwand von ca. 40 % diakonische Projekte speziell für die Kirchgemeinden, die fast die gesamte diakonische Arbeit auf lokaler Ebene leisten, und begleitet sie bei der Umsetzung. Der Auftrag wird vorläufig mit Fr. 80'000.- pro Jahr abgegolten.
Budget ohne Änderungen einstimmig bewilligt
Nach ausführlicher Diskussion über einige Budgetposten, insbesondere über die Erhöhung der oben beschriebenen Aufwändungen für Diakonie durch den Leistungsauftrag an HEKS Aargau/Solothurn, wurde das ausgeglichene Budget 2003 einstimmig genehmigt. Es beruht bei einem Gesamtaufwand von Fr. 10'275'200.- auf einem von 2,5 auf 2,4 % reduzierten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden. Damit löst der Kirchenrat sein Versprechen von der Synode im November 2000 ein und nimmt den 2001 erhöhten Zentralkassenbeitrag 2003 wieder um 0,1 % zurück. Die verringerten Einnahmen erfordern Einsparungen bei den Ausgaben um Fr. 464'300.- gegenüber dem Budget 2002.
Im Heimgarten Brugg wurden in diesem und im letzten Jahr umfangreiche Umbau- und Renovationsarbeiten ausgeführt, die insgesamt Fr. 2'276'389.- gekostet haben. Das ergibt eine Kreditunterschreitung um Fr. 18'610.60.-. Die Kosten werden zum grossen Teil durch Subventionen staatlicher Stellen finanziert. Die Synode hatte 1998 einen Zuschuss von Fr. 100'000.- bewilligt und genehmigte jetzt die erfreuliche Kreditabrechnung einstimmig.
Beitrag zum 500. Geburtstag von Heinrich Bullinger
Am 18. Juli 2004 jährt sich zum 500. Mal der Geburtstag des Reformators und Humanisten Heinrich Bullingers, eines der bedeutendsten Schweizer des 16. Jahrhunderts, der in Bremgarten aufgewachsen ist. Zahlreiche Aktivitäten werden 2004 sein Leben und Werk der Öffentlichkeit näher bringen. Nach kurzer Diskussion darüber, wie sinnvoll eine Ausstellung und vor allem in Zürich ist, bewilligte die Synode einen Aargauer Beitrag von Fr. 60'000.- an die Kosten von Fr. 300‘000.- für eine Ausstellung im Zürcher Grossmünster über Leben und Werk Bullingers und das 16. Jahrhundert. Eine kleine Wanderausstellung soll bei einer Auftaktveranstaltung in Bremgarten, bei der eine Strasse seinen Namen erhalten soll und eventuell in weiteren Aargauer Orten gezeigt werden. Für Festakte und öffentliche Aktivitäten stellte die Synode weitere Fr. 12'000.- zur Verfügung.
Grundsätze für die Dienstreglemente der ordinierten Dienste
Am meisten Raum nahmen die Diskussionen über die Grundsätze für die neu zu schaffenden Dienstreglemente der ordinierten Dienste in den Kirchgemeinden ein. Für ihren Dienst ordiniert werden im Aargau die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Wochen zum ersten Mal gemeinsam für die Amtszeit 2003 – 2006 an den Urnen der Kirchgemeinden gewählt werden.
Umstritten war vor allem das obligatorische Mitarbeitergespräch mit einer Qualifikation, die aber «nicht lohnwirksam sein» sollte. Der Synodale Martin Richner, Gemeinde Koblenz, lehnte das Ganze im Grundsatz ab, weil es eine Hierarchie mit Vorgesetzten und Untergebenen voraussetze, die nicht der partnerschaftlichen Gemeindeleitung in der Kirchenpflege entspreche. Zumal es «im Reich Gottes kein oben und kein unten» gebe. Schliesslich blieb zwar der Begriff «Mitarbeitergespräch» stehen, es wird allerdings nicht mehr von Qualifikation gesprochen.
Bei der Festlegung der Arbeitszeit für ein volles Amt auf 42 Stunden pro Woche und der Frage, wie viele Überstunden unentgeltlich zu leisten seien, zog der Kirchenrat nach schwieriger Diskussion seine Anträge zurück. Danach einigte sich die Synode wieder auf klare Regelungen: Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen, die zu den Grundaufgaben des Amtes gehören und eine Anstellung von 100 % nicht übersteigen sollen, gehören künftig der Kirchgemeinde, nicht mehr der Person, die die Leistung erbringt. Für Tätigkeiten ausserhalb der Kirchgemeinde für regionale oder kantonale, kirchliche oder soziale Institutionen dürfen die ordinierten Dienste 5 bis 10 % ihrer Zeit einsetzen.
Die Wohnsitzpflicht in der Kirchgemeinde soll neu für Pfarrpersonen und Diakonische Mitarbeitende einheitlich geregelt werden – wie genau ist aber noch umstritten. Etwas unklar und schwankend zwischen einer Pflicht ab 50 oder erst ab 80 % Anstellung, liess man zum Schluss mit 50 % und der expliziten Möglichkeit von Ausnahmen in der Kompetenz der Kirchenpflegen wieder alles offen. Die auf diesen Grundlagen ausgearbeiteten Reglemente sollen auf ausdrücklichen Wunsch der Synode möglichst bald vorgelegt werden.
Teuerungsanpassung und eine Reglement für die Landeskirchlichen Dienste
Schon jetzt definitiv ist die beschlossene Teuerungsanpassung der vorgeschriebenen Minimalbesoldungen für Angestellte in den Kirchgemeinden im Pfarr- oder Diakonischen Amt, in der Katechetik und der Kirchenmusik. Sie werden 2003 um 0,6 % erhöht.
Schliesslich wurde das neue Dienst- und Lohnreglement für die Angestellen der landeskirchlichen Dienste mit einigen Änderungen, die doch Anlass zu Diskussionen gaben, verabschiedet. Es enthält keinen automatischen Teuerungsausgleich und keine Dienstalterszulagen mehr, sondern basiert auf einer leistungsabhängigen Lohnskala mit verschiedenen Lohnklassen, in denen die Mitarbeitenden aufgrund ihrer Qualifikationen abgestufte Lohnerhöhungen erhalten.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verschob das Synodepräsidium die Vorlage zur Übernahme von Seelsorgestellen in regionalen Krankenheimen im Aargau durch die Zentralkasse der Landeskirche auf die nächste, die konstituierende Synodesitzung in der neuen Amtsperiode, im Januar 2003.
Zum Schluss wurden Kirchenratspräsident Paul Jäggi nach 16 Amtsjahren und 22 Jahren im Kirchenrat, Vizepräsidentin Ursula Bezzola nach 11 Amtsjahren und Franziska Zehnder, die eine Amtsperiode lang die Synode präsidiert hat, mit stehenden Ovationen von den Synodalen verabschiedet.