Medienmitteilung – Die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau wählte am 8. Juni in Rheinfelden Hans Rösch aus Schöftland in den Kirchenrat. Ausführlich diskutierte das Kirchenparlament das neue Dienst- und Lohnreglement für die ordinierten Angestellten in den Kirchgemeinden. Schliesslich wurde es mit wenigen Änderungen angenommen.
Die 165 anwesenden Synodalen wählten mit grosser Mehrheit Hans Rösch aus Schöftland, 61 Jahre, in den Kirchenrat, die siebenköpfige Exekutive der Reformierten Landeskirche. Seine Kandidatur wurde von den Fraktionen «Kirche und Welt» und «Lebendige Kirche» unterstützt. Hans Rösch ist diplomierter Buchhalter/Controller und Wirtschaftsprüfer und seit einigen Jahren Mitglied der Geschäftsleitung der BDO Visura in Aarau. Er ersetzt Kirchenrat Daniel Strebel, Dossier Finanzen, der Ende Juni 2005 zurücktritt. Der von der Evangelisch-Reformatorischen Fraktion aufgestellte Gegenkandidat Paul Bhend, Präsident der Kirchgemeinde Oftringen, erhielt 60 Stimmen.
Die Jahresrechnungen 2004 der Zentralkasse der Landeskirche, des Tagungshauses Rügel und der Heimgärten Aarau und Brugg wurden ohne Gegenstimme abgenommen. Die Rechnung der Zentralkasse schliesst bei einem Gesamtaufwand von 11 311 811 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 265 912 Franken ab, der dem Eigenkapital gutgeschrieben wird. Aufgrund des Ertragsüberschusses stimmte die Synode diskussionslos den vom Kirchenrat beantragten Nachtragskrediten im Umfang von 90 000 Franken zu Lasten der Rechnung 2005 zu. Um 50 000 Franken wird der Fonds für Soforthilfe aufgestockt, je 10 000 Franken erhalten die drei offiziellen Kirchlichen Hilfswerke: Brot für alle, HEKS und Mission 21. 10 000 Franken erhält der Pastorationsfonds der reformierten Kirchgemeinde Locarno.
Dienst- und Besoldungsreglement für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die ordinierten und an der Urne gewählten Angestellten der Kirchgemeinden - das sind in der Aargauer Landeskirche Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - erhalten zum ersten Mal ein gemeinsames Dienst- und Besoldungsreglement. Es regelt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Pflichten der beiden Dienste, klärt aber auch ihre Rechte und die Rahmenbedingungen ihrer Anstellung.
Dazu gehören ein obligatorischer Funktionsbeschrieb und ein jährliches Mitarbeitergespräch, das aber nicht lohnwirksam ist. Die Arbeitszeit für ein volles Amt wird auf 42 Stunden pro Woche festgelegt und die Frage der Kompensation von Überstunden geklärt. Geregelt werden ausserdem Nebentätigkeiten sowie die Mitarbeit eines Partners oder Partnerin in der Gemeinde. Die Pflicht, in der Kirchgemeinde respektive in der Pfarrwohnung zu wohnen, gilt neu für beide Dienste einheitlich ab 50 Stellenprozenten. Ausnahmen kann die Kirchenpflege beschliessen.
Auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission nahm die Synode drei Änderungen auf: «kantonale oder regionale kirchliche Tätigkeiten» und die Leitung eines Praktikums oder Mentorats für Studierende dürfen von ordinierten Angestellten erst «nach Absprache mit der Kirchenpflege» übernommen werden. Nach einer fristgerechten Nichtwiederwahl eines ordinierten Angestellten soll das Dienstverhältnis mit dem Schluss der Amtsperiode und nicht erst nach einer Abzugsfrist von drei Monaten enden.
Ausserdem wurde das vom Kirchenrat vorgelegte revidierte Spesenreglement verabschiedet und Bericht und Antwort zu den Motionen zur Förderung der Familien und der Schlussbericht des Bullingerjubiläums 2004 zur Kenntnis genommen. Eine Überprüfung der Verkleinerung der Synode, die mit 200 Mitgliedern im verkleinerten Grossratssaal in Aarau kaum noch Platz finden wird, wurde von den Synodalen schon in der Eintrittsdebatte mit grossem Mehr abgelehnt.