Eine Motion, die der reformierten Landeskirche "ein apolitisches Verhalten" und "Schweigen zu politischen Themen" auferlegen wollte, wurde am 6. Juni von der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau entschieden abgelehnt. Neben der Genehmigung der mit einem Überschuss abschliessenden Jahresrechnung regelten die Synodalen in Wohlen die Entschädigung der Organistinnen und Organisten einheitlich und genehmigten im dritten Anlauf die partnerschaftliche Gemeindeleitung in den Kirchenpflegen.
Die Motion von Heinz Stoehr, Synodaler aus Erlinsbach, forderte den Kirchenrat auf, "eine Richtlinie auszuarbeiten, an die sich alle Organe der reformierten Aargauer Landeskirche im Zusammenhang mit politischen Äusserungen zu halten haben." Der Auftrag der Landeskirche sei primär seelsorgerisch und humanitär. Ihre Äusserungen sollten sich auf biblische Belange konzentrieren und die Gesamtheit der Meinungen ihrer Mitglieder widerspiegeln, führte der Synodale in der Diskussion aus.
Kirchenratspräsident Paul Jäggi wies die Motion klar zurück: "Die Motion ist mit der biblischen Botschaft als Grundlage unseres reformierten Glaubens nicht vereinbar und widerspricht dem Geist der Kirchenordnung unserer Landeskirche." Die Kirche habe ein prophetisches Amt in der Gesellschaft und müsse sich gezielt zu zentralen Fragen zu Wort melden. In der anschliessenden Diskussion unterstützten alle Votanten die Position des Kirchenrates. Vreni Stoll, Baden, erklärte: "es ist die Aufgabe der Kirche, sich zu politischen Fragen zu äussern, denn auch Jesus hat sich zu politischen Fragen geäussert." Die Motion wurde mit fast allen Stimmen gegen zwei befürwortende Stimmen abgelehnt.
Stimmrecht und Volkswahl der Diakonischen Mitarbeitenden
Die Partnerschaftliche Gemeindeleitung mit dem neuen Stimmrecht in der Kirchenpflege für die Diakonischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Amtes wegen und deren Volkswahl ist im dritten Anlauf von der Synode ohne grosse Änderungen angenommen worden. Die beiden ordinierten Dienste in den Kirchgemeinden, die Diakonischen und die Pfarrerinnen und Pfarrer sind damit einander gleichgestellt. Sie sollen zusammen mit den ehrenamtlichen Kirchenpflegemitgliedern künftig für eine gemeinsame Amtsperiode von vier Jahren an der Urne gewählt werden. Damit werden die Diakonischen Mitarbeitenden, die bisher von der Kirchenpflege angestellt wurden, neu vom Volk gewählt. Die Amtszeit der Pfarrämter wird von sechs auf vier Jahre verkürzt. Neuwahlen innerhalb der Amtsperiode können neuerdings auch für die Neubesetzung von Pfarrämtern künftig in der Kirchgemeindeversammlung statt an der Urne erfolgen.
Zu diskutieren gab lediglich die Möglichkeit, dass in grossen Kirchgemeinden mit mindestens drei Pfarrämtern oder drei Diakonischen Mitarbeitenden die beiden Dienste nur mit einer Delegation in der Kirchenpflege vertreten sein können, wenn die Kirchgemeindeversammlung das so beschliesst. Dadurch soll die Grösse der Kirchenpflegen in einem überschaubaren und handlungsfähigen Rahmen bleiben.
Die vom Synodalen und Dekan Urs Zimmermann gewünschte Vorgabe für die Delegierten in der Kirchenpflege: "bei Abstimmungen vertreten die Delegationen die Mehrheitsmeinungen ihrer Dienste" wurde abgelehnt. Die Meinungsbildung soll zwar unter allen Mitarbeitenden geschehen, aber der oder die Delegierte darf in der Kirchenpflege ihre persönliche Meinung vertreten. Die anderen Mitarbeitenden können jedoch Anträge stellen und die Akten einsehen.
Neues Handbuch für Kirchenpflegen
Die Synode hat ausserdem der Erarbeitung eines Handbuchs für Kirchenpflegen zugestimmt, das wie bereits jetzt viele andere Dokumente und Rechtstexte auch auf dem Internet abrufbar sein soll. Angesichts der gestiegenen Ansprüche und Belastungen in den Kirchenpflegen und den vermehrten Wechseln soll der Gemeindeleitung ab 2003 ein Nachschlagewerk für alle wichtigen Geschäfte und Aufgaben zur Verfügung stehen. Zusammen mit dem Handbuch wurde ein Konzept für ein auf vier Jahre angelegtes Weiterbildungsprogramm für Kirchenpflegemitglieder vorgestellt. Handbuch und Kirchenpflegeweiterbildung sollen die Kompetenz der ehrenamtlichen Leitung der Kirchgemeinden stärken und damit gewisse Konflikte in den Kirchgemeinden schon im Ansatz lösen.
Die Kirchenmusikerinnen und –musiker im Kanton Aargau werden in Zukunft nach einem neuen Reglement einheitlich für ihre Orgeldienste entlöhnt. Bisher war die Entschädigung für die musikalische Begleitung der Gottesdienste in das Ermessen der Kirchenpflegen gestellt und dementsprechend unterschiedlich hoch.
Die Synode hat die erfreuliche Jahresrechnung 2000 ohne Gegenstimme genehmigt. Sie schliesst bei einem Gesamtumfang von 10'169'198 Franken mit einem unerwarteten Überschuss von 19'978 Franken, nachdem 1999 ein Verlust von 131'731 Franken ausgewiesen werden musste. Der Beamtenstatus im landeskirchlichen Betrieb wurde diskussionslos abgeschafft. In die Geschäftsprüfungskommission der Landeskirche wählte die Synode Hans Gautschi-Frey aus Burg als Nachfolger von Brigitte Huwiler.
Im Rahmen eines Gottesdienstes in der reformierten Kirche Wohlen zu Beginn der Synode setzte Kirchenrat Hans-Peter Mauch die Seelsorgerin für Menschen mit Behinderungen, Madeleine Dössegger aus Seon, in ihr Amt ein.