Die Erneuerungswahlen für das Kirchenratspräsidium und den Kirchenrat werden bereits an der nächsten Synodesitzung im Juni 2002 stattfinden, der vorletzten der laufenden Amtsperiode. Das Budget 2002 wurde ohne Änderungen fast einstimmig bewilligt. Und die Aargauer Landeskirche hat im nächsten Jahr zwei neue Kirchgemeinden. Das sind die wichtigsten Beschlüsse der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau, die am Mittwoch im Grossratssaal in Aarau tagte.
Beim vorgezogenen Zeitpunkt der Neuwahl des vollamtlichen Kirchenratspräsidiums folgte die Synode dem Antrag des Kirchenrates und führt die Wahl bereits ein halbes Jahr vor dem Beginn der neuen Amtsperiode im Juni 2002 durch. Damit soll dem oder der neu gewählten Kandidaten oder Kandidatin eine reguläre Kündigung der alten Stelle und das sorgfältige Einarbeiten in die neue Aufgabe ermöglicht werden.
Allerdings wurden auch deutliche Bedenken geäussert, die in einige Änderungen der Wahlvorlage mündeten: Hans-Peter Tschanz, Oberrohrdorf, beantragte auf den neuen Wahlmodus gar nicht einzutreten. Der Kirchenrat sei auch mit dem vollamtlichen Präsidium weiterhin eine Kollegialbehörde, die nach den geltenden Regeln der Kirchenordnung als Ganzes zu Beginn der neuen Amtsperiode von den neuen Synodalen gewählt werden müsse. Der neue Präsident oder die Präsidentin müssten wie bisher aus der Mitte des neu gewählten Kirchenrats gewählt werden. Der Antrag auf Nichteintreten wurde zwar abgelehnt, die Bedenken gegen dieses Herausheben des Kirchenratspräsidiums aus dem Kollegium durch die separate Wahl führten allerdings dazu, dass die Synode den Vorschlag des Kirchenrates abänderte. Dieser wollte die übrigen Mitglieder wie bisher erst am Anfang der neuen Amtsperiode wählen lassen. Nun wird der gesamte Kirchenrat an der jeweils vorletzten Synodesitzung einer Amtsperiode gewählt, die übrigen Mitglieder allerdings erst, nachdem das Präsidium besetzt ist.
Auch bei der umstrittenen politischen Frage, ob die Kandidatinnen und Kandidaten für Kirchenrat und Präsidium im Aargau wohnen müssten, folgten die Synodalen dem Wunsch des Kirchenrates nicht und öffneten die Kantonsgrenzen für Bewerbungen von stimmberechtigten Mitgliedern aus allen reformierten Landeskirchen der Schweiz. In einem Grusswort hatte der Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Pfarrer Thomas Wipf, kurz zuvor noch die Bedeutung des Aargaus für die Reformierten Kirchen in der Schweiz herausgestrichen. Damit darf man auf den Wahlkampf für das Kirchenratspräsidium im nächsten Jahr gespannt sein.
Budget ohne Änderungen bewilligt
Nachdem einige Änderungsanträge vor allem bei den Beiträgen für soziale und kirchliche Werke klar abgelehnt wurden, bewilligte die Synode den vorgelegten Voranschlag der Zentralkasse für 2002 fast einstimmig. Das ausgeglichene Budget sieht bei einem gleich bleibenden Zentralkassenbeitrag der Gemeinden von 2,5 % einen Gesamtaufwand von SFr. 10'739'500 vor. Das sind 2,3 % mehr als im Budget 2001. Für die Besoldungen der landeskirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Minimalbesoldungen der Angestellten in den Kirchgemeinden bewilligte die Synode einen Teuerungsausgleich von 1,8 % im Jahr 2002.
Die Kirchenordnung wird dahingehend geändert, dass das Rekursgericht, die juristische Beschwerdeinstanz der Landeskirche, ab der neuen Amtsperiode aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern bestehen wird. In der Übergangszeit soll sie auch mit mindestens fünf anwesenden Mitgliedern der sieben gewählten beschlussfähig sein. Die Neuregelung ist dringend nötig, weil aus diesem Grund ein Entscheid des Rekursgerichtes vom Bundesgericht aufgehoben wurde und weil mit Dr. Rudolf Rohr vor kurzem ein prominentes Mitglied der Kommission gestorben ist und noch nicht ersetzt werden konnte.
Segen und Leitbild
Die Synode hat dem Vorschlag des Kirchenrates zugestimmt, die Beiträge an die kirchlichen Hilfswerke auf mindestens fünf Prozent des Zentralkassenbeitrags der Kirchgemeinden festzulegen und künftig über das Gesamtbudget und nicht mehr durch Einzug eines Pflichtbeitrags in den Gemeinden zu finanzieren.
Mit einem aufmunternden Applaus hat die Synode die Errichtung von zwei neuen Kirchgemeinden beschlossen, die durch die Ausgliederung des Gemeindeteils Kelleramt aus der Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen und die Erhebung der Kirchgenossenschaft Wegenstettertal zur Kirchgemeinde entstehen. Die Landeskirche umfasst damit 75 Kirchgemeinden.
Zu den geistig anregenden Geschäften gehörten das neue Leitbild und die Ergänzung der Kirchenordnung mit einem Segnungsartikel, der «gottesdienstliche Feiern zu besonderen Lebenssituationen und -übergängen, sofern die Pfarrerin oder der Pfarrer und die Kirchenpflege ihre Zustimmung zu der Feier erteilen» vorsieht. Die Vorlage regte eine Diskussion über das Segensverständnis in der reformierten Kirche an, die grundsätzlich nur Menschen nie aber Dinge wie Häuser oder Maschinen segnet. Kurz vor der Mittagspause präsentierte die Leiterin des Projektes Kirche 2002, Pfarrerin Claudia Bandixen die definitive Fassung des Leitbilds der Landeskirche und eines Entwurfs von zehn Sätzen, die so kurz wie möglich sagen sollen, was reformierte Kirche in der heutigen Zeit kennzeichnet, wie sie lebt und für was sie sich einsetzt.