Bericht von der Synode am 5. Juni 2019 in Aarau

Synode beschliesst Einführung einer Mitgliederverwaltung und lehnt Unterstützung für Konzernverantwortungsinitative ab

Veröffentlicht am 5. Juni 2019

Medienmitteilung – Die Synode hat an ihrer Sitzung am 5. Juni in Aarau neun Geschäfte weitgehend einig mit den Anträgen des Kirchenrats entschieden und zum Schluss ein Postulat zum Beitritt der Landeskirche zur Plattform "Kirche für Konzernverantwortungsinitiative" abgelehnt. Die 135 Synodalen unter Leitung des Synodepräsidenten Lucien Baumgaertner beschlossen die Einführung einer gemeinsamen Datenbank zur Verwaltung der Mitglieder der Kirchgemeinden und ein neues Arbeitszeitmodell für die ordinierten Dienste.

Synode
Die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau tagt am 5. Juni 2019 im Grossratssaal in Aarau Frank Worbs

Kontrovers und hitzig wurde vor allem die in ein Postulat umgewandelte Motion von Andreas Burckardt zum Beitritt der Landeskirche zur Plattform "Kirche für Konzernverantwortungsinitiative“ diskutiert. Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg brachte in seiner Antwort seine klare Unterstützung für die Anliegen der 2016 auch von kirchlichen Hilfswerken eingereichte Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» zum Ausdruck. Er äusserte aber auch Bedenken, ob die vorgeschlagenen rechtlichen Instrumente der richtige Weg zur Umsetzung dieser Anliegen seien. Der Kirchenrat wolle, so Weber-Berg, dass die Synode inhaltlich über die Initiative diskutiere und lehne das Postulat deshalb ab. Damit war automatisch die Diskussion über die Überweisung des Postulats eröffnet, die dann von 10 Synodalen intensiv genutzt wurde.

Die einen stellten die Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative in den Mittelpunkt und betonten, dass die Kirche sich für die Menschenrechte und den Umweltschutz auch in anderen Ländern einsetzen müsse und dass unverantwortlich handelnde Unternehmen für ihre Vergehen in anderen Ländern auch in der Schweiz zur Verantwortung gezogen werden müssten. Die Kirche gelte in der Gesellschaft immer noch als „Gewissen der Nation“, so der Postulant Andreas Burckhardt und müsse „sich für die einsetzen, die keine Stimme haben“, so Doris Lüscher. Im Namen der Fraktion Kirche und Welt unterstützte Hans-Peter Tschanz das Postulat und forderte die Synode auf, sich in dieser Frage politisch zu engagieren. Auch andere Synodale fanden, dass die Kirche oft zu wenig mutig Position beziehe und hier gefordert sei.

Auf der anderen Seite formierte sich aber auch deutlicher Widerstand gegen das Postulat, einerseits gegen die sehr heiklen rechtlichen Massnahmen, die die Konzernverantwortungsinitiative vorschlägt und deren Konsequenzen auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz noch niemand absehen könne, wie unter anderen Helga Kropf betonte. Der Synodale Reinhold Lückhardt verwahrte sich gegen die pauschale Verurteilung von Unternehmen und einen Schweizer Alleingang mit Weltverbesserungsanspruch und kritisierte in der Begründung des Postulats marxistische Begriffe wie „Götze Kapital“. Roland Frauchiger, EVP-Grossrat, äusserte sich generell gegen die Behandlung von politischen Themen und Stellungnahmen in einer Synode. Jede Synodale, jedes Kirchenmitglied könne und solle sich selbst und individuell politisch betätigen. Dazu könne er oder sie sich in einer Partei engagieren. Die Kirche selbst aber solle sich nicht zu politischen Themen äussern.
In der zunehmend hitzigeren Debatte wurden sogar Vorwürfe wie Linkspopulismus und Rechtspopulismus ausgeteilt. Nach der halbstündigen Diskussion ergab die Abstimmung dann ein eindeutiges Bild: Mit 75 zu 39 Stimmen wurde die Überweisung des Postulats abgelehnt.

Viele Geschäfte ohne Diskussion genehmigt

Bei allen anderen Geschäften wurde weitaus weniger bis gar nicht diskutiert. Fast immer folgte die Synode den Anträgen des Kirchenrats. So bleibt der Besoldungsindex für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden 2020 unverändert. Ebenso der Betrag für die Anrechnung der Nutzung des Pfarrhauses, der alle fünf Jahre überprüft wird, an den Lohn der Pfarrerinnen und Pfarrer. Ein Verpflichtungskredit von total 120 000 Franken, verteilt über drei Jahre, zur Mitfinanzierung einer Assistenzstelle am Lehrstuhl für Aussereuropäisches Christentum der Theologischen Fakultät der Universität Basel wurde genauso bewilligt wie die Teilrevision des Reglements der Heimgärten Aargau, das die Voraussetzungen für die gemeinsame Geschäftsleitung neu regelt.

Neues Arbeitszeitmodell mit Jahresarbeitszeit

Sogar das neue Arbeitszeitmodell für die Pfarrerinnen und Pfarrer und die Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, das von Kirchenrätin Catherine Berger vorgestellt wurde, ergab nur eine kritische Nachfrage von Marc Zöllner wegen der wegfallenden zusätzliche Ferienwoche zur Kompensation der Einsätze an den fünf gesetzlichen Feiertagen. Das neue Arbeitszeitmodell geht nicht mehr von einer Wochenarbeitszeit sondern von einer Jahresarbeitszeit aus und trägt so den starken Schwankungen der Arbeitsbelastung im Jahreslauf besser Rechnung. Da die Arbeitsleistung der ordinierten Dienste auf Vertrauen gründet, ist die Arbeitszeiterfassung grundsätzlich freiwillig und kann von der Kirchenpflege nur in vier definierten Situationen angeordnet werden.
Nachdem klargestellt wurde, dass die Feiertage auch weiterhin – aber in unterschiedlichen Formen – kompensiert werden könnten, nahm die Synode die Teilrevision des Dienst- und Lohnreglements für die ordinierten Dienste mit wenigen Gegenstimmen an.

Gemeinsame Mitgliederverwaltung mit wichtiger Korrektur beschlossen

Nur bei einem Geschäft gab es schon eine Eintretensdebatte und einen Rückweisungsantrag, der aber mit 84:36 Stimmen abgelehnt wurde. Der Kirchenrat will zusammen mit sieben weiteren Landeskirchen eine Software zur Verwaltung aller Mitglieder der Kirchgemeinden einführen. Dafür wurde das Programm «KiKartei» der Firma KW-Soft in Kleindöttingen in einem öffentlichen Submissionsverfahren ausgewählt und soll nun in allen reformierten Aargauer Kirchgemeinden installiert werden. Damit sollen alle reformierten Kirchenmitglieder in einer gemeinsamen Datenbank verwaltet werden. Sie bezieht ihre Adressdaten und Mutationen von der kantonalen Einwohnerplattform des Kantons Aargau. Der Datenaustausch mit den politischen Gemeinden wäre nicht mehr nötig.

Für die Geschäftsprüfungskommission empfahl Birgit Wintzer Zustimmung zu der gemeinsamen Mitgliederdatenbank, weil die vielen Vorteile deutlich seien. Bedenken habe die GPK nur, ob die veranschlagten Kosten eingehalten werden könnten. Kirchenrat Beat Maurer erklärte ausführlich die Vorteile der neuen Datenbank in der Praxis aus Sicht der Kirchgemeinden und der kirchlichen Mitarbeitenden und betonte die seriösen Abklärungen während vier Jahren von acht Landeskirchen zusammen mit einem erfahrenen Organisations- und Prozessberater.

In der Diskussion wurden dann viele Fragen zum Thema Zuverlässigkeit, Sicherheit, Aufwand und Kosten für die Kirchgemeinden, Leistungsfähigkeit der Datenbank, Austausch von Daten und Datenschutz etc. gestellt, die der Kirchenrat zum Teil beantwortete, zum Teil aber auch in diesem Detaillierungsgrad nicht diskutieren wollte. Vor allem der enge Zeitplan der Umstellung auf die neue Datenbank bis Ende 2020 erschien vielen Synodalen zu knapp. Deshalb stellte Roland Frauchiger den Antrag, dass der Kirchenrat die offenen Fragen nicht wie vorgeschlagen selbstständig in einer Verordnung regeln könne, sondern dass der Kirchenrat der Synode zum Betrieb der Datenbank, zum Umgang mit den Mitgliederdaten und den Datenschutz ein separates Reglement vorlegen müsse. Dieser Änderungsantrag wurde mit grosser Mehrheit angenommen.

Daraufhin stimmte die Synode mit nur wenigen Gegenstimmen der Einführung einer obligatorischen gemeinsamen Mitgliederverwaltung mit der entsprechenden Ergänzung der Kirchenordnung zu und bewilligte einen Rahmenkredit von 121 000 Franken für die Einführung der Mitgliederverwaltung in den Kirchgemeinden. Die Frist für die Umsetzung und die Kostenbeteiligung der Kirchgemeinden an den laufenden Kosten von jährlich 47 000 Franken wird aber erst im Rahmen der Beratung des Reglements diskutiert werden.

Rechnung 2018 und Wahlen

Die Synode genehmigte die Rechnung 2018 der Zentralkasse der Landeskirche, die mit einem Ertragsüberschuss von 84 990 Franken deutlich besser als budgetiert ausgefallen war. Veranschlagt war ein Aufwandsüberschuss von 237 359 Franken. Ausserdem wählte die Synode die beiden Synodalen Andrea Giger aus Möhlin und Reinhold Lückhardt aus Dürrenäsch im ersten Wahlgang in die Herausgeberkommission der Zeitung reformiert. Aargau.

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Informationsdienst