Medienmitteilung – Die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau hat am 7. Juni 2017 in Bözberg ein neues System für den Finanzausgleich der Kirchgemeinden beschlossen, das vor allem finanzschwache Kirchgemeinden stärken soll. Die 157 Mitglieder des reformierten Kirchenparlaments genehmigten neben dem revidierten Finanzausgleich auch alle weiteren Vorlagen des Kirchenrats, das neue Personalrecht für die Landeskirchlichen Dienste und die positiv abschliessende Jahresrechnung 2016.
Die Synode begann mit einem stimmungsvollen Gottesdienst in der bis auf den letzten Platz besetzten Kirche Bözberg, deren älteste Teile bis ins 11. Jahrhundert zurückgehen. Anschliessend wechselten die Synodalen in die Turnhalle Bözberg, die von der Kirchgemeinde für diesen Anlass perfekt eingerichtet worden war. Synodepräsident Roland Frauchiger eröffnete den geschäftlichen Teil der Sitzung mit der Inpflichtnahme von 12 neuen Synodalen. Nach der fast einstimmigen Wahl der ehemaligen Synodepräsidentin Silvia Kistler, Brugg, in die Schlichtungskommission der Landeskirche, ging es um die Rechnung 2016 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche, die mit einem Ertragsüberschuss von 87‘227 Franken abschloss.
Die Synode genehmigte die Rechnung einstimmig und wies den Ertragsüberschuss der Rückstellung «Ausgleich Zentralkassenbeitrag» zu. Lucien Baumgärtner, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), fand vor allem positive Worte für die Rechnung und die detaillierte Ausweisung von Budgetabweichungen. Nur beim ökumenischen Projekt «Lange Nacht der Kirchen im Aargau» seien deutliche Budgetüberschreitungen zu verzeichnen, die nicht auf Anhieb erkennbar seien und auf verschiedene Konten verteilt wurden. Kirchenrat Hans Rösch erklärte die Überschreitungen mit dem grossen Erfolg des Projekts, bei dem nicht nur 20 oder 30 Kirchgemeinden mitgemacht hatten, wie man erwartet hatte, sondern über 80.
Ausserdem wurden die Rechnungen der Heimgärten Aarau und Brugg, des Tagungshauses Rügel und der Zeitung «reformiert.» Aargau genehmigt. Aus den 53‘533 Franken Ertragsüberschuss der Zeitung «reformiert.» werden 51‘929 Franken den Aargauer Kirchgemeinden zurückvergütet.
Neues System für den Finanzausgleich überzeugte
Trotz eines Rückweisungsantrags hat die Synode mit nur fünf Gegenstimmen ein neues System für den Finanzausgleich der Aargauer Kirchgemeinden beschlossen und das teilrevidierte Reglement wie vom Kirchenrat vorgelegt verabschiedet. Martin Richner, Koblenz, hatte zu Beginn der Diskussion einen Antrag auf Nichteintreten gestellt, weil die Vorlage nur die Finanzkraft und nicht die Grösse der Kirchgemeinden berücksichtige. «Verlierer der neuen Regelung» seien vor allem sehr kleine Kirchgemeinden mit zwischen 400 und 1000 Mitgliedern. Er habe den Eindruck, dass die Vorlage implizit die Fusion von kleinen Kirchgemeinden zum Ziel habe, meinte Richner.
Christoph Jauslin hatte allerdings zuvor im Namen der GPK die Zustimmung zum neuen Modell des Finanzausgleichs signalisiert und nur bei den wegfallenden Baubeiträgen Bedenken angemeldet. Wenn der Kirchenrat – unabhängig vom Finanzausgleich – eine neue Regelung für die Baubeiträge der Kirchgemeinden ausarbeite, dann solle er auch andere Möglichkeiten zu deren Finanzierung bedenken, als nur die in der Vorlage angekündigte Erhöhung des Zentralkassenbeitrags, forderte Jauslin.
Kirchenrat Hans Rösch erläuterte die Revision des Finanzausgleichs. Sie sehe einen Systemwechsel bei der Berechnung der Beiträge vor, der Anreize für strukturelle Anpassungen setze und gleichzeitig den Kirchgemeinden möglichst viel Gestaltungsspielraum lasse. Im neuen Finanzausgleich sollen nur noch finanzschwache und nicht mehr generell defizitäre Kirchgemeinden unterstützt werden. Die «Finanzschwäche» wird im Verhältnis zur durchschnittlichen Steuerkraft aller Kirchgemeinden im Kanton Aargau bestimmt. Finanzstarke Kirchgemeinden, die Defizite ausweisen, erhalten keine Beiträge mehr. Die effektiv ausgezahlten Beiträge werden nach einem neuen Modell berechnet. Es wird neu die Finanzschwäche ausgeglichen und nicht mehr in jedem Fall das ganze Defizit. Die Autonomie der Kirchgemeinden werde dadurch nicht eingeschränkt, betonte Rösch. Wie sich die Kirchgemeinden der Aufgabe struktureller Anpassungen stellten, könnten sie selbst entscheiden. Die Synode folgte der Argumentation des Kirchenrats. In der kurzen Diskussion wurden keine Änderungsanträge gestellt.
Neues Personalrecht für die Landeskirchlichen Dienste
Auch die Gesamtrevision des Dienst- und Lohnreglements der auf kantonaler Ebene, in den Landeskirchlichen Diensten, angestellten Personen wurde ohne Änderungen angenommen. Geändert wurden vor allem Bestimmungen zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses, zum Funktionsbeschrieb und zur Arbeitszeit. Ursula Stocker lobte im Namen der GPK die sorgfältige Ausarbeitung und die breite Abstützung des neuen Reglements, bemerkte aber kritisch die eher arbeitsfreundlichen Regelungen zum Beispiel bei Ferien und vorzeitiger Pensionierung. Kirchenrätin Catherine Berger erläuterte einzelne Neuerungen im Quervergleich mit anderen Personalreglementen im Kanton Aargau. In der internen Vernehmlassung wurden die Veränderungen von den Angestellten fast durchwegs positiv aufgenommen, betonte sie. Ausführlich diskutiert, aber nicht geändert, wurden dann die Bestimmungen zur vorzeitigen Pensionierung und die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs auch für ältere Angestellte zur Mitwirkung in «ausserschulischer, unentgeltlicher, kirchlicher Jugendarbeit».
Zum Schluss beschloss die Synode die Ratifizierung der neuen schweizerischen «Übereinkunft sozial-diakonische Dienste» und liess sich von Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg über weitere Anliegen des Kirchenrats informieren.