An der Herbstsynode der Reformierten Landeskirche Aargau am 19. November im Grossratssaal Aarau zeigten die anwesenden 134 Synodalen ihr Vertrauen in den laufenden Kirchenreformprozess: Mit deutlichen Mehrheiten verabschiedeten sie zentrale Reformvorlagen. Die Synodalen entschieden nach meist kurzen Diskussionen mit vereinzelten Gegenstimmen, sodass die Synode eine Stunde früher als geplant beendet war.
Die Mindestkriterien für autonome Kirchgemeinden und die erweiterten Interventionsmöglichkeiten des Kirchenrats wurden angenommen. Einem Grundsatzentscheid zu unentgeltlichen kirchlichen Handlungen wurde zugestimmt. Die Aufsichtsfunktion des Kirchenrats bei Konflikten in Kirchgemeinden wurde gestärkt. Das Wahlverfahren in der Synode wurde vereinfacht. Die organisatorische Flexibilisierung des Kirchenratspräsidiums fand Zustimmung. Budget 2026 und Finanzplan 2026-2029 wurden bewilligt. Die Entscheide zeigen eine breite Zustimmung zur eingeschlagenen Richtung des Kirchenreformprozess und sprechen dem Kirchenrat grosses Vertrauen im Umgang mit den erweiterten Kompetenzen aus.
Budget und Wahlen
Vizepräsident Dieter Gerster, Pfarrer der Kirchgemeinde Oftringen, leitete die Synode, da Synodepräsident Lutz Fischer, Pfarrer der Kirchgemeinde Wettingen-Neuenhof, verhindert war. Nach der Begrüssung der 134 anwesenden Synodalen (10 Sitze sind vakant, 21 Personen waren entschuldigt) konnten sieben neue Synodale in Pflicht genommen werden. Der frei werdende Sitz in der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GPK) wurde besetzt: Urs Schertenleib, Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen, wurde mit 132 von 133 abgegebenen Stimmen gewählt.
Diskussionslos und in grosser Einigkeit wurden das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von 116 290 Franken und einem unveränderten Zentralkassenbeitrag von 2.3 Prozent, sowie der Finanzplan 2026-2029 mit weitreichenden Sparzielen verabschiedet.
Unumstritten war auch die Harmonisierung der Wahlvorgänge in der Synode mit dem Vorgehen in den Kirchgemeinden: Zukünftig werden nur noch Mitglieder des Kirchenrats und des Rekursgerichts in geheimer Wahl gewählt, alle anderen Wahlen finden in stiller Wahl statt, sofern die Anzahl Kandidierender die Anzahl Sitze nicht übersteigt.
Im Hinblick auf die anstehende Neuwahl des Kirchenratspräsidiums an der Juni-Synode 2026 stimmte die Synode der möglichen Trennung von Kirchenratspräsidium und Geschäftsführung der Landeskirchlichen Dienste diskussionslos und mit nur drei Gegenstimmen zu. Momentan werden diese Funktionen in Personalunion ausgeübt. Die vorgesehene Flexibilisierung soll die Suche nach geeigneten Kandidaturen erleichtern.
Vorlagen zum Kirchenreformprozess
Im Rahmen des laufenden Kirchenreformprozesses kamen zwei Vorlagen zur Abstimmung.
Nach einer Diskussion mit 13 Wortmeldungen und zwei Änderungsanträgen stimmte die Synode der Einführung von Mindestkriterien für autonome Kirchgemeinden und erweiterten Interventionsmöglichkeiten des Kirchenrats mit nur vier Gegenstimmen zu. Zukünftig soll jede Kirchgemeinde grundsätzlich über mindestens eine halbe Pfarrstelle verfügen und ein positives oder sanierungsfähiges Eigenkapital aufweisen. Damit sollen ein vielfältiges Gemeindeleben und die Handlungsfähigkeit der Kirchgemeinden gesichert werden. Werden diese beiden Mindestkriterien nicht erreicht, erhält der Kirchenrat zukünftig vielfältige Interventionsmöglichkeiten – vom Einblick in den Finanzplan bis hin zu einer möglichen Auflösung illiquider Kirchgemeinden – das Vorgehen dafür soll in einer kommenden Synodevorlage ausgearbeitet werden. Verbunden sind damit auch zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Kirchgemeinden. Mit der grossmehrheitlichen Zustimmung zu diesem Geschäft spricht die Synode dem Kirchenrat grosses Vertrauen bezüglich eines angemessen und situationsgerechten Einsatzes der neuen Interventionsmöglichkeiten aus.
Die zweite Vorlage zur Kirchenreform führte zu deutlich weniger Diskussionen: Die Synode stimmte mit nur einer Gegenstimme dem Grundsatzentscheid zu, dass kirchliche Handlungen wie Taufen, Trauungen, Abdankungen, Unterricht oder Konfirmationen für Mitglieder unentgeltlich sein sollen, auch wenn sie ausserhalb der eigenen Kirchgemeinde in Anspruch genommen werden. Die GPK wies in ihrem Votum darauf hin, dass nun die Umsetzung sorgfältig ausgearbeitet werden müsse: Welche Angebote gemeint sind, welche kirchlichen Berufsgruppen betroffen sind und wie ein Lastenausgleich zwischen den Kirchgemeinden stattfinden soll. Mit der breiten Zustimmung zu diesem Grundsatzentscheid zeigt die Synode, dass sie die vom Kirchenrat eingeschlagene Stossrichtung des laufenden Kirchenreformprozess mitträgt und unterstützt.
Drei Motionen
Weiterhin standen drei Motionen auf der Traktandenliste.
Die Beantwortung der Motion zur Optimierung der Aufsicht bei Konflikten wurde diskussionslos und einstimmig angenommen. Konflikte in Kirchgemeinden sollen zukünftig nicht mehr durch den öffentlichen Prozess eines Abwahlverfahrens bewältigt werden. Zur Entlastung der Kirchenpflegen in unlösbaren Konfliktsituationen wird dem Kirchenrat mehr Verantwortung übertragen: Er kann – auf Antrag der Kirchenpflege – zukünftig ordinierten Person die Wählbarkeit entziehen. Die Verfahren bei Konflikten sollen so beschleunigt und vereinfacht werden.
Nach kurzer Diskussion und mit nur zwei Gegenstimmen wurde auch die vom Kirchenrat vorgelegte Beantwortung einer Motion zur Teilnahme von Ordinierten an Kirchenpflegesitzungen angenommen: Das Delegationsprinzip für die ordinierten Dienste in Pfarramt und Sozialdiakonie wurde flexibler gestaltet. Ordinierte mit niedrigen Stellenpensen können zukünftig durch Beschluss der Kirchgemeindeversammlung von der Mitarbeit in der Kirchenpflege befreit werden.
Eine neu eingereichte Motion zur Aufarbeitung der kirchlichen Rolle während der Corona-Pandemie wurde von der Synode abgelehnt und nicht an den Kirchenrat überwiesen.
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